Amir Tataloo, einer der berühmtesten Künstler im Iran, wurde letztes Jahr zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt. Nun hat der Oberste Gerichtshof des Landes das Urteil nach einem Einspruch der Staatsanwaltschaft in ein Todesurteil umgewandelt – der Vorwurf lautet auf Blasphemie.
Am vergangenen Dienstag, dem zehnten Jahrestag des Anschlags, kamen in Frankfurt am Main rund 60 Gäste zusammen, um bei einer Gedenk- und Informationsveranstaltung an das Attentat auf die Redaktion der Satire-Zeitschrift Charlie Hebdo zu erinnern, bei dem zwölf Menschen von Islamisten ermordet wurden.
Mehr als vier Jahre saß der Humanist Mubarak Bala in Nigeria im Gefängnis – weil er sich blasphemisch geäußert haben soll. Seine Entlassung aus der Haft ist dem Engagement von Humanisten und Menschenrechtlern weltweit zu verdanken.
"Falls Sie befürchten, religionskritische Zeichnungen könnten Sie dazu verleiten, in die Luft zu gehen oder, schlimmer noch, andere in die Luft zu sprengen, beenden Sie das Video unverzüglich!", lautet die Triggerwarnung zu dem "Free Charlie!"-Film, der heute zum 10. Jahrestag des Anschlags auf "Charlie Hebdo" auf dem YouTube-Kanal der Giordano-Bruno-Stiftung veröffentlicht wurde. Es ist ein entschiedener Aufruf, sich von Fundamentalisten nicht einschüchtern zu lassen.
Am 7. Januar 2015 erstürmten Islamisten die Redaktionsräume der Satirezeitschrift "Charlie Hebdo". Zum 10. Jahrestag des Terrorakts finden am kommenden Dienstag Veranstaltungen in mehreren Städten statt. Zudem bringt die "Free Charlie!"-Kampagne, die für die Abschaffung des "Gotteslästerungsparagrafen" 166 StGB eintritt, ein Buch sowie einen Film mit einer unmissverständlichen Botschaft heraus: "Fundamentalisten können Satiriker töten – nicht aber die Satire selbst!"
Es gehört zur islamischen Gewohnheit, religionskritische Gedanken auch mit Gewalt aus der Welt zu schaffen. Fanatische Irrläufer sehen "religiöse Gefühle" verletzt. Wir aber leben in keinem Gottes-, sondern einem Verfassungs-Staat. Alle Religionen dürfen kritisiert, belächelt, ja auch verspottet werden. Doch im Umgang mit dem Islam scheinen andere Regeln zu gelten.
Nicht nur im Iran oder in Saudi-Arabien drohen Gotteslästerern harte Strafen. Auch im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) findet sich ein Paragraph, der für Religionskritiker ungeahnte Folgen haben kann. Die Humanisten Leer haben sich im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe "Humanistische Gespräche" mit dem Paragraphen 166 StGB beschäftigt. Sie fordern nun von Bundesjustizminister Marco Buschmann dessen Abschaffung.
Der Humanistische Pressedienst hat mehrfach über den nigerianischen Aktivisten Mubarak Bala berichtet. Nun hat eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen entschieden, dass die nigerianische Regierung durch die Inhaftierung von Mubarak Bala gegen internationales Recht verstoßen hat.
Auch die Christen können diskriminierte Minderheit: Ein queeres Abendmahl bei den Olympischen Spielen? Da musste man sich auf jeden Fall zu Wort melden – zusammen mit den Autokraten dieser Welt. Auch wenn der Anlass gar nicht passte.
Die Bemühungen seiner Rechtsanwälte, aber auch der internationale Protest haben gefruchtet: Die Haftstrafe von Mubarak Bala, Präsident der "Humanistischen Vereinigung von Nigeria", wurde von einem Berufungsgericht von 24 Jahren auf 5 Jahre reduziert.
Die Mitzeichnungsfrist für die Bundestagspetition zur Streichung des Paragrafen 166 StGB ist abgelaufen. Nun liegt es in den Händen der Politik, ob dieser Impuls der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird oder nicht. Im hpd-Interview spricht der Initiator der Petition, Michael Schmidt-Salomon, über die Mythen, die der Abschaffung des Paragrafen im Weg stehen, sowie über sinnvolle und weniger sinnvolle Wege, den Gefahren des Antisemitismus entgegenzutreten.
Weil sie in einem Kleid mit aufgedruckter arabischer Schrift in Lahore einkaufen ging, gelangte eine Frau unter Blasphemieverdacht. Ein wütender Mob vermutete in den Zeichen Koranverse und verlangte ihre Bestrafung. Die Polizei konnte die Frau mit Mühe verhüllen und retten und sieht mit Besorgnis eine Zunahme solcher Fälle.
Der heutige Justizminister Marco Buschmann hat sich 2015 in einem gemeinsamen Aufsatz mit dem jetzigen Finanzminister Christian Lindner für die Abschaffung des Paragrafen 166 StGB ausgesprochen. "Es wäre zu hoffen, dass der Justizminister sich an seine weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert und entsprechend handelt", meint Michael Schmidt-Salomon, der im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung eine Petition zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Mit "10 Argumenten für die ersatzlose Streichung des § 166 StGB" hat sich der Zentralrat der Konfessionsfreien an die Mitglieder des Petitionsausschusses im Bundestag gewandt. Die rechtspolitische Willkür des Blasphemieverbots betreffe auch die Abgeordneten selbst, heißt es in dem Schreiben. Ebenso wie der bereits gestrichene Paragraph zur Majestätsbeleidigung sei das Gesetz ein Fremdkörper im liberalen Rechtsstaat.
Mehr als 2.000 Personen unterstützen bereits die Petition zur Abschaffung des Paragrafen 166 StGB, nach dessen Wortlaut die überlebenden Mitglieder der "Charlie Hebdo"-Redaktion in Deutschland hätten verurteilt werden können. Mit dieser Anzahl an Mitzeichnern liegt die Petition schon bei den oberen zehn Prozent aller bisherigen Bundestagspetitionen. Um noch mehr Menschen zu erreichen, schaltet die "Free Charlie!"-Kampagne derzeit kurze Videoclips in den Sozialen Medien.