Zum Kommentar von Malte Lehming im Tagesspiegel

Ein Journalist auf Irrwegen

Das Rote Rathaus zu Berlin
Das Rote Rathaus zu Berlin

Ein Artikel im Berliner Tagesspiegel stellt die Rechtslage in Sachen Berliner Neutralitätsgesetz nicht nur schief und verzerrt dar, sondern fällt auch durch einen Mangel an Kenntnis der Schulpraxis auf. Zudem beleidigt er die Mitglieder der Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" und unterstellt ihnen, ihr eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu stellen.

Den Artikel von Lehming hat hpd-Autor Jürgen Roth für die Initiative "Pro Berliner Neutralitätsgesetz" kommentiert:

Der Frontalangriff auf die überparteiliche Initiative "Pro Neutralitätsgesetz" überrascht, da die Berichterstattung des Tagesspiegel bis heute gut recherchiert und fair war. Das wird hoffentlich so bleiben.

Anscheinend betrachtet der Autor die Stadt Berlin als Missionsgebiet, dem die abrahamitischen Religionen Christentum und Islam wieder Gottesfurcht beibringen sollen. Da irrt er. Nicht die säkularen Mitglieder der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz" proben die Parallelgesellschaft, sondern jene, die ohne Rücksicht auf andere sogar in den Kernbereichen staatlichen Handelns ihre religiösen Überzeugungen hervorheben.

In Berlin leben Menschen aus über 190 Nationen und vielen unterschiedlichen Sozialisationen und Kulturen zusammen. Das ist eine Bereicherung und sollte auch so bleiben. Gedeihliches Zusammenleben wächst nicht von allein; Vielfalt gestalten gelingt nur dann, wenn der Staat darauf verzichtet, sich mit einer bestimmten Religion zu identifizieren. Religiöse Symbole haben – ebenso wie politische – in Klassenräumen und Gerichten nichts zu suchen. Das gilt für das Kruzifix an der Wand ebenso wie für die Halskette mit christlichen Symbolen und die religiöse Tracht, die von einigen islamischen Lehren (eben nicht von allen!) verlangt wird. Nicht nur das pädagogische Personal hat Rechte, sondern auch Schulkinder, die ungefragt religiös beeinflusst werden. Im juristischen Fachchinesisch heißt das "negative Religionsfreiheit"!

Apropos Rechtsprechung: Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten. Die haben – was höchst selten passiert – unterschiedlich entschieden. Der zweite Senat lässt eine "abstrakte" Gefahr für den Schulfrieden für ein Verbot religiöser Bekleidung ausreichen. Der erste Senat ist strenger; er verlangt die "konkrete" Gefahr – also einen ordentlichen Krach in der Schule. Beide Senate erkennen damit trotz dieser Differenz an, dass religiöse Symbole keineswegs ohne Rücksicht auf Verluste zulässig sind.

Dennoch ist die Rechtsprechung so widersprüchlich, dass eines Tages eine allseits verbindliche höchstrichterliche Entscheidung fallen muss. Um Klarheit zu schaffen, sollte der Berliner Senat in den anstehenden Streitfällen auf ein solches Urteil über das Berliner Neutralitätsgesetz hinwirken, statt wie bisher durch Zahlung von Entschädigungen auch noch nach Canossa zu gehen. Die Richtigkeit dieser Konsequenz kann Malte Lehming nicht durch die persönliche Diffamierung des Verwaltungsjuristen Dr. Czermak verschleiern, der darauf hingewiesen hat, dass sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eben nicht die Verfassungswidrigkeit des Berliner Neutralitätsgesetzes ableiten lässt.

Falsch ist auch die Behauptung, religiöse Symbole dienten der Integration; welch ein Fehlschluss! Ist es etwa der Integration von Kindern dienlich, wenn sie nicht nur von zu Hause und aus Ihrer Glaubensgemeinschaft heraus, sondern auch noch von SchulpädagogInnen – ob beabsichtigt oder nicht – gedrängt werden, "züchtige" Bekleidung zu tragen.

Soll etwa die Geschichtslehrerin mit islamischem Kopftuch künftig Kindern aus jüdischen Familien in Berlin die historischen Wurzeln des Palästina-Konflikts erläutern? Soll ein in der Verhandlung als evangelikal erkennbarer Richter über die Strafbarkeit der Auseinandersetzung mit seiner oder einer anderen Religion urteilen? Nein! Je vielgestaltiger die Gesellschaft, umso mehr müssen sich die einzelnen Mitglieder darauf verlassen können, sich keiner aufgenötigten religiösen Betätigung der Staatsdiener aussetzen zur müssen.

Das Berliner Neutralitätsgesetz garantiert Neutralität dort, wo Menschen der Staatsgewalt nicht ausweichen können, sei es vor Gericht, bei der Polizei, im Justizvollzug oder an allgemeinbildenden Schulen. Von RichterInnen, PolizistInnen und PädagogInnen an allgemeinbildenden Schulen kann verlangt werden, am Dienstort politisch oder religiös geprägte Symbole abzulegen.

Erstveröffentlichung: Webseite der Initiative "Pro Neutralitätsgesetz"

Kommentare (11)

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Fr. 19 Jan 2018 - 14:02

Ich weiß gar nicht, was am Verständnis des Wortes "Neutralität" so schwer ist. "Neutral" heißt eben nicht "parteiisch", nicht mal "vielfältig", sondern schlicht "keine Position beziehend". Bin ich neutral, dann halte ich mich aus allen persönlichen Belangen Dritter heraus, soweit ich neutral bin/sein muss (z.B. aufgrund eines Gesetzes). Damit eröffnet man den Anderen Chancen der freien Entfaltung der Persönlichkeit.

Ein Neutralitätsgesetz achtet darauf, dass sich jeder, der unter das Gesetz fällt, neutral verhalten MUSS. Damit eben jeder die Chance auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit behält. Nicht von ungefähr verlangt das Gesetz nicht, dass JEDER betroffen ist, sondern nur die Personen, denen jeder Bürger per Staatsmacht quasi ausgeliefert ist.

Oder können sich christliche Schüler äußerlich christliche Lehrer aussuchen? Oder muslimische Falschparker eine äußerlich muslimische Politesse? Oder buddhistische Angeklagte äußerlich buddhistische Richter? Etc. Sicher nicht. Also muss ein Staat für strikte äußerliche Neutralität seiner Bediensteten sorgen. Es geht eben - bei Lehrern - um die Integration der Schüler in den Staat, nicht in die (z.B.) islamische Community. Oder um kulturneutrale Bedienung bei Behörden etc.

Wenn allerdings Journalisten in ihrem Weltbild verankert haben, dass die Schule den expliziten Auftrag hat, bei Schülern für kultische Linientreue zu sorgen, dann mögen solche Kommentare, wie im Tagesspiegel, zustande kommen...

Klaus Bernd (nicht überprüft)

Fr. 19 Jan 2018 - 14:43

„Im juristischen Fachchinesisch heißt das "negative Religionsfreiheit"!“
Ist es nicht eine Schande für die Juristerei, für die doch ein möglichst korrekter und unmissverständlicher Sprachgebrauch essentiell ist, dass dieser Begriff gebräuchlich geworden ist ? Dass Religionsfreiheit nicht ganz selbstverständlich die Religionslosigkeit einschließt ? Ja, nach meinem Sprachgefühl ist es sogar so, dass Religionsfreiheit in erster Linie „ohne Religion“ bzw. „frei von Religion“ bedeutet. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass die Aktivisten von „Religionsfrei im Revier“ mein Sprachgefühl teilen. Nach diesem Verständnis von Religionsfreiheit wäre es selbstverständlich, dass irgendwelche Sekten/Kirchen der Gesellschaft keine Verhaltensnormen aufzwingen dürfen. Zum Glück wird im Art. 4 GG der BRD besser formuliert, obwohl „(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet“ nicht unproblematisch ist; schließlich gibt es Formen der Religionsausübung, die ibs. im öffentlichen Raum vom Staat nicht geduldet werden sollten. Ich denke da zum Beispiel an öffentlich Umzüge mit blutigen Geißelungen.
Man sollte die Wirkung dieser Sprachspielereien nicht unterschätzen. Da wird bewusst mit der negativen, Konnotation gearbeitet, will heißen, dass diese Religionsfreiheit eigentlich nicht wünschenswert sei. Nicht umsonst wurde bei der Diskussion um die „Homoehe“ mit dem Titel „Ehe für alle“ gearbeitet. Von Kreisen, die in jeder Humanisierung der Gesetzgebung einen „Dammbruch“ sehen, der über eine schiefe Ebene unrettbar ins Verderben führe. Es sollte also suggeriert werden, dass es dabei auch um die Ehe unter Geschwistern, unter Tieren … ginge. So manche öffentlich Äußerung von Politikern und Klerikern belegt das.
Sprachspielereien sind das Kerngeschäft von Religionen, mit ihnen bauen sie ihre Pokemon-Welten.

Sabine Lorenz (nicht überprüft)

Sa. 20 Jan 2018 - 07:57

Ich möchte in diesem Zusammenhang eine Empfehlung - weiterempfehlen H.M.Broder "Hurra, wir kapitulieren..." (von 2006!).
MfG
S. Lorenz

Rudi Knoth (nicht überprüft)

Mo. 22 Jan 2018 - 10:53

Der gute Malte Lehming schon wieder. Dieser Link stammt aus einem anderen Artikel von ihm: http://www.tagesspiegel.de/politik/christen-und-muslime-in-deutschland-stehen-bibel-und-koran-ueber-den-menschlichen-gesetzen/14650426.html

Für ihn ist also das Wertebekenntnis "totalitär". Die Idee, dass "Gottes Wort" über den weltlichen Gesetzen und Werten steht, ist für ihn akzeptabel.

Jürgen Roth (nicht überprüft)

Mo. 22 Jan 2018 - 11:35

Begriffe und Politik: immer eine komplizierte Gemengelage. Schillernde Begriffe wie "Neutralität" oder "negative Religionsfreiheit" sind regelmäßig nicht in der Lage, politische Debatten sinnvoll zu strukturieren, weil ihnen ein sehr unterschiedliches Verständnis der verschiedenen Beteiligten zugrunde liegt. Verstehen wir beispielsweise "Neutralität" lediglich als Pflicht der Bediensteten zur Zurückhaltung im Amt, könnten wir politisch getrost mit dem Begriff arbeiten. Geht man aber einen Schritt weiter und versteht - richtigerweise - unter "Neutralität" auch die Pflicht des Staates zur Gleichbehandlung der Religionen, greift die begrifflich verengte Pflicht der Bediensteten erkennbar zu kurz . Gleichbehandlung könnte unter diesen Voraussetzungen nämlich auch bedeuten, das der Staat alles was sich selbst als "Religion" bezeichnet, mit den Privilegien der Großkirchen ausstatten müsste. Ein solches Ergebnis ist aus säkularer Sicht ganz sicher nicht hinnehmbar. Insofern macht "Neutralität" als Begriff politisch nur dann Sinn, wenn sein Kontext mit dem säkularen Ordnungsmodell hervorgehoben wird. Das Beispiel zeigt aber auch, dass mit der Verwendung von Begriffen selbst noch nichts gewonnen ist, wenn in Unkenntnis der damit einhergehenden Unklarheiten der politische Kontext nicht glasklar erkennbar ist.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Mi. 24 Jan 2018 - 19:32

Antwort auf von Jürgen Roth (nicht überprüft)

Zitat: "Gleichbehandlung könnte unter diesen Voraussetzungen nämlich auch bedeuten, das der Staat alles was sich selbst als "Religion" bezeichnet, mit den Privilegien der Großkirchen ausstatten müsste. Ein solches Ergebnis ist aus säkularer Sicht ganz sicher nicht hinnehmbar."
Was vor allem aus säkularer Sicht nicht hinnehmbar ist, sind die Privilegien der Großkirchen an und für sich! Ansonsten hätte der Staat schon auf mittlere Sicht keine Handhabe gegen eine sunnitische Kirche, eine schiitische Kirche, eine alawitische Kirche und 100 andere Religionsströmungen, die er nach dem Gleichbehandlungsgesetz den beiden christlichen Kirchzen gleichstellen müsste. Um das zu verhindern gibt es nur eine Lösung: Abschaffung aller religiösen Privilegien und Sonderrechte, Abschaffung des Staatskirchenrechtes im Arbeitsrecht.

Muriel (nicht überprüft)

Mo. 22 Jan 2018 - 13:08

Ich seh das anders. Finde das Gesetzt auch überzogen und nicht zielführend, und diesen Artikel hier nicht wesentlich weniger beleidigend als den ursprünglichen im Tagesspiegel. Was soll denn der schiefe Spruch mit dem Missionsgebiet?
Und wer bitte würde denn nicht sein eigenes Wertesystem über das der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stellen? Doch nur jemand, der blinden Gehorsam für eine Tugend hält.

Wenn Ihr eigenes Wertesystem mit dem unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung kollidiert, sind Sie hier fehl am Platz. Oder reden Sie von Werten, die nicht mit unserem GG kollidieren, die Ihnen aber wichtiger sind als Freiheit, Menschenwürde oder Gleichberechtigung, wie z.B. Ihr Recht, auf RTL2 Scripted-Reality-Shows wie Big Brother anzuschauen? Das sei Ihnen gegönnt.

Finden Sie es generell in Ordnung, Leute über solche Anspielungen auf Intelligenz und Bildung herabzuwürdigen, wenn sie andeuten, anderer Meinung zu sein?
Oder ist das speziell für mich?

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Do. 25 Jan 2018 - 17:06

Antwort auf von Muriel (nicht überprüft)

Sie scheinen die Flöhe husten zu hören. Sollten Sie aber der Meinung sein, dass es mit Ihrer Intelligenz und Bildung ebenso wie mit Ihrem Selbstvertrauen nicht arg weit her ist, kann ich nur annehmen, dass Sie das besser beurteilen können als ich. Wo Ihr eigenes Wertesystem so mit unserem Grundgesetz kollidiert, dass Sie es diesem vorziehen, wissen wir allerdings immer noch nicht.

Weil ich keine Lust habe, mich mit Leuten zu unterhalten, die mich in jedem ihrer Beiträge beschimpfen. Wenn das Ihr Diskussionsstil ist, viel Spaß damit, aber mein Ding ist es nicht.

Jürgen Roth

Der Autor war Mitglied im Beirat der Humanistischen Union (HU), von 1984 bis 1996 war er Mitglied des Vorstandes. Er ist zudem Mitglied in der Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne.

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