Tag der genitalen Selbstbestimmung

Sudan verbietet barbarischen Brauch

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Am 30. April kündigte die sudanesische Übergangsregierung einen neuen Artikel im Strafgesetzbuch an, der die Genitalverstümmelung bei Frauen verbietet. Nach Angaben lokaler Menschenrechtsorganisationen ist nach wie vor weit mehr als die Hälfte der Mädchen dieser barbarischen Praxis ausgesetzt. Laut Unicef haben neun von zehn Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren eine Genitalverstümmelung (Infibulation) hinter sich.

Noch ist die weibliche Genitalverstümmelung (FGM) nicht im gesamten Land strafbar. In sechs von Sudans achtzehn Bundesstaaten ist sie bereits verboten oder nur eingeschränkt erlaubt. Nun soll das Verbot nationales Recht werden. Dazu hat der Ministerrat des Landes am 30. April 2020 ein Gesetz angenommen, in dem die sogenannte Beschneidung mit drei Jahren Gefängnis bestraft wird. Das Gesetz muss nun noch vom Souveränen Rat, der höchsten Macht im Land, bestätigt werden.

Mit den Worten: "Dieses Gesetz wird Mädchen vor einer barbarischen Praxis schützen und gibt ihnen die Chance, in Würde zu leben", zitiert die taz die Sprecherin des UN-Kinderhilfswerks Unicef, Salma Ismail: "Es hilft Müttern, die ihre Töchter davor schützen wollen, aber keine Wahl hatten, jetzt Nein sagen zu können." Bislang ist das Thema FGM im Sudan tabuisiert und wird nicht besprochen. Das könnte sich nun ändern.

Sudan hat eine der höchsten Raten von FGM auf der Welt. Am häufigsten ist dabei die Infibulation, bei der die äußersten Genitalien ganz oder teilweise entfernt und die Vaginalöffnung verengt wird. Den Eingriff führen meist ältere Frauen mit Rasierklingen oder Messern durch, oft ohne Betäubung. Das sorgt zwangsläufig für häufige chronische Gesundheitsprobleme bei den betroffenen Frauen.

Der Sudan folgt damit den anderen 27 Ländern Afrikas, die die Genitalverstümmelung von Frauen und Mädchen bereits verboten haben. In vielen Ländern in Afrika, Asien und im Mittleren Osten gilt der brutale Eingriff immer noch als ein notwendiger "Übergangsritus zur Weiblichkeit". Für beschnittene Mädchen kassieren die Familien oft einen höheren Brautpreis bei der Eheschließung.

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