Zur aktuellen Debatte um die Suizidhilfe

Wie wollen wir das Sterben regeln?

Haltende Hände, Maik Meid, Flikr CC BY-ND 2.0
Haltende Hände

BERLIN. (hpd) Im November debattierte der Deutsche Bundestag erstmals über ein Gesetz zur Sterbehilfe. Die Frage ist, ob es ein Recht auf menschenwürdiges Sterben gibt und brauchen wir Regelungen der Suizidhilfe? Bis Ende 2015 soll dazu ein neues Gesetz verabschiedet werden.

Beihilfe zur Selbsttötung steht wie der Suizid selbst in Deutschland bislang nicht unter Strafe. Führende Unionspolitiker wie Bundesgesundheitsminister Gröhe fordern jetzt ein Verbot jeder Form “organisierter” Suizidhilfe im Strafrecht. Mittlerweile zeichnen sich mehrere konträre Positionen über Parteigrenzen hinweg ab.

Geht es nach dem Willen der Bevölkerung, wäre die Sache klar: Nach den jüngsten repräsentativen Umfragen (ZDF-Politbarometer) möchten 81 Prozent der Deutschen im Falle einer schweren Erkrankung die Möglichkeit haben, auf ärztliche Hilfe bei der Selbsttötung zurückzugreifen. Andere Umfragen zeigen, dass 90 Prozent der Bevölkerung der Überzeugung sind, dass es grundsätzlich nur dem Betroffenen überlassen sein soll, wann und wie er sterben möchte.

Im Mittwoch Salon, einem neuen Veranstaltungsformat der Zukunftswerkstatt Heinersdorf (Moderation: Manfred Isemeyer), berichtet Gita Neumann (Referentin Lebenshilfe beim HVD, Medizinethikerin) über die aktuellen Auseinandersetzungen im Bundestag zum Gesetzesvorhaben und geht auf häufig gestellte Fragen ein: Ist es human, Menschen die Selbstbestimmung am Lebensende abzusprechen? Wann dürfen lebensverlängernde Maßnahmen unterlassen werden (“passive Sterbehilfe”)? Müssen Ärzte sich an Patientenverfügungen halten? Brauche ich jemanden, den ich bevollmächtige? Was kann die Palliativmedizin am Lebensende leisten?

Mittwoch Salon Heinersdorf
7. Januar 2015 - 20 Uhr
Nachbarschaftshaus Alte Apotheke
Romain-Rolland-Str. 112
13089 Berlin

Kommentare (1)

Klarsicht (nicht überprüft)

Sa. 13 Dez 2014 - 17:06

„Ärzteschaft lehnt Beihilfe zum Suizid grundsätzlich ab“. […] „Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank-Ulrich Montgomery, betonte am Freitag in Berlin, ,dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören'.“ […] „Nach Angaben von Montgomery wünscht sich die Ärzteschaft von der Politik ein Verbot jeder Form der organisierten Beihilfe zum Suizid inklusive Werbung“.

Quelle: http://www.abendblatt.de/ratgeber/wissen/article135320038/Aerzteschaft-lehnt-Beihilfe-zum-Suizid-grundsaetzlich-ab.html

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