"Das Strafgesetz ist das absolut falsche Mittel, um eine neue Regelung für die Absicherung des verfassungsrechtlich verbrieften Rechts der Menschen auf Hilfe und zugleich Schutz vor Missbrauch zu schaffen", mahnt Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) e. V. mit Blick auf die Experten-Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Einer der drei Gesetzentwürfe, über die am kommenden Montag beraten wird, sieht die erneute Schaffung eines § 217 StGB vor, der Suizidhilfe nur in Ausnahmen toleriert und ansonsten strafrechtlich bewehrt.