Der Humanistische Pressedienst hat mehrfach über den nigerianischen Aktivisten Mubarak Bala berichtet. Nun hat eine Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen für willkürliche Inhaftierungen entschieden, dass die nigerianische Regierung durch die Inhaftierung von Mubarak Bala gegen internationales Recht verstoßen hat.
Auch die Christen können diskriminierte Minderheit: Ein queeres Abendmahl bei den Olympischen Spielen? Da musste man sich auf jeden Fall zu Wort melden – zusammen mit den Autokraten dieser Welt. Auch wenn der Anlass gar nicht passte.
Die Bemühungen seiner Rechtsanwälte, aber auch der internationale Protest haben gefruchtet: Die Haftstrafe von Mubarak Bala, Präsident der "Humanistischen Vereinigung von Nigeria", wurde von einem Berufungsgericht von 24 Jahren auf 5 Jahre reduziert.
Die Mitzeichnungsfrist für die Bundestagspetition zur Streichung des Paragrafen 166 StGB ist abgelaufen. Nun liegt es in den Händen der Politik, ob dieser Impuls der Zivilgesellschaft aufgegriffen wird oder nicht. Im hpd-Interview spricht der Initiator der Petition, Michael Schmidt-Salomon, über die Mythen, die der Abschaffung des Paragrafen im Weg stehen, sowie über sinnvolle und weniger sinnvolle Wege, den Gefahren des Antisemitismus entgegenzutreten.
Weil sie in einem Kleid mit aufgedruckter arabischer Schrift in Lahore einkaufen ging, gelangte eine Frau unter Blasphemieverdacht. Ein wütender Mob vermutete in den Zeichen Koranverse und verlangte ihre Bestrafung. Die Polizei konnte die Frau mit Mühe verhüllen und retten und sieht mit Besorgnis eine Zunahme solcher Fälle.
Der heutige Justizminister Marco Buschmann hat sich 2015 in einem gemeinsamen Aufsatz mit dem jetzigen Finanzminister Christian Lindner für die Abschaffung des Paragrafen 166 StGB ausgesprochen. "Es wäre zu hoffen, dass der Justizminister sich an seine weisen Worte aus dem Jahr 2015 erinnert und entsprechend handelt", meint Michael Schmidt-Salomon, der im Namen der Giordano-Bruno-Stiftung eine Petition zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" beim Deutschen Bundestag eingereicht hat.
Mit "10 Argumenten für die ersatzlose Streichung des § 166 StGB" hat sich der Zentralrat der Konfessionsfreien an die Mitglieder des Petitionsausschusses im Bundestag gewandt. Die rechtspolitische Willkür des Blasphemieverbots betreffe auch die Abgeordneten selbst, heißt es in dem Schreiben. Ebenso wie der bereits gestrichene Paragraph zur Majestätsbeleidigung sei das Gesetz ein Fremdkörper im liberalen Rechtsstaat.
Mehr als 2.000 Personen unterstützen bereits die Petition zur Abschaffung des Paragrafen 166 StGB, nach dessen Wortlaut die überlebenden Mitglieder der "Charlie Hebdo"-Redaktion in Deutschland hätten verurteilt werden können. Mit dieser Anzahl an Mitzeichnern liegt die Petition schon bei den oberen zehn Prozent aller bisherigen Bundestagspetitionen. Um noch mehr Menschen zu erreichen, schaltet die "Free Charlie!"-Kampagne derzeit kurze Videoclips in den Sozialen Medien.
Der im Jahr 2021 veröffentlichte Film "Mentega Terbang" handelt von einem muslimischen Mädchen, welches auch Inhalte anderer Religionen untersucht. Für die malaysischen Behörden ein Grund den Film im Jahr 2024 wegen blasphemischer Inhalte zu verbieten und den Regisseur Khairi Anwar wie auch den Produzenten Tan Meng Kheng zu belangen. Ein Vorgehen, das religiöse Gruppen erfreut und Menschenrechtsorganisationen schockiert.
Zum 10. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo am 7. Januar 2025 sollte der sogenannte "Gottestästerungsparagraf" 166 StGB Geschichte sein! Dies ist das Ziel einer Bundestagspetition, die ab sofort unterzeichnet werden kann. Tatsächlich hätte die Ampelkoalition die historische Chance, den ursprünglich noch aus dem deutschen Kaiserreich stammenden "Zensurparagrafen" (Kurt Tucholsky) aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
Der Philosoph, Autor und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, gab der Westdeutschen Zeitung ein Interview, in dem er über die Initiative der Stiftung informierte, den "Gotteslästerungsparagrafen" abzuschaffen.
Darf man Religion verspotten? Ja, unbedingt, sagt Richard Malka. In Frankreich lebt er deshalb unter Polizeischutz. Als Anwalt hat er Charlie Hebdo erfolgreich gegen Rassismusvorwürfe verteidigt, nachdem das Magazin Mohammad-Karikaturen veröffentlichte. Jetzt ist sein Plädoyer vor Gericht als Buch erschienen – eine fulminante Verteidigung der Meinungsfreiheit.
"Die deutsche Politik zeigt sich immer betroffen, wenn im Iran oder in Saudi-Arabien vermeintliche 'Gotteslästerer' hingerichtet werden. Diese Reaktion wäre deutlich glaubwürdiger, wenn § 166 StGB aus unserer Rechtsordnung verschwunden wäre." – Zum 9. Jahrestag des Anschlags auf Charlie Hebdo hat die Westdeutsche Zeitung (WZ) ein lesenswertes Interview mit Michael Schmidt-Salomon veröffentlicht, in dem der gbs-Vorsitzende eine Kampagne zur Abschaffung des sogenannten "Gotteslästerungsparagrafen" ankündigt.
Weil die Muslimin Lina Lutfiawati, bekannt als Lina Mukherjee, bei einem ihrer Beiträge auf TikTok zunächst ein kurzes Gebet gesprochen und dann einen Fetzen Schweinehaut gegessen hatte, wurde sie der Blasphemie beschuldigt. Ein Gericht in Südsumatra verurteilte sie schließlich deswegen zu zwei Jahren Haft und einer Geldstrafe. Was den indonesischen Ulema-Rat begeistert, sorgt bei Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International für Besorgnis.
Die US-amerikanische atheistische Organisation Atheist Republic hat den kuriosen und womöglich politisch motivierten Fall Hanif Qureshis besprochen. Quereshi ist schiitischer Islamgelehrter. Immer wieder ist er Atheist Republic mit Blasphemie-Beschuldigungen und Hetze aufgefallen. Nun wird er beschuldigt, Wegbegleiter des Propheten Mohammed beleidigt zu haben.