USA

Bezirksrichter verweigert nicht-religiöse Eheschließung

CADIZ. (hpd) Im US-Bundesstaat Kentucky wurde einem nicht-religiösen Paar die staatliche Eheschließung verwehrt, da der zuständige Bezirksrichter sich weigerte, eine Zeremonie ohne Gottesformel durchzuführen.

Dass Angestellte des Staats in den USA Schwierigkeiten damit haben, persönliche religiöse Überzeugungen von ihren Pflichten als Staatsdiener zu trennen, ist spätestens seit dem Fall "Kim Davis" bekannt. Die Standesbeamtin hatte sich geweigert, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen, da dies, wie sie meinte, ihrem christlichen Glauben widerspräche.

Laut der US-amerikanischen Atheisten-Organisation Freedom From Religion Foundation (FFRF) sind von der religiösen Willkür amerikanischer Staatsdiener nun auch gemischtgeschlechtliche Paare betroffen, wenn sie sich offen dazu bekennen, nicht religiös zu sein. Wie Mandy Heath und ihr Verlobter Jon.

Die beiden vereinbarten für den 22. Juli einen Trauungstermin im Gerichtsgebäude von Cadiz, Trigg County, Kentucky. Als Heath darum bat, dass die staatliche Eheschließung säkular, sprich: ohne religiöse Trauungsformeln und Segenswünsche, vollzogen werden möge, teilte ihr der für die Zeremonie zuständige Bezirksrichter Hollis Alexander mit, dass er sich außerstande sähe, eine solche Zeremonie in seinem Gerichtsgebäude abzuhalten. Sein Grund: "Gott ist Teil all meiner Zeremonien und ich werde keine ohne ihn durchführen." Dem heiratswilligen Paar, das nicht aus Kentucky stammt, empfahl er, sich einen anderen Staatsbediensteten zu suchen.

Die Freedom From Religion Foundation, zu deren Kernforderungen die konsequente Trennung von Staat und Kirche gehört, reagierte empört und erklärte öffentlich, dass Alexander sich als ein Angestellter des Staates an die US-Verfassung zu halten und sich in religiösen Dingen neutral zu verhalten habe. Indem der Bezirk Trigg County die Ausstellung eines Ehezertifikats davon abhängig mache, dass in eine religiöse Zeremonie eingewilligt werde, verletze er die Rechte von nicht-religiösen Paaren hinsichtlich des Zugangs zu staatlichen Leistungen.