Yahaya Aminu Sharif:

Vereinte Nationen fordern Aufhebung des Todesurteils wegen Blasphemie

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Im August war der 22-jährige Gospel-Sänger Yahaya Aminu Sharif wegen eines vermeintlich blasphemischen Liedtextes von einem nordnigerianischen Scharia-Gericht zum Tod durch Erhängen verurteilt worden. Eine 30-tägige Berufungsfrist konnte der Verurteilte nicht einhalten, da ihm Zugang zu Unterlagen und Rechtsbeistand verwehrt wurden. Nun fordern die Vereinten Nationen die Aufhebung des Todesurteils und den Schutz des Sängers.

Ein vor allem mittels Messenger-Dienst WhatsApp im März diesen Jahres verbreitetes Lied mit religiösem Inhalt hatte Yahaya Aminu Sharif vor einem Scharia-Gericht im nordnigerianschen Kano am 10. August die Todesstrafe eingebracht (der hpd berichtete) und einen wütenden Mob das Haus seiner Familie niederbrennen lassen. Eine 30-tägige Frist sollte ihm die Möglichkeit geben, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Da ihm jedoch der Zugang zu juristischem Beistand ebenso wie eine Kopie des Urteils vorenthalten wurde, verstrich die Frist am 9. September. Jurist*innen der Nichtregierungsorganisation Foundation for Religious Freedom haben nun Sharifs Fall übernommen und versuchen juristische Mittel einzulegen.

Auch die Vereinten Nationen setzen sich mit einer Erklärung des Hochkommissariats für Menschenrechte für eine Aufhebung des Urteils ein. Die vor zwei Tagen in Genf veröffentlichte Erklärung führt aus, dass zum einen der Prozess mit fehlenden Unterlagen und ohne juristischen Beistand zutiefst bedenklich und zudem Musik kein Verbrechen sei. Der künstlerische Ausdruck von Meinungen und Glauben durch Lieder und andere Medien, inklusive derer, die womöglich religiöse Gefühle verletzten, seien durch internationale Gesetze geschützt. Die Kriminalisierung sei ungesetzlich. In ihrer Veröffentlichung fordern die Menschenrechtsexpert*innen neben der Aufhebung des Urteils auch den Schutz des Sängers in der Haft und nach seiner Freilassung ein.

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