Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (§ 217 StGB) wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Verfassungsrichter Peter Müller entschieden wird.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat damit einer Beschwerde des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" stattgegeben, da Zweifel an der Unparteilichkeit des Verfassungsrichters vorliegen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird daher ein Richter des Ersten Senats als Vertreter per Losverfahren bestimmt.
Während seiner damaligen Amtszeit als Ministerpräsident des Saarlandes hatte Müller in den Bundesrat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der nahezu identisch ist mit dem 2015 beschlossen "Sterbehilfeverhinderungsgesetz". Daher habe er "nicht nur eine untergeordnete Rolle im Sinne einer bloßen 'Mitwirkung' im Gesetzgebungsverfahren" gespielt. Vielmehr habe er "sowohl den politischen Anstoß für das Gesetzgebungsverfahren gegeben als auch das Gesetzgebungsverfahren förmlich initiiert, sich persönlich für ein politisch sehr umstrittenes Gesetz in der Öffentlichkeit besonders engagiert und dabei auch ausdrücklich gegen Sterbehilfevereine gewandt", so das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung.
Bereits im Jahr 2001 hielt Müller eine Kanzelrede, in der er sich zum Grundsatz der "Nichtverfügbarkeit des Lebens" bekannte und die sogenannte "aktive Sterbehilfe" ablehnte. 2006 fand zudem ein Treffen der Landesregierung unter dem Vorsitz Müllers mit Kirchenvertretern statt. Als Ergebnis wurde unter anderem festgehalten, dass Land und Kirchen die mit der Gründung des Vereins 'Dignitas Deutschland' einhergehende "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" verurteilen und die Absicht bekunden, dass das Saarland gemeinsam mit Thüringen für die Schaffung eines entsprechenden Straftatbestandes eintreten wolle.
Solidarität mit christlichen Fundamentalisten
Als CDU-Politiker betonte Peter Müller regelmäßig sein christliches Welt- und Menschenbild und solidarisierte sich dabei auch mit fundamentalistischen Gruppierungen. So richtete er sich 2010 mit einem Grußwort an radikale Abtreibungsgegner des sogenannten "Marsch für das Leben". Darin erklärte er: "Der Christ sagt, menschliches Leben ist ein Geschenk Gottes. Auch unser Grundgesetz räumt dem Lebensschutz höchste Priorität ein. Es garantiert jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Jegliches menschliche Leben ist daher schützenswert."
13 Kommentare
Kommentare
Reinhard Funck am Permanenter Link
Meines Erachtens dürften sich weder Richter noch Politiker in ihren öffentlichen Funktionen auf das Phantasiegebilde "Gott" berufen oder damit argumentieren.
annen anne Nerede am Permanenter Link
SO WAHR MIR ZEUS HELFE. Ministerschwüre.
Tony Schmidt am Permanenter Link
An einem Tag an dem sich unser halbes Bundesministerkabinett nebst Kanzlerin mit den Worten "So wahr mir Gott helfe" hat vereidigen lassen ein "frommer" Wunsch.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Donnerwetter!?
Ich am Permanenter Link
Zitat aus dem Grußwort:
Kann man machen. Aber dann muss man auch erwähnen, dass sich ca. 50% der befruchteten Eizellen nicht einnisten und damit nicht zu einer Geburt führen. Sollte also jemand den Menschen so geschaffen haben, wie er ist, dann hatte er offensichtlich eine andere Meinung von der Schutzwürdigkeit befruchteter Eizellen. Warum nehmen gläubige Menschen dann eine komplett andere Position ein?
CC am Permanenter Link
Weil sie sagen, dass diese Auswahl, welche befruchtete Eizelle sich einnistet und überlebt und welche nicht, allein Gott zusteht.
Das ist logisch leider stimmig.
David am Permanenter Link
und ich dachte immer das Geld und Eigentum ist das höchste zu schützende Gut in Deutschland. Den letzten Satz kann man auch abändern so wie er gemeint ist-> Jegliches menschliches Leiden ist schützenswert.
spiegleinspiegl... am Permanenter Link
der todesengel von kalkutta ...
Andreas Kielmann am Permanenter Link
Danke an den Verein "Sterbehilfe Deutschland".
Hubert Gossens am Permanenter Link
Dieser Religiot gehört so oder so nicht in ein Gremium von Verfassungsrichtern
awmrkl am Permanenter Link
Religioten gehören in diesem Staat nirgendwohin (wo sie etwas zu entscheiden hätten)!
Soweit bin ich inzwischen.
Diese Rücksichtnahme wurde und wird permanent aggressivst und ohne jegliche Rücksichtnahme brutalst ausgenutzt.
Für mich ist daher Schluß mit jeglichem Versuch jeglicher "freundlichen" Verständigung. Dieser Religioten-Haufen versteht anscheinend nur -wohl aufgrund mehrtausendjähriger Gewöhnung- die brutale Sprache des entweder-oder.
Können sie haben. Schade.
Und das gilt für jedes Feld, wo sie -meist gegen massive Mehrheiten der Bevölkerung- mit fadenscheinigsten "Begründungen" wieder Zustände implementieren wollen wie in den 1950ern (wenn nicht gar noch 1-2 Jahrzehnte früher) oder gar gleich unmittelbar zurück ins frühe Mittelalter mit absolutistischer Macht für alle staatlichen Gewalten der damaligen Zeit. Hab oft genug solche Wünsche gelesen, kaum verbrämt.
Hubert Gossens am Permanenter Link
Bei der bestehenden extremen Übermacht der Religioten bleibt nur ein permanentes Gegenarguentieren und dort , wo möglich, die Leute ob ihrer Blödheit bloßstellen.
A.S. am Permanenter Link
Das Sterbehilfe- und Selbstötungsverbot haben meiner Ansicht nach ihre Wurzeln im Feudalismus und der Leibeigenschaft.
Wenn Bürger Eigentum des Herrschers bzw. des Staates sind, ist es konsequent, dass diese sich nicht selbst töten dürfen und Selbsttötungswilligen zu helfen ein Verbrechen ist.
Dieser Menschen=Eigentum - Gedanke findet sich auch noch an anderen Stellen in der deutschen Gesetzgebung, beispielsweise bei der Annahme, dass Kinder automatisch der Religionsgesellschaft ihrer Eltern (an-)gehören.
Leibeigenschaft ist in Deutschland nur unvollständig abgeschafft.
Religiöse Leibeigenschaft wird von Gesetzgebung und Justiz als völlig normal angesehen.
In der Frage der Religionsfreiheit ist meiner Ansicht nach das Recht auf religiöse Selbstbestimmtheit. Staatlicherseits praktiziert wird Religionsfreiheit als das Recht der Religionsgemeinschaften, Gläubige zu "besitzen", ab dem 1. Tag ihres Lebens.
Eine Forderung nach staatlicherseits zu garantierender "religiöser Selbstbestimmung" wäre doch mal was für die Humanisten! Und darüber hinaus nützlich für die Integration.
RELIGIÖSE SELBTBESTIMMUNG statt RELIGIÖSE LEIBEIGENSCHAFT!