Schwangerschaftsabbruch

Symbolbild

Online-Kongress: 150 Jahre Paragraph 218

Seit mittlerweile 150 Jahren gibt es den Paragraphen 218, der Schwangerschaftsabbrüche prinzipiell zur Straftat erklärt, die nur unter bestimmten Bedingungen nicht verfolgt wird. Ein Fachkongress, der online stattfindet, beschäftigt sich ab Ende der Woche zwei Tage lang mit der Geschichte, der aktuellen Situation und Veränderungsmöglichkeiten rund um diese Abtreibungsregelung. Anmeldeschluss ist am morgigen Abend.

Jede zweite Schwangerschaft afrikanischer Mädchen ist ungewollt

Das Recht auf Familienplanung und die Selbstbestimmung über ihre Körper gibt es für Millionen von Frauen in Afrika nicht. Trotzdem setzen sich selbst Entwicklungsorganisationen nur zögerlich dafür ein. Nicht zuletzt unter dem Einfluss von Kirchen ist das Thema vielerorts tabu. Eine Ausnahme sind die Organisationen Medi-Help und EcoAid. Als Vertreter dieser Organisationen schrieb Benno Büeler einen Artikel für infosperber, den der hpd hier nachveröffentlicht.

Der Zeitgeist ruft

Die Moralvorstellungen der US-Amerikaner:innen sind so liberal wie nie. Zu diesem Ergebnis kommt eine seit 2001 jährlich durchgeführte Umfrage der Analytikfirma Gallup. Auch die jährlich durchgeführte Befragung "American Worldview Inventory" der Arizona Christian University zeigt, dass besonders jüngere Menschen sich immer weniger mit biblischen Moralvorstellungen  identifizieren. Die stärkste Polarisierung lässt sich bei den Themen Abtreibung und Transgeschlechtlichkeit beobachten.

Landgericht und Amtsgericht Köln

Doctors for Choice geht gerichtlich gegen Abtreibungsgegner Annen vor

Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen, der wiederholt Ärzt*innen wegen vermeintlicher Werbung für Schwangerschaftsabbrüche angezeigt hatte, muss sich erneut vor Gericht verantworten. Diesmal geht es um eine Namensrechtsverletzung gegenüber dem Verein Doctors for Choice, der sich für einen selbstbestimmten Umgang mit Sexualität, Fortpflanzung und Familienplanung einsetzt.

"Medical Students for Choice"

Erneut Anklage gegen Frauenarzt wegen Verstoßes gegen Paragraph 219a

Der Frauenarzt Detlef Merchel aus Nottuln hat sich heute ab 10:45 Uhr vor dem Amtsgericht Coesfeld (Münsterland) zu verantworten. Von Abtreibungsgegnern angezeigt wird im bevorstehenden Prozess wieder einmal der Verdacht, gegen Paragraph 219a verstoßen zu haben, verhandelt. Das Vergehen: Der Frauenarzt informiert auf seiner Webseite sachlich, dass und wie er Schwangerschaftsabbrüche durchführt.

Proteste zum weltweiten Aktionstag für den legalen Schwangerschaftsabbruch 2019

Ecuador: Verfassungsgericht fordert Ausnahmen für Abtreibungsverbot

Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.

Ermittlungsverfahren gegen Abtreibungsgegner eingeleitet

Mitte Februar erstattete das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) Strafanzeige gegen Klaus Günter Annen wegen des Verdachts der Beleidigung und der Volksverhetzung. Annen ist Betreiber der Webseiten "abtreiber.com" und "babykaust.de", auf denen er Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, als "Auftragsmörder" bezeichnet und Abtreibungen als Steigerungsform des Holocaust bezeichnet. Die Staatsanwaltschaften Mannheim und Kassel nehmen nun die Ermittlungen auf.