Selbstbestimmung am Lebensende ist ein Grundrecht
FREIBURG. (hpd/ehf) Die Evolutionären Humanisten Freiburg (EHF) haben sich auf ihrer Jahreshauptversammlung am 15.7.2015 dafür eingesetzt, das Selbstbestimmungsrecht des Menschen in vollem Umfang zu gewährleisten, und alle Absichten verurteilt, die gegenwärtige Rechtslage zu verändern: Bisher sind weder die Selbsttötung (Suizid) noch die Beihilfe zum Suizid unter Strafe gestellt.