Die Abschaffung von Paragraph 219a ist erst der Anfang
Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.