Sterbehilfe

Vom Ende der Geduld

Fast nirgendwo gibt es eine so große Rechtsunsicherheit darüber, was am Lebensende wann wem erlaubt oder verboten ist, wie in Deutschland. Das stellt Prof. Gian Domenico Borasio fest, ein renommierter Vertreter der Palliativmedizin.

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn

"Gott" ist wichtiger als das Leben

Einhundertundzwei Menschen müssen in Deutschland qualvoll sterben. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland warten auf einen Tod, der sie von Schmerzen befreit. Einhundertundzwei Menschen in Deutschland werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verraten.

Gita Neumann und Dr. Christoph Turowski im Gespräch

"Weil ich dem erklärten Patientenwillen gemäß gehandelt habe"

Der spektakuläre Suizidhilfeprozess gegen den Berliner Hausarzt Dr. Turowski endete mit einem Freispruch. Bisher eher öffentlichkeitsscheu, erläutert der Arzt im sehr persönlichen Gespräch gegenüber dem hpd, warum er seinen Fall jetzt als Kampfansage gegen § 217 StGB versteht und wie leicht jeder human gesinnte Arzt völlig unschuldig in die Falle hoher Prozesskosten geraten kann.

Rechtsanwalt Wolfgang Putz

Kuschs Coup: Ab sofort wieder legale Suizidhilfe in Deutschland?

Mit dem Strafrechtsparagrafen 217 zur Suizidhilfe untersagte der Gesetzgeber dem Verein SterbehilfeDeutschland e.V. entsprechende Aktivitäten auf deutschem Boden. Doch nun hat der Vereinsvorsitzende Roger Kusch dafür eine neue Möglichkeit gefunden. PR-Aktion, Schlupfloch oder verfassungsrechtliche Strategie? Die hpd-Autorin Gita Neumann befragte den Medizinrechtsexperten RA Wolfgang Putz.

Auch das Gesundheitsministerium sollte sich an geltendes Recht halten

Eigentlich müsste das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Menschen in extremen Notlagen die Erlaubnis zum Erwerb eines Betäubungsmittels zum Zwecke der Selbsttötung erteilen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom März 2017 jedoch nicht umsetzen.

Di Fabios zynisches Gutachten

In einem Gutachten stellt der ehemalige Bundesrichter Udo di Fabio fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in Leipzig vom März vorigen Jahres verfassungsgemäß nicht haltbar sei. Es gäbe auch keine Schutzpflicht gegenüber Sterbenden. Das dürfte ein schwerer Schlag für die verzweifelten Menschen sein, die sich Hoffnungen auf eine Umsetzung des Leipziger Richterspruchs gewünscht hatten.