Projekt Autobahnkirche "Sindelfinger Wald" ist (k)eine Landesangelegenheit!

Autobahnkirchen in Deutschland

STUTTGART. (gbs-stutt) Durch eine Meldung der Sindelfinger Zeitung/Böblinger Zeitung wurde bekannt, dass eine Autobahnkirche bei der Raststätte "Sindelfinger Wald" geplant wird. Dieses Projekt ist auf eine Initiative des Stuttgarter Regierungspräsidenten Johannes Schmalzl zurückzuführen.

Im Gegensatz zu der Entwicklung bei den christlichen Kirchen, die jedes Jahr Mitglieder verlieren, Pfarrstellen abbauen und Kirchen schließen/entweihen/umnutzen oder abreißen, ist der Ausbau der Autobahnkirchen ein paradoxes Phänomen. In Deutschland werden ständig weitere Autobahnkirchen gebaut oder ausgewiesen. Die erste Autobahnkirche wurde 1958 gebaut – aktuell gibt es 44 Autobahnkirchen. Die Motivation, Autobahnkirchen zu bauen und zu betreiben hat etwas Missionarisches. Nirgendwo gibt es so viele wie in Deutschland.

Für die GBS-Regionalgruppe Stuttgart war dies Anlass, das Phänomen der Autobahnkirchen in Deutschland einmal genauer zu studieren, auch die Finanzierung und die Rolle des Staates und in diesem Fall des Landes Baden-Württemberg zu recherchieren.

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet den Staat – und damit auch das Land Baden-Württemberg, trotz des Hinweises auf die "Verantwortung vor Gott" in der Präambel, zu religiös-weltanschaulicher Neutralität. Es schließt theoretisch die Privilegierung bestimmter Bekenntnisse aus. Die gesellschaftliche Realität sieht leider immer noch anders aus.

Der Deutsche Staat und die gewählten Abgeordneten privilegieren weiterhin zwei Großkirchen und diskriminieren damit andere Weltanschauungen – und vor allem Bürger mit anderen Weltanschauungen. Wenn das Regierungspräsidium Stuttgart, eine Behörde des Landes Baden-Württemberg, den Bau einer Autobahnkirche federführend betreibt, ist dies ein Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität.

Offensichtlich haben Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes noch nicht gelernt, zwischen privaten religiösen Interessen und öffentlichen Aufgaben und Interessen zu trennen. Gibt es ein öffentliches Interesse für eine Mitwirkung des Landes Baden-Württemberg an dem Bau von Autobahnkirchen? Die Anfrage an das Regierungspräsidium Stuttgart und an das Land wurde bisher noch nicht beantwortet. Würde das Land den Bau von Autobahnmoscheen ebenso fördern?

Sollten öffentliche Gelder von Kommunen, vom Landkreis oder vom Land Baden-Württemberg für christliche Autobahnkirchen eingesetzt werden, wäre das eine verfassungswidrige Subvention für ein christliches Projekt.

Wie Recherchen gezeigt haben, hat das Land Baden-Württemberg bei der 2005 eröffneten Autobahnkapelle Hegau durch eine Spende zum Bau beigetragen. Das sollte sich nicht wiederholen.

In der beigefügten Anlage (siehe unten) wird herausgearbeitet, dass ein Versicherer im Raum der Kirchen den Bestand und Ausbau von Autobahnkirchen zentral unterstützt.

Die Trägervereine einzelner Autobahnkirchen suchen Spender und finden manchmal auch Zugang zu öffentlichen Mitteln. Im Osten Deutschland hat man verfallende ungenutzte autobahnnahe Kirchen durch die Zusatzfunktion "Autobahnkirche" wieder renovieren können.