GfK-Studie belegt Diskrepanz zwischen Ärztekammerpräsident und Ärzteschaft
BERLIN. (hpd/dghs) Praktizierende Ärzte wollen selbst entscheiden, ob sie schwerstkranken unheilbaren Patienten Suizidbeihilfe leisten – oder nicht. Sie sind für die Erhaltung ihrer Gewissensfreiheit.