Wegen "Besorgnis der Befangenheit"

Sterbehilfe: Bundesverfassungsgericht entscheidet ohne Richter Müller

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​Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, dass über eine Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der "geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" (§ 217 StGB) wegen Besorgnis der Befangenheit ohne Mitwirkung von Verfassungsrichter Peter Müller entschieden wird.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat damit einer Beschwerde des Vereins "Sterbehilfe Deutschland" stattgegeben, da Zweifel an der Unparteilichkeit des Verfassungsrichters vorliegen. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wird daher ein Richter des Ersten Senats als Vertreter per Losverfahren bestimmt.

Während seiner damaligen Amtszeit als Ministerpräsident des Saarlandes hatte Müller in den Bundesrat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der nahezu identisch ist mit dem 2015 beschlossen "Sterbehilfeverhinderungsgesetz". Daher habe er "nicht nur eine untergeordnete Rolle im Sinne einer bloßen 'Mitwirkung' im Gesetzgebungsverfahren" gespielt. Vielmehr habe er "sowohl den politischen Anstoß für das Gesetzgebungsverfahren gegeben als auch das Gesetzgebungsverfahren förmlich initiiert, sich persönlich für ein politisch sehr umstrittenes Gesetz in der Öffentlichkeit besonders engagiert und dabei auch ausdrücklich gegen Sterbehilfevereine gewandt", so das Bundesverfassungsgericht in einer Pressemitteilung.

Bereits im Jahr 2001 hielt Müller eine Kanzelrede, in der er sich zum Grundsatz der "Nichtverfügbarkeit des Lebens" bekannte und die sogenannte "aktive Sterbehilfe" ablehnte. 2006 fand zudem ein Treffen der Landesregierung unter dem Vorsitz Müllers mit Kirchenvertretern statt. Als Ergebnis wurde unter anderem festgehalten, dass Land und Kirchen die mit der Gründung des Vereins 'Dignitas Deutschland' einhergehende "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" verurteilen und die Absicht bekunden, dass das Saarland gemeinsam mit Thüringen für die Schaffung eines entsprechenden Straftatbestandes eintreten wolle.

Solidarität mit christlichen Fundamentalisten

Als CDU-Politiker betonte Peter Müller regelmäßig sein christliches Welt- und Menschenbild und solidarisierte sich dabei auch mit fundamentalistischen Gruppierungen. So richtete er sich 2010 mit einem Grußwort an radikale Abtreibungsgegner des sogenannten "Marsch für das Leben". Darin erklärte er: "Der Christ sagt, menschliches Leben ist ein Geschenk Gottes. Auch unser Grundgesetz räumt dem Lebensschutz höchste Priorität ein. Es garantiert jedem das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Jegliches menschliche Leben ist daher schützenswert."