Rolf Schwanitz, ifw-Beirat, hatte am 12. Juni 2017 eine Programmbeschwerde wegen der Diffamierung Konfessionsfreier an Prof. Dr. Karola Wille, die Intendantin des MDR und derzeit auch ARD-Vorsitzende, eingereicht. Denn der MDR hatte im Rahmen der Luther-Themenwoche "Woran glaubst Du?" in dem Beitrag "Glaube beeinflusst soziales Verhalten" Nichtkirchenmitglieder als unsozialere Menschen bezeichnet. Sie seien weniger ehrenamtlich aktiv, neigten wegen ihrer "Gottlosigkeit" eher zur Arbeitslosigkeit (SGB II-Bezug), zu mehr Teenagerschwangerschaften und zu einer höheren Selbstmordrate.
In der Programmbeschwerde konnte Rolf Schwanitz nachweisen, dass der MDR in diesem Beitrag unwissenschaftlich und tendenziös berichtet und Falschmeldungen verbreitet hatte. Für die Sendung wurden Rundfunkbeitragsmittel eingesetzt, die der Gesetzgeber als Pflichtbeiträge der Gesamtbevölkerung auferlegt. Das war für Rolf Schwanitz Anlass genug, die Intendantin aufzufordern, das diskriminierungsfreie Miteinander nicht zu gefährden, auf die Grundsätze der Objektivität, der Unparteilichkeit und der Ausgewogenheit in der Berichterstattung zu achten und die damit einhergehenden Verstöße gegen den Rundfunkstaatsvertrag zu ahnden. Dies hatte der MDR mit Schreiben vom 16. Juni 2017 abgelehnt.
Rolf Schwanitz formulierte dann am 25. Juni 2017 gegen den Ablehnungsbescheid detaillierte Einwendungen und sendete diese sowohl an die Intendantin als auch an den Rundfunkrat.
Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates, Steffen Flath, teilte nun mit Schreiben vom 21. September 2017 mit, dass die Intendantin hinsichtlich der sachlichen Einwendungen "nicht bereit war, diesen Rechnung zu tragen", der Telemedien-Ausschuss mit der Angelegenheit befasst worden sei und dieser der Programmbeschwerde nicht stattgegeben habe.