Das kirchliche Arbeitsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren ein Streitpunkt. Das Bundesverfassungsgericht hat immer wieder die Vorrechte der Kirchen betont. Einen ganz anderen Akzent hat der Europäische Gerichtshof gesetzt, der die übergeordnete und letztlich entscheidende Gerichtsinstanz ist. In seinem Urteil vorvergangene Woche hat er seine bisherige Linie beibehalten. Er hat die Befugnisse der Kirchen eingeschränkt und die Rechte der Beschäftigten erneut gestärkt. Für die Zukunft des kirchlichen Arbeitsrechts hat dies erhebliche Folgen.
In der Bundesrepublik Deutschland besitzt das Recht jedes Menschen auf Freiheit und Selbstbestimmung einen besonders hohen Rang, weil es unmittelbar auf der Menschenwürde gründet. Das Selbstbestimmungsrecht gilt auch für den Umgang mit dem eigenen Sterben. Daher hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt, dass ein urteilsfähiger Mensch sich das Leben nehmen und hierfür Dritte um Unterstützung bitten darf. Die katholische Kirche bestreitet dieses Recht. Jetzt haben die deutschen katholischen Bischöfe ihre Abwehrhaltung noch verschärft: Sie haben verboten, dass in katholisch getragenen Einrichtungen Suizidhilfe durchgeführt wird.
Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz verworfen. Viele Medien erklärten das Urteil mit der schlichten Formel: "Der Bund ist nicht zuständig." Doch das greift viel zu kurz.
Über den Umgang der Kirchen mit ihren Beschäftigten und mit Stellenbewerber*innen herrscht seit vielen Jahren Streit. Die Streitigkeiten werden anhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt eine Entscheidung getroffen, in der es einerseits die Position des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen kirchlichen Arbeitsrecht übernommen hat. Andererseits blieb die Entscheidung halbherzig. Was Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Arbeitnehmer*innen anbetrifft, lässt sie einiges zu wünschen übrig.
Der vermeintliche Triumph der Kirche im Fall Egenberger vor dem Bundesverfassungsgericht ist in Wahrheit ein Pyrrhussieg: denn der Preis dafür ist eine deutlich engere Kontrolle durch staatliche Gerichte.
Von einer "beispiellosen Kampagne" spricht Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) im Zusammenhang mit der Affäre um Frauke Brosius-Gersdorf. Die renommierte Juristin ist nach öffentlichen Angriffen und Diffamierungen von ihrer Kandidatur zur Verfassungsrichterin zurückgetreten. Sie ist Befürworterin eines liberalen Abtreibungsrechts – für das sich auch eine Mehrheit der Menschen in Deutschland ausspricht. Dennoch hatte die Kampagne Erfolg. Die Strategie macht offenbar Schule: Schon steht die zweite SPD-Kandidatin für das Verfassungsgericht im Visier einer Gegenkampagne.
Das Bundesverfassungsgericht hat gestern entschieden, den Einsatz von Staatstrojanern deutlich zu begrenzen. Damit war eine von "Digitalcourage" initiierte und von zahlreichen Menschen unterstützte Verfassungsbeschwerde erfolgreich – mit weitreichenden Folgen für staatliche Überwachungsbefugnisse.
Anlässlich der Kampagne gegen Prof. Frauke Brosius-Gersdorf hat die Humanistische Union einen Offenen Brief an die Mitglieder der Bundestagsfraktion der Union geschrieben. Der hpd dokumentiert ihn im Wortlaut.
Die Debatte um die designierte Verfassungsrichterin nimmt immer neue Wendungen, während sich der Politikbetrieb eigentlich gern in die Sommerpause zurückziehen würde. Sie zeigt den erschreckenden Zustand der öffentlichen Debattenkultur, beinhaltet aber auch überraschend positive Aspekte. Eine kommentierende Bestandsaufnahme.
Im Zuge der Diskussion um die Wahl zur Verfassungsrichterin wurde Frauke Brosius-Gersdorf für ihre juristisch fundierten und klaren Positionen zur Reform des Paragrafen 218 StGB öffentlich angegriffen und diffamiert. Prof. Brosius-Gersdorf ist eine hoch angesehene Juristin, deren Ruf durch die Debatte schwer beschädigt wurde.
Die angesehene Juristin und Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf soll nach dem Willen der SPD als Richterin an das Bundesverfassungsgericht berufen werden – eine Personalentscheidung, die in konservativ-katholischen Kreisen auf harsche Ablehnung stößt. Nicht etwa wegen fehlender Qualifikation, sondern wegen ihrer Haltung zu einem heiklen Thema: dem Schwangerschaftsabbruch.
Die SPD hat auf ihrem Parteitag die Vorbereitung eines AfD-Verbotsverfahrens beschlossen. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll Belege für die Verfassungswidrigkeit der Partei sammeln und sollten diese ausreichend sein, wollen die Sozialdemokraten auf einen Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht dringen. Hoffentlich wird das kein Eigentor, wie beim gescheiterten Compact-Verbot.
Ein Artikel des Humanistischen Pressedienstes und die dadurch ausgelösten politischen Reaktionen haben dazu geführt, dass sich die bayerische Staatsregierung beim Thema "Kreuze in bayerischen Amtsstuben" in argumentative Widersprüche verwickelt. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Position von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im noch laufenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht geschwächt ist. Und er am Ende gerichtlich dazu verpflichtet wird, den sogenannten Kreuzerlass zurückzunehmen.
Wer hütet die Hüter? Ein neues Gesetzesvorhaben will das Bundesverfassungsgericht stärker gegen politische Instrumentalisierung schützen. Dazu sollen wesentliche Strukturmerkmale im Grundgesetz verankert werden. Drei Lücken bleiben jedoch bestehen, zeigt ein juristisches Expertenteam. Diese ließen sich jedoch schließen.
Einen erneuten Sieg vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) kann die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) vermelden. Mit seiner am 17. September 2024 veröffentlichten Entscheidung hat das Karlsruher Gericht das Hessische Verfassungsschutzgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt.