Sudan entkriminalisiert Apostasie und beendet Einordnung als islamischer Staat

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Nach dem Sturz Omar al-Baschirs war im Sudan eine Übergangsregierung eingesetzt worden, die bereits zahlreiche Veränderungen im Land eingeläutet hat. Zum landesweiten Verbot weiblicher Genitalverstümmelung kommt nun auch die Entkriminalisierung der Apostasie und die Legalisierung des Alkoholkonsums für nicht-muslimische Menschen.

Bereits Ende April hatte die sudanesische Übergangsregierung angekündigt, die weibliche Genitalverstümmelung in all ihren Formen landesweit verbieten zu wollen. Seit dem 10. Juli nun ist das Gesetz in Kraft. Wer ein Mädchen oder eine junge Frau verstümmelt, riskiert drei Jahre Gefängnis. Einrichtungen wie Krankenhäusern oder ärztlichen Praxen droht die Schließung, sollten sie sich nicht daran halten.

Die Streichung der Einordnung des Sudans als muslimischer Staat bringt jedoch noch weitere Gesetzesänderungen mit sich: Während auf Apostasie, die Abwendung vom Islam, bisher die Todesstrafe stand, wird es in Zukunft legal sein, sich einer anderen Religion zuzuwenden. Justizminister Nasredeen Abdulbari erklärte dazu im Fernsehen, dass niemand das Recht habe, andere als ungläubig zu bezeichnen, da dies die Sicherheit der Gesellschaft bedrohe und Gewalt fördere.

Abdulbari verkündete ebenfalls, dass es in Zukunft nicht-muslimischen Menschen gestattet sein werde, Alkohol zu konsumieren. Seit Jahrzehnten war der Alkoholkonsum im Land verboten. Getrunken werden solle jedoch nicht öffentlich und der Frieden sei nicht zu stören.

Noch ist fraglich, wie sichergestellt werden soll, dass die Genitalverstümmelung nicht mehr heimlich in Familien durchgeführt wird. Auch werden weitere Forderungen an die Regierung herangetragen. So soll sie beispielsweise auch die Anti-Blasphemie-Gesetzgebung auf den Prüfstand stellen.

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