Pünktlich zum 12.12.2016., an dem sich die Verabschiedung des §§1631d BGB (sogenanntes Beschneidungsgesetz) zum vierten Mal jährt, gibt der Verein intaktiv e.V. seine ersten drei Botschafter bekannt. Ab sofort werben die Psychoanalytikerin und TV-Moderatorin Angelika Bergmann-Kallwass, der Rechtswissenschaftler Prof. Rolf-Dietrich Herzberg und die Verhaltenstherapeutin und Comic-Zeichnerin Dr. Nadja Hermann für den gemeinnützigen Verein und seinen Einsatz für das Kinder- und Menschenrecht auf genitale Unversehrtheit bzw. Selbstbestimmung.
Vier Jahre nach der Verabschiedung des "Beschneidungsgesetzes" ist die öffentliche Debatte über das Thema zwar weitgehend verstummt, der Verein intaktiv setzt sich jedoch weiterhin für das Recht aller Kinder auf genitale Selbstbestimmung ein. intaktiv erhält jetzt Unterstützung von drei namhaften Botschaftern aus verschiedenen Bereichen.
Vor mittlerweile vier Jahren, am 12.12.2012, wurde nach einer heftigen gesellschaftlichen Debatte der § 1631 d BGB verabschiedet, der es Eltern im Widerspruch zu Grundgesetz und Kinderrechtskonvention erlaubt, an ihren Söhnen eine sogenannte Beschneidung auch ohne medizinischen Grund vornehmen zu lassen. In Reaktion darauf wurde 2013 der gemeinnützige Verein "intaktiv e. V. – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung" gegründet, der sich für das Recht aller Kinder und Menschen auf unversehrte Genitalien bzw. eine selbstbestimmte, mündige Entscheidung über Eingriffe an den Geschlechtsorganen einsetzt.
Nun hat intaktiv drei namhafte, fachlich qualifizierte Botschafter aus verschiedenen Bereichen gewonnen, die die Ziele des Vereins unterstützen und dafür eintreten, das Recht auf genitale Selbstbestimmung aller Kinder zu stärken und im gesellschaftlichen Bewusstsein zu verankern.
Die Psychotherapeutin Angelika Bergmann-Kallwass wurde als Moderatorin der TV-Show "Zwei bei Kallwass" bekannt. Bereits während der Debatte im Jahr 2012 sprach sie sich im Fernsehen gegen rituelle "Beschneidungen" aus. Sie empört die Verletzung von menschlichen Grundrechten, insbesondere da hilflos und ohnmächtig ausgelieferte Kinder davon betroffen sind. Dieser grausame Akt sei ein Urtrauma mit physischen, psychischen und psychosomatischen Folgen.
Der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Rolf Herzberg war einer der ersten Juristen, der an der Praxis der rituellen "Beschneidung" des männlichen Kindes Anstoß genommen hat. Er hat sie nach langem Nachdenken als rechtswidrige Körperverletzung gebrandmarkt und wirbt heute öffentlich für die Einsicht, dass § 1631 d BGB mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist. Er hat mehrere Fachartikel zu diesem Thema publiziert.
Dr. Nadja Hermann ist Verhaltenstherapeutin und Autorin der "erzaehlmirnix"-Comics sowie eines Buches über das Abnehmen. Für sie ist das Recht auf genitale Selbstbestimmung eine Selbstverständlichkeit und sie hofft, dass es in 50 Jahren allgemein akzeptiert und auch in der juristischen und medizinischen Praxis umgesetzt ist. Zum 12.12.2016 wird sie auf ihrer Webseite einen neuen Comic zum Thema veröffentlichen.
intaktiv e.V. – eine Stimme für genitale Selbstbestimmung ist ein gemeinnütziger Verein, der sich basierend auf dem Leitsatz aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dass "alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren" sind, für das Recht aller Menschen einsetzt, selbst darüber zu entscheiden, welche nicht unmittelbar medizinisch notwendigen Eingriffe an ihren Genitalien vorgenommen werden. Dieses Ziel will der Verein vor allem durch gesellschaftliche Aufklärung erreichen.
2 Kommentare
Kommentare
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Jede Stimme zählt!
Deshalb wünsche ich immer mehr Stimmen für die genitale Selbstbestimmung. Die Zeit der Barbarei muss endgültig überwunden werden! Missbrauchende Hände weg von Kindergenitalien! Für eine gewaltfreie Erziehung!
Klarsicht am Permanenter Link
Weg mit dem „Beschneidungsgesetz“ !
In einem früheren „Text-Video“ hatte ich mich u. a. auch mit dem „Beschneidungsgesetz“ befasst. Das Video habe ich gelöscht und durch jenes ersetzt, was sich aus dem nachstehend aufgeführten Link ergibt. Die Text-Passage zum „Beschneidungsgesetz befindet sich bei Min. 4,03 – 5,36.
Atheismus schützt gegen „religiöse Glaubens-Infektion" - Religions- und Glaubenskritik I:
https://www.youtube.com/watch?v=vIJ4HvWlZDw
Gruß von
Klarsichtig/Klarsicht