Neutralität

Dr. Lale Akgün

"Das Kopftuch ist kein unveränderliches körperliches Zeichen"

Als das Berliner Neutralitätsgesetz in Kraft gesetzt wurde, galt es gerade in säkularen Kreisen als wegweisend. Denn es verteidigte die Neutralität des Staates im weltanschaulichen Bereich und behandelte alle Religionen gleich. Damit unterschied es sich grundlegend von ähnlichen Gesetzen anderer Bundesländer, die sich einseitig auf den Islam bezogen und christliche Symbole unberücksichtigt gelassen hatten.

Demokratie kommt vor Religion

Das Berliner Neutralitätsgesetz regelt in bundesweit vorbildlicher Weise die staatliche Pflicht zur religiösweltanschaulichen Neutralität für den öffentlichen Dienst. Es gewährleistet die religiöse und weltanschauliche Gleichbehandlung der rund 250 religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisse in Berlin. In der Justiz, bei der Polizei, im Strafvollzug und auch an allgemeinbildenden Schulen geht die Neutralität vor. Demonstrative religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen von den Beschäftigten während ihrer Dienstzeit nicht getragen werden.

Schulhof

Der Journalist kennt die Schulwirklichkeit nicht

Ein Artikel im Berliner Tagesspiegel stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.

Das Rote Rathaus zu Berlin

Ein Journalist auf Irrwegen

Ein Artikel im Berliner "Tagesspiegel" stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.

Rotes Rathaus

Das Berliner Neutralitätsgesetz kann in Kraft bleiben

Wie der hpd bereits mehrfach berichtete, soll das Land Berlin nach Auffassung des Berliner Justizsenators Behrendt aufgrund einer BVerfG-Entscheidung von 2015 verpflichtet sein, das Neutralitätsgesetz zu ändern. Dem widerspricht eine Stellungnahme des renommierten Verwaltungsrechtlers Dr. Gerhard Czermak. Der Jurist kommt zu dem Schluss, dass Berlin an seinem bewährten Neutralitätsgesetz festhalten kann.

Initiative "PRO Berliner Neutralitätsgesetz" formiert sich

In Berlin organisiert sich zivilgesellschaftlicher Widerstand gegen die Pläne der Koalitionsfraktionen GRÜNE und LINKE, das bundesweit einzigartige Berliner Neutralitätsgesetz zu beseitigen. Einzigartig ist das Gesetz, weil es sämtliche Religionen und Weltanschauungen im Öffentlichen Dienst gleichbehandelt und keine religiösen Symbole zulässt – ohne Bonus für die christliche Religion. Die Spitzen der beiden Koalitionsparteien wollen – ohne parteiinterne Diskussionen und gegen den anhaltenden Widerstand der SPD – religiöse Symbole bei Lehrerinnen und Lehrern an Allgemeinbildenden Schulen zulassen.