Bannmeile vor Kristina Hänels Praxis?

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Der hessische Landtag muss jetzt über den Antrag der Gießener Stadtverordnetenversammlung entscheiden
Innenhof und Plenargebäude des hessischen Landtags

Die Stadtverordnetenversammlung von Gießen will Schutzzonen einrichten, in der schwangere Frauen nicht von demonstrierenden Fundamentalisten belästigt werden können. Das steht allerdings im Konflikt mit dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit.

Wie hessenschau.de berichtet, hat die Gießener Stadtverordnetenversammlung einen Antrag auf eine Schutzzone im Umkreis von 150 Metern um seine Pro Familia-Beratungsstelle und die Praxis jener Ärztin gestellt, die Paragraph 219a den gerichtlichen Kampf angesagt hat. Dieser schränkt – trotz frisch beschlossener Reform – die Informationsfreiheit über Methoden des Schwangerschaftsabbruchs ein. Durch ihren Widerstand wurde Kristina Hänel bekannt und zur Zielscheibe: Immer wieder wird die Umgebung ihrer Praxis Schauplatz von Demonstrationen und Gegendemonstrationen. Lebensschützer treffen sich ausgerüstet mit christlicher Symbolik zum Beten, zahlenmäßig überlegene, fortschrittlich denkende Menschen halten dagegen. Soweit, so demokratisch. Aber sind Einrichtungen, in denen Frauen in einer schwierigen Lebenslage einfach nur versuchen wollen, eine für sie richtige Entscheidung zu treffen, der richtige Ort dafür?

Das Stadtparlament von Gießen meint: nein. Der Beschluss fiel einstimmig, die AfD enthielt sich. Um die Frauen vor dem politischen Schlagabtausch abzuschirmen, soll es nun Bannmeilen geben. Allerdings sind diese grundrechtlich gesehen eine heikle Sache, da dort das Demonstrationsrecht stark eingeschränkt wird. Deshalb sind bisher auch nur besonders sensible staatliche Organe wie der Bundestag, der Bundesrat, das Bundesverfassungsgericht oder Landesparlamente von einer solchen Sonderzone umgeben. Es ist fraglich, ob es eine Bannmeile vor einer Arztpraxis oder einem Familienbaratungszentrum geben kann. Die Landesregierung von Hessen muss den Antrag nun prüfen.