§219a

Die Abschaffung von Paragraph 219a ist erst der Anfang

Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur ersatzlosen Abschaffung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche, Paragraph 219a StGB, vorgestellt. Damit kommt er zügig einer Festlegung im Koalitionsvertrag der Ampel nach. Der Strafrechtsparagraph, durch den es auch nach seiner umstrittenen Reform möglich ist, sachliche Information durch Ärzt:innen als Werbung zu werten, steht seit langem in der Kritik.

"Medical Students for Choice"

Stadtbusse werben für umstrittene Schwangerenberatung

Wenn ÄrztInnen über Schwangerschaftsabbrüche informieren, gilt das als Werbung und ist gesetzlich verboten. Nun sorgt eine (tatsächliche) Werbekampagne auf Gießener Stadtbussen für Aufsehen: Die Evangelische Allianz will die umstrittene Beratungsorganisation "Pro Femina", die versucht, Frauen von der Abtreibung abzubringen, damit bekannter machen. Und das nicht zufällig in der Stadt, in der Kristina Hänel ihre Praxis führt.

§ 219a StGB: Eine Reform, die keine ist

Gestern passierte die umstrittene Reform des Strafrechtsparagraphen 219a den Bundestag. Laut Erklärung der Regierungsparteien sollte die Neufassung des Paragraphen dafür sorgen, dass Informationen über Schwangerschaftsabbrüche verbessert werden. Doch das ist nicht der Fall. Experten halten § 219a StGB für verfassungswidrig.