Bundesverfassungsgericht

Wie Kirche und Psychiatrie das Verfassungsrecht auf Suizidhilfe aushöhlen

Es droht politische Einflussnahme im Sinne eines zu erhaltenden Lebens als unverfügbares "Gottesgeschenk" und – im säkularen Bündnis mit der Psychiatrie – als Schutz vor innerer oder äußerer Pression zum Alterssuizid. Mit Sorge nehme man eine wachsende "Normalisierung" der Option zur medizinischen Assistenz wahr und die deutschen Bischöfe haben diese in katholischen Pflegeeinrichtungen inzwischen untersagt.

Kirchliches Arbeitsrecht in der Defensive

Das kirchliche Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Vorrechte der Kirchen betont. Einen ganz anderen Akzent hat der Europäische Gerichtshof gesetzt, der die übergeordnete und letztlich entscheidende Gerichtsinstanz ist. In seinem Urteil vorvergangene Woche hat er seine bisherige Linie beibehalten. Er hat die Befugnisse der Kirchen eingeschränkt und die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt. Für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts hat dies erhebliche Folgen.

Bischöfe verbieten Suizidassistenz in katholischen Einrichtungen

In der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung einen besonders hohen Rang, weil es unmittelbar auf der Menschenwürde gründet. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für den Umgang mit dem eigenen Sterben. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass ein urteilsfähiger Mensch sich das Leben nehmen und hierfür Dritte um Unterstützung bitten darf. Die katholische Kirche bestreitet dieses Recht. Jetzt haben die deutschen katholischen Bischöfe ihre Abwehrhaltung noch verschärft: Sie haben verboten, dass in katholisch getragenen Einrichtungen Suizidhilfe durchgeführt wird.

Sitz des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg

Neuer Zwiespalt für das kirchliche Arbeitsrecht durch das Bundesverfassungsgericht

Über den Umgang der Kirchen mit ihren Beschäftigten und mit Stellenbewerber*innen herrscht seit vielen Jahren Streit. Die Streitigkeiten werden anhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, in der es einerseits die Position des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht übernommen hat. Andererseits blieb die Entscheidung halbherzig. Was Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer*innen anbetrifft, lässt sie einiges zu wünschen übrig.

Prof. Frauke Brosius-Gersdorf

Die Causa Brosius-Gersdorf und ihre Folgen

Von einer "beispiellosen Kampagne" spricht Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) im Zusammenhang mit der Affäre um Frauke Brosius-Gersdorf. Die renommierte Juristin ist nach öffentlichen Angriffen und Diffamierungen von ihrer Kandidatur zur Verfassungsrichterin zurückgetreten. Sie ist Befürworterin eines liberalen Abtreibungsrechts – für das sich auch eine Mehrheit der Menschen in Deutschland ausspricht. Dennoch hatte die Kampagne Erfolg. Die Strategie macht offenbar Schule: Schon steht die zweite SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht im Visier einer Gegenkampagne.

Prof. Frauke Brosius-Gersdorf

Was die Debatte um Frauke Brosius-Gersdorf offenbart

Die Debatte um die designierte Verfassungsrichterin nimmt immer neue Wendungen, während sich der Politikbetrieb eigentlich gern in die Sommerpause zurückziehen würde. Sie zeigt den erschreckenden Zustand der öffentlichen Debattenkultur, beinhaltet aber auch überraschend positive Aspekte. Der Versuch einer kommentierenden Bestandsaufnahme.