Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wird weltweit zunehmend eingeschränkt und infrage gestellt. Das ist eine zentrale Botschaft des zweiten Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit.
Der staatlichen Statistik zufolge sind 99,4 Prozent aller Menschen im Iran Muslime. Die niederländische GAMAAN-Forschungsgruppe hat nun die Ergebnisse einer Umfrage zur Einstellung der Iraner:innen zur Religion veröffentlicht, die begründete Zweifel an den offiziellen Angaben aufkommen lässt.
Seit 2018 war es im Gespräch, nun hat es der Landtag beschlossen: Richter und Staatsanwälte dürfen im Gerichtssaal keine sichtbaren religiösen Symbole tragen. Nur die Grünen waren dagegen.
Am 22. Oktober 2019 fand im feinen Berliner "Hotel Adlon" eine Veranstaltung der islamischen Gemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat statt. Nach Grußworten von Bundestagsabgeordneten und einem Staatsminister bezeichnete deren "Papst" den Atheismus als größte Bedrohung für die westliche Kultur. Das ließ das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) aufhorchen. Es stellte eine Anfrage ans Auswärtige Amt, die Antwort wurde nun veröffentlicht.
In Norwegen wird der Humanistische Verband in gleicher Weise behandelt wie Religionen, was bedeutende Auswirkungen im Hinblick auf die rechtliche Situation und auf die staatliche Unterstützung hat.
Im Juli 2019 erscheint im Nomos Verlag der Band 1 der "Schriften zum Weltanschauungsrecht". Der Sammelband bietet wegweisende Beiträge zu Grundsatzfragen des Weltanschauungsrechts. In vertiefenden Aufsätzen werden zudem aktuelle Entwicklungen im Öffentlichen Recht, Steuerrecht, Arbeitsrecht und Strafrecht aus der Perspektive des säkularen Rechtsstaates des Grundgesetzes analysiert. Der hpd dokumentiert das Vorwort.
Wir unterhalten Behinderten- und Gleichstellungsbeauftragte. Nach diesem Vorbild brauchen wir säkulare Weltanschauungsbeauftragte. Deren Aufgabe ist es, den religionsbarrierefreien Zugang zu Einrichtungen, Debatten und Feierstunden zu gewährleisten, die in gesamtgesellschaftlichem Auftrag betrieben werden.
Den veränderten gesellschaftlichen Verhältnissen hin zu einem religiösen und weltanschaulichen Pluralismus muss Rechnung getragen werden. Eine Konferenz für religionspolitische Fragestellungen kann hier die Grundlage schaffen.
Wie vielfältig sich Humanismus in Debatte und Realität darstellt, zeigt ein neues Buch von Horst Groschopp. Mit "Konzeptionen des Humanismus" legt er eine Art Lexikon vor, das über 300 "Humanismen" – im Sinne einer Verwendungen der Worte "Humanismus" und "humanistisch" – vor allem in wissenschaftlicher Literatur erfasst.
In einem rechtsphilosophischen Grundlagenaufsatz kritisiert der Philosoph und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung Michael Schmidt-Salomon die Missachtung der weltanschaulichen Neutralität des Staates und führt aus, wie die damit einhergehende "illegitime Einschränkung bürgerlicher Freiheiten" behoben werden könnte. Dabei thematisiert er u. a. die Verantwortung der Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die sich bei Gesetzgebungsverfahren keineswegs auf ihr "religiöses Gewissen" berufen dürften. Vielmehr seien sie gerade durch die "Gewissensformel" der Verfassung dazu verpflichtet, dem Gebot der weltanschaulichen Neutralität zu folgen.
Rolf Schwanitz, ifw-Beirat, hatte am 12. Juni 2017 eine Programmbeschwerde wegen der Diffamierung Konfessionsfreier an Prof. Dr. Karola Wille, die Intendantin des MDR und derzeit auch ARD-Vorsitzende, eingereicht. Denn der MDR hatte im Rahmen der Luther-Themenwoche "Woran glaubst Du?" in dem Beitrag "Glaube beeinflusst soziales Verhalten" Nichtkirchenmitglieder als unsozialere Menschen bezeichnet.
Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) trat in der vergangenen Woche erstmals an die Öffentlichkeit. hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg sprach mit der wissenschaftlichen Koordinatorin des Instituts, Dr. Jacqueline Neumann, über den Start des ifw, die erste Resonanz und Pläne für die Zukunft.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1965 festgestellt, dass das Grundgesetz den Staat als "Heimstatt aller Staatsbürger" zu "weltanschaulich-religiöser Neutralität" verpflichtet. In der Praxis wird dieses Rechtsprinzip jedoch häufig verletzt. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) will diesem Missstand entgegenwirken.
Soeben erschienen ist der zweite Band in der von Horst Groschopp herausgegeben Reihe "Humanismusperspektiven". Der Sammelband von Thomas Heinrichs "Religion und Weltanschauung im Recht" enthält acht Aufsätze zu aktuellen Themen wie dem Religions- und Ethikunterricht an der Schule, der Integration des Islams und dem kirchlichen Arbeitsrecht. Der Autor benennt den dringenden Reformbedarf und macht hierfür Vorschläge auch unter Berücksichtigung der europarechtlichen Rahmenbedingungen. Martin Bauer hat mit ihm über einige seiner Einschätzungen und Forderungen gesprochen.
In Berlin läuft nach dem Terroranschlag auf den Weihnachtsmarkt auf dem Breitscheidplatz eine öffentliche Debatte um das Gedenken der Anschlagsopfer. Auch der Humanistische Verband Deutschlands Berlin-Brandenburg (HVD BB) meldet sich in der Debatte zu Wort.