BERLIN. (hpd/dghs) Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt den am 17. Juni vorgestellten Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe um Peter Hintze (CDU), Dr. Carola Reimann und Prof. Dr. Dr. Karl Lauterbach (beide SPD) u. a. als einen "Vorschlag der Vernunft". Für DGHS-Präsidentin Elke Baezner ist der Vorschlag unterstützenswert.
Frau Baezner begründet das damit, dass sich der Vorschlag im Gegensatz zu den anderen Vorschlägen als Erster ausdrücklich an den Bedürfnissen der Menschen orientiert, wie sie in steigendem Maß in Umfragen zum Ausdruck kommen. "Wenn die Diagnose nur noch Schlimmes ankündigt, wollen die Kranken selbst entscheiden, wann und wie und mit wessen Hilfe sie sterben wollen."
Der Gesetzesvorschlag orientiert sich ihrer Meinung nach an den Empfehlungen der namhaftesten Rechtswissenschaftler Deutschlands und räumt "verantwortungsbewussten, mitmenschlich handelnden Ärzten Rechtssicherheit ein", die über den Verboten der Bundesärtzekammer und der Hälfte der Landesärztekammern stehen. Sie verweist dabei auf den offenen Brief der Ärzte, der implizit hier eine Rolle gespielt hat. Zudem sei der Gesetzesentwurf "moderat und realitätsorientiert".
Der Gesetzentwurf, der eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch vorsieht, ist bemerkenswert, weil er sowohl die ärztliche Gewissensfreiheit zur Geltung bringt und damit die standesrechtlichen Verbote aushebelt als auch jeder Strafrechtsänderung eine Absage erteilt, die ohnehin verfassungsrechtlich angreifbar wäre. Nicht die Gefährdungen werden in den Vordergrund gestellt, sondern die Chancen, die ein ärztlicher begleiteter und unterstützter Suizid für den Patienten bedeutet.
Dagegen tendiert das Denken der Konservativen in dieser Sache zum Ängstlich-Bedenkenträgerischen. Ähnlich wie in der Abtreibungsdebatte werden die Risiken so einseitig betont, als wäre das eine wie das andere Todsünde. "Bleibt zu hoffen", so Baezner, "dass eine solch wichtige Entscheidung von den Abgeordneten mit Vernunft und nicht emotionsbeladen gefällt wird."
Presseerklärung der DGHS vom 18.06.2015.
1 Kommentar
Kommentare
Bernd Lauert am Permanenter Link
Was ist denn nun mit der Zulassung des in der Schweiz verwendeten Natrium-Pentobarbital?
Das ist das beste bekannte Mittel für einen zuverlässigen Freitod und sollte allen Menschen in Deutschland zu diesem Zweck zur Verfügung stehen. Momentan ist es durch das BtmG meines Wissens nicht zugelassen (außer für das Einschläfern von Haustieren, die wohl mehr Rechte haben als menschliche Bürgerinnen und Bürger).
Wenn jeder Mensch dieses Mittel selber aquirieren könnte, wären auch die kommerziellen Sterbehelfer überflüssig und die Ärzte könnten ein reines Gewissen haben, da die Entscheidung nicht mehr bei ihnen liegen würde, sondern bei der mündigen Privatperson.