„Die Verhältnisse zum Tanzen bringen"...

MÜNCHEN. (hpd) ...ist ein schönes Bild, zu dem Michael Schmidt-Salomon mit dem Untertitel

„Musik und Politik" bereits 2002 einen Beitrag veröffentlicht hat. Und die Idee des bfg München, an Karfreitag eine Party mit Musik und Tanz unter dem Motto „Heidenspass statt Höllenqual" zu veranstalten, hatte und hat noch immer genau diese Absicht.

 

Genau an dem Tag, an dem mit Rücksicht auf die christlichen Religionen nicht nur im Freistaat Bayern generelles Musikverbot an allen Orten mit Schankbetrieb für alle Bürger egal welchen Bekenntnisses Gesetz ist, zu dem gesetzlich keine Ausnahme vom Gesetz zugelassen ist. Wie bereits veröffentlicht, hat das Verbot einer solchen „Heidenspass"-Party 2007 in München zur Feststellungsklage des bfg München geführt, die am 12.03.08 abgewiesen wurde.

Scheinbar ist der Freistaat Bayern mit seinen Richtern an einem solchen „Tanz" nicht interessiert. Unter Umständen wohlwissend, dass sich dies veränderungsbegünstigend auf das aktuelle Feiertagsgesetz wirken könnte. Und wer weiß wirklich, auf was dann noch! Der Versuch, die bayerischen Verhältnisse zum Tanzen zu bringen, wird vom bfg München also mit (juristischem) Nachdruck weiter betrieben!

Freigeistige Filmnacht

Bis die Verhältnisse wirklich tanzen, ruhen die „spassigen Heiden" in München nicht und riefen zur „freigeistigen Filmnacht" am vergangenen Karfreitag. Im Keller des zentral gelegenen Oberangertheater. Neben den Klassikern „Chocolat" und „Wer früher stirbt ist länger tot" sahen die Besucher auch noch den beschlagnahmten Film „Wer glaubt ist nicht allein" über die politische Aktion zum Papstbesuch 2006 und „Die Mitarbeiter der Wahrheit", eine satirische Doku-Soap von Marcel Seehuber,.Zwischen den Filmen gab es - wie auch im letzten Jahr - reichlich Schokolade und Diskussionen im Kino und im darüber gelegenen Restaurant „Foyer".

Meist wollen die Besucher nicht glauben, dass selbst das Abspielen einer CD - egal welchen musikalischen Inhaltes - an einem Ort wie z.B. dem Oberangertheater an Karfreitag per Gesetz verboten ist. Früh am Morgen war die „freigeistige Filmnacht" für diese Ostern dann zu Ende. Vermutlich waren unter den Gästen keine Richter des bayerischen Verwaltungsgerichtes, obwohl sie vom bfg München bei der Gerichts-Verhandlung ausdrücklich eingeladen wurden. Ob sie allerdings an Karfreitag stattdessen im Münchner Liebfrauendom beim Gottesdienst gewesen sind und um göttliche Eingaben für die Richter der nächsten Instanz, dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, gebetet haben, ist uns nicht bekannt.

Von Bayern und Nordrhein-Westfalen in die ganze Welt

Die meisten Menschen außerhalb des Freistaates Bayern blicken meist leicht verächtlich in den Süden ihres Rechtsstaates in der Meinung, solche Gesetze gäbe es in ihren jeweiligen Bundesländern nicht. Doch weit gefehlt! Die gibt es bundesweit so oder so ähnlich. Ein besonders schönes Beispiel dafür ist Nordrhein-Westfalen.

Daher richtete der Regionalverband NRW des IBKA in diesem Jahr in Köln eine „Religionsfreie Zone" ein mit Filmvorführungen an Karfreitag vor dem Hintergrund, dass auch ihnen keine echte Party gestattet war. Auch hier gab es reichlich Besucher im Filmhaus, die zwischen den Filmen „Wer den Wind sät..." und „Sterben für Anfänger" bei Bananen und anderen Leckereien Aufklärung über die echten Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen - ohne Tanz - erfuhren.

Natürlich hat der bfg München und vermutlich auch die IBKA-Aktiven in Köln immer wieder mit Menschen zu tun, die ihrerseits darüber aufklären möchten, dass es - insbesondere gerade in der heutigen Zeit - weit wichtigere Dinge gäbe als zusätzliche Party-Tage zu erstreiten! So betrachtet haben sie damit auch durchaus recht! Wenn man den ganzen „Tanz" auf die Absicht, mehr feiern zu dürfen, reduziert. Doch die Freigeister-Absicht ist nicht, an einem, zwei, drei, vier.... Tagen zusätzlich in Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen ... „Tanz" mit Musik zu veranstalten, sondern die gesamten „Verhältnisse" zum „tanzen" zu bringen!

Die „Verhältnisse", die leider so wenig ernsthaft hinterfragt von den meisten Deutschen (nicht nur Bayern) für alle Menschen in unserem Rechtsstaat festlegen, dass mit Hinweis auf - vielen unter Umständen vollkommen unwichtige (oder von ihnen nicht geteilte) - Glaubensinhalte an willkürlich „heilig" erklärten Tagen durch den Staat ihre bürgerlichen Freiheiten eingeschränkt sind. Wenn ein paar Tage mehr oder weniger „Tanz" tatsächlich nicht so wichtig ist, warum ist man dann von Staats und Kirchen wegen so sehr daran interessiert, dass z.B. an Karfreitag kein „Tanz" ist? Und im Fall „Heidenspass statt Höllenqual" in München: Warum ist die geplante „Tanz"-Party an Karfreitag des bfg München so besonders wichtig im Vergleich zu vielen anderen. Und überhaupt: Ab wann wird es für die Bürger wichtig, sich um die Einschränkungen dieser und anderer Art zu kümmern? Wenn erst mal zwei Monate zu „Stillen Tagen" erklärt werden zum Wohle des christlichen Gottes? Oder wer weiß was sonst noch zu Ehren des christlichen Gottes (oder eines anderen) als „still" und „geschützt" erklärt wird! Wie lange sind wir „still" und wer, wenn nicht wir selbst, wird uns vor Verlust unserer bürgerlichen Freiheit „schützen"?

Der bfg München kümmert sich aktuell auch um diesen Sachverhalt mit allen friedlichen Mitteln. Keine Frage, je mehr Mitstreiter wir gewinnen können, in Bayern und in anderen Bundesländern, umso besser. Viele „spassige Heiden" und andere Demokraten an vielen „stillen" und anderen Tagen werden die Verhältnisse zum „tanzen" bringen, erst diese und dann andere.

Assunta Tammelleo