Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Energiekonzerne müssen für Atomausstieg entschädigt werden

Kernkraftwerk Grafenrheinfeld
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld

Die Stromkonzerne RWE, Eon und Vattenfall wollen von der Bundesregierung Milliarden dafür haben, dass sie ihre Atomkraftwerke abschalten müssen und zogen dafür vor das Bundesverfassungsgericht. Solche Klagen sollten bei TTIP normal werden, was den Protest vieler Bürger hervorrief. Jetzt gab das Verfassungsgericht den Konzernen zum Teil recht, vor allem wegen des Zick-Zack-Kurses der schwarz-gelben Bundesregierung.

Die drei großen Stromkonzerne RWE, Eon und Vattenfall können auf Entschädigungen für den von der Bundesregierung verordneten Atomausstieg im Jahr 2011 hoffen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Die Regierung habe zwar das Recht, den Atomausstieg zu beschließen, allerdings müssten die Energiekonzerne dafür entschädigt werden.

RWE, Eon und Vattenfall hatten gegen die Bundesregierung geklagt, weil sie durch den Atomausstieg nach Fukushima hohe wirtschaftliche Schäden erlitten hätten – angeblich 19 Milliarden Euro. Mit dem Gesetz zum Atomausstieg seien Investitionen und erwartete Gewinne ausgeblieben, argumentieren die Konzerne.

Merkels Zick-Zack-Kurs

Das Verfassungsgericht gab ihnen jetzt in Teilen recht, schränkte ihre Ansprüche aber weitgehend ein. In ihrer Begründung machen die Richter den Zick-Zack-Kurs der Regierung verantwortlich. Denn erst kurz zuvor, im Jahr 2010, hatte die Bundesregierung die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängert. Atomstrom werde als „Brückentechnologie“ für die Energiewende gebraucht, hieß es damals. Die Konzernbosse freuten sich über dieses Geschenk. Nach dem Atomunglück in Fukushima kam dann die politische Kehrtwende. Angela Merkel verkündete am 11. März 2011 den sofortigen Ausstieg aus der Atomkraft.

Die Richter sehen nicht jede Gewinnerwartung als Schaden an, nur weil ein Gesetz geändert wird und der Gewinn daraufhin ausbleibt. In diesem Fall hätte jedoch ein „besonderer Vertrauensschutz“ für die Stromkonzerne bestanden, weil die Politik die Laufzeiten für Atomkraftwerke ein halbes Jahr zuvor gerade noch verlängert hatte.

Das Verfassungsgericht entschied, dass nur die Investitionen, die zwischen der Laufzeitverlängerung 2010 und dem Ausstieg im März 2011 getätigt wurden, entschädigt werden müssen. Das Gericht gab den Energieriesen aber auch in einem zweiten Punkt recht: Vattenfall und RWE hätten für Reststrommengen, die 2002 beim Atomausstieg der rot-grünen Regierung festgelegt wurden, ebenfalls entschädigt werden müssen. Beide Unternehmen hätten auf die damalige Regulierung vertrauen können. Weil beim Ausstieg feste Abschaltzeiten für die Atommeiler beschlossen wurden, können beide Konzerne ihre Strommengen nicht mehr nutzen.

Die Entscheidung bleibt weit hinter der Verfassungsbeschwerde der Konzerne zurück, auch weil das Gericht sehr differenzierte Kriterien angab, dass Investitionen und Gewinnerwartungen nur sehr eingeschränkt geschützt werden. Statt der erhofften 19 Milliarden Euro kann die Industrie allenfalls mit einem Bruchteil davon rechnen.

Privates Schiedsgericht entscheidet auch

Das Verfahren vor dem Verfassungsgericht ist nicht die einzige Auseinandersetzung, die die Stromkonzerne mit der Regierung führen. So klagt Vattenfall auch vor einem privaten Schiedsgericht bei der Weltbank in Washington D.C. Dort könnte das Ergebnis jedoch ganz anders aussehen. Dieses Gericht ist Vorbild für die umstrittenen Schiedsgerichte in den Freihandelsabkommen CETA und TTIP.

Befürworter dieser privaten Gerichte führen Vattenfall gern als Beispiel an, warum die internationale Paralleljustiz wichtig sei. Denn bis zuletzt war unklar, ob der schwedische Konzern vor dem Bundesverfassungsgericht in Deutschland überhaupt klagen dürfe. Denn Staatskonzerne dürfen generell keine Verfassungsbeschwerden erheben. Grundrechte stehen nur Bürgern oder privaten Unternehmen zu, nicht aber staatlichen Firmen.

Doch das deutsche Verfassungsgericht machte bei Vattenfall nun eine Ausnahme und ließ die Klage zu. Damit fällt ein wesentlicher Grund für die Befürworter von Schiedsgerichten weg.

Das Parallelverfahren in Washington kann Vattenfall auch nach dem Urteil aus Karlsruhe weiter verfolgen und dort auf weiteren Schadensersatz klagen. Ein internationales Energieabkommen macht das möglich.

Während Schiedsgerichte entscheiden, wie viel Geld einem Geschädigten zusteht, entscheidet das Verfassungsgericht zunächst nur, ob das umstrittene Gesetz verfassungsgemäß ist. Die Bundesregierung kann nun zum Beispiel das Gesetz ändern und die Restlaufzeiten für Atomkraftwerke verlängern, um einer Strafzahlung zu entgehen.

Noch hat sich Vattenfall nicht dazu geäußert, ob es seine Klage vor dem Schiedsgericht aufrecht erhält.

Kommentare (5)

Konni Scheller (nicht überprüft)

Mi. 7 Dez 2016 - 14:14

Eigentlich finde ich das richtig. Wenn schon ein Staat einem Unternehmen etwas zusichert und dann - ohne vernünftigen Grund! - diese Zusagen einschränkt bzw. zurücknimmt, dann muss eben auch Schadensersatz geleistet werden. Pacta sunt servandis - Verträge sind einzuhalten.

Die oft gescholtenen Schiedsgerichte halte ich sogar für nötig - man kann schlecht in einen Staat klagen, den man verklagen will, also braucht es eine neutrale Instanz. Allerdings sollten dann diese Verfahren weitgehend öffentlich sein.

Zum Atomausstieg selber: ich halte es für einen Fehler. Seit dem Ausstieg sind die CO2-Emissionen der Bundesrepublik wieder angestiegen.

Konrad Schiemert (nicht überprüft)

Do. 8 Dez 2016 - 12:52

Antwort auf von Konni Scheller (nicht überprüft)

Atomausstieg: Die Endlagerung des Atommülls ist bis heute ein ungelöstes Problem und sieht nicht so aus, dass irgendwann in der Zukunft gelöst werden kann. Man kann den Atommüll nirgendwo sicher vergraben, da die Erde kein "totes Gesteinstück" ist.
Für die "CO2-Entsorgung" sehe ich mehr Chansen.

Sehr informativer Vortrag auf Seiten der Nuklearia:

http://nuklearia.de/atommuell/

Die favorisieren die Aufarbeitung und Energiegewinnung aus dem "Müll".

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Mo. 26 Dez 2016 - 19:04

Antwort auf von Konni Scheller (nicht überprüft)

Ja, das ist besonders lustig, unbedingte Voraussetzung für die Transmutation ist nämlich die Sortenreinheit der Elemente, erst dann kann man möglicherweise in kritischen oder unterkritischen Reaktoren Transmutationsversuche starten. Das heißt, all das ist theoretische Zukunftsmusik wie die Fusion und führt auch im Idealfall nicht zu einer vollständigen Absenkung der radioaktiven Abklingzeit, sondern nur zu einer überwiegenden. Nebenbei bemerkt führt die Technik auch zur Erzeugung neuen radioaktiven Abfalls und sowieso zu einer Vergrößerung der Abfallmenge. Ist das zielführend? Wohl nur für Nuklearkonzerne, die sich die Forschung und Entwicklung wieder durch Staatsknete vergolden lassen werden. Oder glaubt jemand, die tun das, um dabei mitzuhelfen, den Schlamassel, den sie angerichtet haben, zu beseitigen?
Wer die Frage mit JA beantwortet, sei an die Zitronenfalter erinnert.

agender (nicht überprüft)

Mi. 7 Dez 2016 - 15:04

Ein klarer Fall, wie das Recht für Lebewesen (die LEIDEN können) und das für Institutionen verwechselt wird.
Diese merkwürdigen "juristischen Personen" dürfen HÖCHSTENS die lächerlichen Schadenersatzsummen bekommen, wie wir Menschen sie bekommen!
Logischerweise gehört eine Institution, die soviel Schaden angerichtet hat - Verstrahlung kann nicht rückgängig gemacht werden - aufgelöst.

Justus von Daniels

Der Autor ist Redakteur des non-profit Recherchezentrums CORRECTIV. Die 16-köpfige Redaktion finanziert sich ausschließlich über Spenden und Mitgliedsbeiträge. Ihr Anspruch: Gründlich recherchieren, Missstände aufdecken und unvoreingenommen darüber berichten. In Kooperation mit anderen Medien beleuchten die Investigativ-Journalisten von Correctiv.org regelmäßig Themen, die uns alle angehen. Wenn Sie Correctiv.org unterstützen wollen, werden Sie Fördermitglied. Informationen finden Sie unter: https://correctiv.org/unterstuetzen

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