Bereits im Juni diesen Jahres beschloss die Türkei ein Gesetz, nachdem es erlaubt sei, Sex mit 12-Jährigen zu haben und diese zu verheiraten. Zuvor hatte das türkische Verfassungsgericht eine Bestimmung aufgehoben, die alle sexuellen Handlungen an Kindern unter 15 Jahren als "sexuellen Missbrauch" unter Strafe stellte. Dieser Skandal ging in der medialen Berichterstattung um den Putschversuch in der Türkei und seine Folgen unter.
Das türkische Boulevardblatt Hürriyet berichtete bereits am 14. Juli, dass das türkische Verfassungsgericht das Mindestalter für Geschlechtsverkehr auf 12 Jahre (anstatt wie bisher 16 Jahre) abgesenkt hat. Dabei stützte sich das Verfassungsgericht auf den Antrag eines Landgerichtes. Das hatte sich beschwert, dass im aktuellen Gesetz nicht zwischen Sex mit einem 4-jährigen und einem 14-jährigen Kind unterschieden wird. Es forderte vom Verfassungsgericht eine Differenzierung.
Das Verfassungsgericht klärte die Sache daraufhin nicht im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes. Es begründete seine Entscheidung damit, dass bereits 12-jährige wissen können, was "Sex" bedeutet.
Auch wenn das in einigen Fällen korrekt sein mag, so bleibt es doch ein Verbrechen. Denn 12-Jährige wissen auch, was Autos, Alkohol und Schusswaffen sind. Läßt das türkische Verfassungsgericht nun zu, dass Minderjährige Autos fahren dürfen, Alkohol trinken und Schusswaffen tragen? Vermutlich nicht.
Mit diesem Entscheid des Gerichts werden die sog. "Kinderbräute" nachträglich rechtlich abgesichert. In der Türkei soll es nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen rund 3,5 Millionen Ehen mit Minderjährigen geben. Diese Zahl könnte nach Inkrafttreten des Gesetzes am 13. Januar 2017 signifikant steigen.
Zwar heißt es in einer Pressemitteilung des Islaminstituts von 2008, dass "die Zwangsehe im Islam verboten" sei. "Allerdings haben besonders junge Mädchen und Frauen in der Praxis dort, wo wirtschaftliche Not und Bildungsarmut herrschen sowie durch örtlich verfestigte Machtstrukturen verursachte Abhängigkeiten, oft wenig Mitspracherecht beim Zeitpunkt ihrer Eheschließung und der Wahl des Ehekandidaten."
Strenggläubige Muslime, verweisen gern auf den Vorbildcharakter des Propheten Muhammad: "Nach einer als sehr glaubwürdig eingestuften Überlieferung Al-Bukharis soll Muhammad mit 53 Jahren die Ehe mit der 9-jährigen Aischa vollzogen haben, nachdem er sie bereits drei Jahre zuvor geheiratet hatte." Leider muss man davon ausgehen, dass das Verfassungsgericht eher Muhammad im Sinne hatte als die Rechte von Minderjährigen.
17 Kommentare
Kommentare
Nora Koch am Permanenter Link
Wo kann ich unterschr- äh, hinkotzen?!
David am Permanenter Link
das gesunde und richtige ist halt das aussergewöhliche. das verbrechen das normale. so ist der mensch
Werner am Permanenter Link
Da werden die Ziegen aber glücklich sein.
David am Permanenter Link
wie war das mit den Ziegen...
David am Permanenter Link
was auch kaum einer weiss ist das in der rkk heute die ehe mit einer 12jährigen vollzogen werden darf, also so viel weiter sind wir hier auch nicht.
Frank Nicolai am Permanenter Link
Nein, der Vatikan hat das Alter auf 16 heraufgesetzt.
Rainer Bolz am Permanenter Link
Nota bene !! Dieses Land betreibt Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union, auch wenn diese zur Zeit ausgesetzt sein sollten, die Verhandlungen werden in absehbarer Zeit sicherlich wieder aufgenommen.
Peter Friedrich am Permanenter Link
"... Das Verfassungsgericht ... begründete seine Entscheidung damit, dass bereits 12-jährige wissen können, was "Sex" bedeutet. ..."
?? !! ??
Nur noch zum Schreien.
Die "Verfassungsrichter" können doch bestimmt wissen, was "Erschiessen" bedeutet, ähem...
Dieter Bauer am Permanenter Link
Wen wundert es, dass Kinderschänder "Gesetze" zum Eigenschutz erlassen und dazu irrrelevante "Erklärungen" basteln? Oh welch "Vorbildcharakter" eines .............!!!
Harald Freunbichler am Permanenter Link
Erdogan hat Europa schon längst abgeschrieben.
Mit ihm reden müssen wir wohl oder übel weiterhin.
Aber abschreiben für Europa müssen wir ihn sofort.
(Das sind ja mittlerweile alles "seine" Linientreuen, die sowas verachtenswertes entscheiden.)
peter am Permanenter Link
Nordamerika
In den USA ist das Mindestalter für Ehen je nach Bundesstaat unterschiedlich geregelt. In Massachusetts und Kansas liegt das Mindestalter bei 12 Jahren, in New Hampshire bei 13 Jahren und in einigen anderen Staaten bei 14 Jahren.
https://de.wikipedia.org/wiki/Kinderheirat#Nordamerika
Bernd Kammermeier am Permanenter Link
Ich denke, man sollte hier zwei Dinge nicht miteinander vermischen:
1. außer- oder vorehelichen Sex
2. ehelichen Sex zum Zweck der Fortpflanzung
In streng religiösen Ländern (teilweise im "bible-belt" der USA, aber natürlich auch in den meisten islamischen Ländern) gilt Sex vor der Ehe (und dem katholischen Ideal folgend Sex ohne Fortpflanzungsabsicht) als schwere Sünde.
Sex wird als notwendiges, fleischliches Übel wahrgenommen, damit neue Gemeindemitglieder kommen. Um Spaß geht es dabei nie. Deshalb stört ja auch viele Muslime ihre Beschneidung nicht. Die Frau ist ein "Gefäß", dass man solange hämmert, bis der Nachwuchs kommt.
Das mag jetzt etwas vergröbert dargestellt sein und trifft sicher in dieser Form heute nur (noch) eine Minderheit, doch das ist das religiös dogmatisierte Ideal. Dazu kann man praktisch jeden "großen" Kirchenlehrer oder Religionsführer zitieren.
Da Mädchen nun mal mit ca. 10 - 11 Jahren in die Pubertät kommen, orientieren sich die meisten "Gottesstaaten" an diesem Zeitpunkt zur Eheschließung. Im Jemen z.B. können auf diese Weise bereits 9-jährige (in Ausnahmefällen auch 8-jährige) geheiratet werden. Richtschnur ist das Leben des Propheten, der gemäß der Hadithe der 6-jährigen Aischa den Eheschließungsvertrag gab und die Ehe mit der 9-Jährigen vollzog. Mohamed war damals soweit ich weiß 54 Jahre alt.
Und was dem Propheten Recht war, ist seinen religiösen Nacheiferern heute doch nur billig.
Offiziell gibt es auch keine Prostitution in islamischen Ländern, doch trotzdem gibt es Prostituierte. Das läuft verwaltungstechnisch so ab, dass man (wenn der Freier nicht mehr als drei Ehefrauen hat) die Prostituierte heiratet (eine Sache von Minuten), dann mit ihr Sex hat und ihr anschließend einen Scheidebrief überreicht, der die Ehe rechtswirksam scheidet. Zumindest hatte man mir dies vor etlichen Jahren in Ägypten so angeboten. (Ich habe dankend abgelehnt)
Sex dient offiziell ausschließlich der Fortpflanzung und damit dem Wachsen der Community. Dies ist aus Sicht der Community nur sinnvoll, wenn das entstehende Kind nicht "wild" geboren wird, sondern mit allen Rechten und Pflichten des Patriarchen und damit der Gemeinde. Deshalb darf ein Moslem zwar eine Kuffar heiraten, aber "sein" eheliches Kind ist automatisch auch Moslem, als Junge muss er sich beschneiden lassen, als Mädchen in der Regel einer arrangierten Ehe zuführen lassen.
Uns verwirrt das neue Heiratsalter in der Türkei, weil wir sexuelle Erfahrungen vor der Ehe nicht für sündhaft halten. D.h. wenn eine 12-jährige und der 13-jährige Nachbarsjunge Petting machen, fällt das unter "Lebenserfahrungen" sammeln. In islamischen Ländern könnte dies zur Steinigung führen. Hätten wir dort ein Heiratsalter von 18 Jahren (mit Einwilligung der Eltern 16 Jahre), dann dürfte niemand sexuelle Erfahrungen davor sammeln.
Der Punkt ist also, dass man auf diese religiös orientierten Länder dahin gehend einwirken sollte, dass sie die Heirat (= Verantwortung für eine Familie übernehmen!) in einem Alter erlauben, in dem die meisten ihre schulische Ausbildung beendet haben und sich um eine Berufsausbildung kümmern, während sexuelle Erfahrungen auf freiwilliger, neugieriger Basis davor nicht verboten werden dürfen.
Sicher ist dies ein kitzliges Thema, weil hier theoretisch Missbrauch möglich ist. Doch wie will man die natürliche Neugier jedes Menschen mit Eintritt in die Pubertät handhaben? Ich finde, ein nicht sexualfeindliches Klima - auch und gerade innerhalb der Familie - wäre der beste Schutz vor Missbrauch, weil erst die Geheimniskrämerei und Tabuisierung den Tätern Möglichkeiten eröffnet, ihre Opfer zum Schweigen zu bringen. Wäre Sexualität kein Tabuthema, dann würden Kinder vermutlich viel offener bereits über Versuche von Missbrauch sprechen. Und das ist die beste Abschreckung potentieller Täter.
Das wäre auf jeden Fall eine bessere Möglichkeit, als Kindesmissbrauch durch herabsetzen des Heiratsalter zu legalisieren - zumal davon nur ältere Männer profitieren, die der "Brautfamilie" ein entsprechendes finanzielles Angebot machen können...
Mehmet Yilmaz am Permanenter Link
Das ist eine Falschmeldung. Worum es tatsächlich geht, steht hier:
http://pressespiegel-tuerkei.blogspot.de/2016/08/turkei-erlaubt-sex-mit-kindern-oder-der.html
Theodor Ickler am Permanenter Link
Man sollte den Sachverhalt eher unter dem Titel "Ehemündigkeit im Wandel der Zeiten" abhandeln. Mit "Päderastie" und "Verbrechen" bekundet man nur seinen sehr engen Horizont.
Petra Pausch am Permanenter Link
..."Das fanden unsere Vorfahren weder krank noch kriminell."... die fanden auch Hexenverbrennungen und die Ausrottung der amerikanischen Ureinwohner nicht kriminell.
Wir leben inzwischen im 21. Jahrhundert!
webcruiser am Permanenter Link
Die Problematik unterschiedlicher Rechtsnormen in verschiedenen Staaten wird auch im Zusammenhang mit der doppelten Staatsbürgerschaft deutlich:
Sobald er allerdings sich wieder als Deutscher sieht bzw. spätestens, wenn er sich wieder in Deutschland aufhält, müsste konsequenterweise das StGB der Bundesrepublik Anwendung finden. Oder müsste die deutsche Justiz nicht sogar eine Auslieferung verlangen?
Strafgesetzbuch (StGB) / Auszug
§ 5 Auslandstaten mit besonderem Inlandsbezug
Das deutsche Strafrecht gilt, unabhängig vom Recht des Tatorts, für folgende Taten, die im Ausland begangen werden:
8. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen des § 174 Absatz 1, 2 und 4, der §§ 176 bis 179 und des § 182, wenn der Täter zur Zeit der Tat Deutscher ist;
(Quelle: www.gesetze-im-internet.de/stgb/_5.html)
In diesem Zusammenhang bewegt sich die aktuelle Diskussion um die doppelte Staatsbürgerschaft fernab geltender deutscher Rechtsnormen um den schwammigen Begriff der Integration und natürlich um den noch weiter dehnbaren Begriff der Religionsfreiheit.
Unabhängig von der Diskussion über Sinn oder Unsinn mehrfacher Staatsangehörigkeiten muss endlich deutlich klar gestellt werden, dass in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft grundsätzlich nur erteilt werden kann, wenn in den betroffenen Ländern die gleichen Rechtsnormen gelten. Ansonsten sehe ich keine Basis für Werte-Diskussion jeglicher Art.
Interessant wäre es zu erfahren, ob die deutsche Justiz bei Personen mit oder vor der Erteilung doppelter Staatsbürgerschaft jemals geprüft hat, ob z. B. Vergehen gemäß §5 StGB vorliegen. Analog ließe sich dies auf andere, nach deutschem Recht zu verfolgende Straftaten ausweiten.
Susanne thiele am Permanenter Link
Es geht hierbei nicht um den 15 Jährigen Nachbarsjungen und um die 14 Jährige Freundin, die einvernehmlich ihre ersten sexuellen Erfahrungen machen.Es geht auch nicht darum ob den beiden die Ehe mit 16 Jahren erlaubt