Stellungnahme der Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz

Hände weg vom Berliner Neutralitätsgesetz!

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Berliner Senats gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Urteil ging es um den Fall einer Nichteinstellung einer Lehrerin, die durch Tragen eines Kopftuchs während des Schulunterrichts ihre religiöse Einstellung gegenüber Grundschulkindern kundtun wollte. Betroffen von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nicht der gesamte Öffentliche Dienst, sondern lediglich der Bereich Schule.

Das Bundesverfassungsgericht hat in der Sache keine Entscheidung gefällt und nicht über das Berliner Neutralitätsgesetz geurteilt. Insofern ist auch die Behauptung falsch, Karlsruhe habe das Berliner Neutralitätsgesetz als verfassungswidrig verworfen. Das Gesetz ist in vollem Umfang verfassungskonform.

Eine vom Bundesverfassungsgericht nicht geforderte Abschaffung des Berliner Neutralitätsgesetzes durch den Landesgesetzgeber wäre politisch ein fatales Zeichen und geeignet, das Vertrauen der Bevölkerung in die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Öffentlichen Dienstes zu erschüttern.

Für die im Neutralitätsgesetz geregelten Bereiche Justiz, Polizei, Justizvollzug etc. besteht keinerlei gesetzlicher Handlungsbedarf. Auch im Schulbereich darf die Anpassung des Neutralitätsgesetzes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts keinesfalls Tür und Tor für nonverbale religiöse Beeinflussung öffnen. Bei Störungen des Schulfriedens lassen die früheren – nicht Berlin betreffenden – Urteile des Bundesverfassungsgerichts deshalb ausdrücklich Beschränkungen beim Tragen religiöser Bekleidung zu. Auch diese Tatsache wird in der Pro-Kopftuch-Agitation gerne unterschlagen. Das Neutralitätsgesetz gilt ausdrücklich für sämtliche Religionen beziehungsweise Weltanschauungen. Fälschlicherweise wird es jedoch als Diskriminierungsinstrument einer Pro-Kopftuch-Agitation missbraucht.

Das Berliner Neutralitätsgesetz muss auch in Zukunft klarstellen, dass während der Dienstzeiten in den Schulen keine religiösen beziehungsweise weltanschaulichen Symbole offen getragen werden dürfen. Eine solche maßvolle gesetzliche Regelung diskriminiert niemanden. Das Gesetz behandelt sämtliche Religionen und Weltanschauungen sowie ihre jeweiligen Symbole gleich. Verlangt wird lediglich eine Zurückhaltung der Beschäftigten ausschließlich für die Zeit, in der sie dienstlich tätig sind; ihr außerdienstliches Verhalten ist davon überhaupt nicht betroffen. Es findet weder eine Gesinnungsprüfung statt, wie vor einigen Jahrzehnten in Bezug auf sogenannte Radikale im Öffentlichen Dienst, noch wird ein Berufsverbot verhängt, wie oft fälschlich unterstellt.

Das Berliner Neutralitätsgesetz muss gerade in einer Zeit bestehen bleiben, in der die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates zunehmend in Frage gestellt wird, in der das Zutrauen in staatliche Institutionen sinkt und von Seiten von Reichsbürgern, Rechtsextremen und mit Verschwörungserzählungen permanent versucht wird, Demokratie und Rechtsstaat zu erschüttern.

Die Initiative Pro Berliner Neutralitätsgesetz fordert von der Berliner Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse, eine Beschwerde zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) einzureichen, damit auf Europäischer Ebene eine Überprüfung des Urteils des Bundesarbeitsgerichts stattfinden kann.

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