Türkei erlaubt Sex mit Minderjährigen

Wenn Päderasten Gesetze machen

Bereits im Juni diesen Jahres beschloss die Türkei ein Gesetz, nachdem es erlaubt sei, Sex mit 12-Jährigen zu haben und diese zu verheiraten. Zuvor hatte das türkische Verfassungsgericht eine Bestimmung aufgehoben, die alle sexuellen Handlungen an Kindern unter 15 Jahren als "sexuellen Missbrauch" unter Strafe stellte. Dieser Skandal ging in der medialen Berichterstattung um den Putschversuch in der Türkei und seine Folgen unter.

Das türkische Boulevardblatt Hürriyet berichtete bereits am 14. Juli, dass das türkische Verfassungsgericht das Mindestalter für Geschlechtsverkehr auf 12 Jahre (anstatt wie bisher 16 Jahre) abgesenkt hat. Dabei stützte sich das Verfassungsgericht auf den Antrag eines Landgerichtes. Das hatte sich beschwert, dass im aktuellen Gesetz nicht zwischen Sex mit einem 4-jährigen und einem 14-jährigen Kind unterschieden wird. Es forderte vom Verfassungsgericht eine Differenzierung.

Das Verfassungsgericht klärte die Sache daraufhin nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes. Es begründete seine Entscheidung damit, dass bereits 12-jährige wissen können, was "Sex" bedeutet.

Auch wenn das in einigen Fällen korrekt sein mag, so bleibt es doch ein Verbrechen. Denn 12-Jährige wissen auch, was Autos, Alkohol und Schusswaffen sind. Läßt das türkische Verfassungsgericht nun zu, dass Minderjährige Autos fahren dürfen, Alkohol trinken und Schusswaffen tragen? Vermutlich nicht.

Mit diesem Entscheid des Gerichts werden die sog. "Kinderbräute" nachträglich rechtlich abgesichert. In der Türkei soll es nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen rund 3,5 Millionen Ehen mit Minderjährigen geben. Diese Zahl könnte nach Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Januar 2017 signifikant steigen.

Zwar heißt es in einer Pressemitteilung des Islaminstituts von 2008, dass "die Zwangsehe im Islam verboten" sei. "Allerdings haben besonders junge Mädchen und Frauen in der Praxis dort, wo wirtschaftliche Not und Bildungsarmut herrschen sowie durch örtlich verfestigte Machtstrukturen verursachte Abhängigkeiten, oft wenig Mitspracherecht beim Zeitpunkt ihrer Eheschließung und der Wahl des Ehekandidaten."

Strenggläubige Muslime, verweisen gern auf den Vorbildcharakter des Propheten Muhammad: "Nach einer als sehr glaubwürdig eingestuften Überlieferung Al-Bukharis soll Muhammad mit 53 Jahren die Ehe mit der 9-jährigen Aischa vollzogen haben, nachdem er sie bereits drei Jahre zuvor geheiratet hatte." Leider muss man davon ausgehen, dass das Verfassungsgericht eher Muhammad im Sinne hatte als die Rechte von Minderjährigen.