Werden Senior:innen einem Druck ausgesetzt, nicht zur Last zu fallen?

Wie Kirche und Psychiatrie das Verfassungsrecht auf Suizidhilfe aushöhlen

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Kampagne der Giordano-Bruno-Stiftung für selbstbestimmtes Sterben 2014: "Mein Ende gehört mir"

Es droht politische Einflussnahme im Sinne eines zu erhaltenden Lebens als unverfügbares "Gottesgeschenk" und – im säkularen Bündnis mit der Psychiatrie – als Schutz vor innerer oder äußerer Pression zum Alterssuizid. Mit Sorge nehme man eine wachsende "Normalisierung" der Option zur medizinischen Assistenz wahr und die deutschen Bischöfe haben diese in katholischen Pflegeeinrichtungen inzwischen untersagt.

Nach dem autonomiebetonten Bundesverfassungsgerichtsurteil vom Februar 2020 gibt es in Senioren- und Pflegeheimen große Verunsicherung im Umgang mit Bewohner:innen, die aus dem Leben scheiden wollen. Angesichts der immer häufigeren Zielkonflikte legte der große evangelische Träger Stiftungen Bethel dazu für seine stationären Einrichtungen 2024 ein Rechtsgutachten vor. Anlass war die Befürchtung, "dass die Zulassung organisierter Angebote und die Gewöhnung an die Option der Selbsttötung alte, kranke und behinderte Menschen auf subtile Weise" verleiten würde: Sie würden davon Gebrauch machen, um anderen (Angehörige, Pflegepersonal, Krankenkassen) nicht "zur Last" zu werden.

2022 bot die Diakonie für eine Gesprächs- und Reflexionskultur ihren Mitarbeitenden eine entsprechende Orientierungshilfe an. Ziel war und ist, das christliche Verständnis des Lebens mit dessen selbst zu bestimmendem Ende verfassungsgerecht in Einklang zu bringen.

Verbot der Katholischen Bischöfe seit 2026

Demgegenüber forderte der Verband katholischer Altenhilfe die Politik in einem Papier auf, endlich tätig zu werden: In ihren Pflegeheimen gäbe es "aufgrund der weiterhin unklaren Gesetzeslage" bei zunehmendem Bedarf keine Regelungen für eine Handlungssicherheit. Im selben Jahr wurde in Kirche und Leben zu Sterbe- und Suizidhilfewünschen in katholischen Eirichtungen das Interview mit einem theologischen Experten vom Diözesancaritas-Verband veröffentlicht. Damals lautete dessen noch vage und sonderbar verquere Botschaft: "Für unsere Einrichtungen gilt, dass für niemanden ein Druck aufkommen soll, sich rechtfertigen zu müssen, wenn er sich für Lebenserhalt entscheidet."

Ein Machtwort hat Anfang 2026 die Deutsche Bischofkonferenz in Zusammenarbeit mit der Caritas in einer Verlautbarung zu verbindlichen Leitlinien gesprochen. Sie hat darin ein klares Verbot der Suizidassistenz (einschließlich "werbender" Informationen dazu) in katholischen Pflegeeinrichtungen vorgegeben. Die Hintergründe dieses Vorgangs hat Prof. Hartmut Kreß im hpd ausführlich beleuchtet.

Die neuen Leitlinien "zur Prävention von Suiziden und zum Umgang mit Suizidwünschen" trägt den Titel "Den Weg des Lebens gehen". Dort wird – wenig überraschend – hervorgehoben, dass menschliches Leben als Gottesgeschenk "heilig ist und nicht durch Menschenhand beendet werden darf – auch nicht durch die eigene".

Weiter heißt es darin, Christinnen und Christen wüssten um die "Kostbarkeit und zugleich Zerbrechlichkeit" des Lebens. Hiermit wird der Übergang in eine säkulare Begründung eingeleitet: Besonders in Zeiten suizidaler Krisen zeige sich die tiefe Verletzlichkeit von psychisch kranken und vulnerablen Menschen. Man wolle ihnen gerade dann in Liebe, Sorge und Solidarität begegnen und beistehen. Besonders besorgniserregend hoch sei die Zahl von Suiziden bei älteren Männern und von assistierten Suiziden bei älteren Frauen. In einem Beitrag am 6. Oktober 2025 habe die Psychiaterin Ute Lewitzka, Inhaberin der ersten Professur für Suizidologie und Suizidprävention zudem darauf hingewiesen, dass das Ausmaß der Suizide von Senior:innen allgemein sogar noch stetig zunehme. Deshalb sollten auch im Sinn von "Den Weg des Lebens gehen" im Präventionssinn der Psychiatrie – die Selbsttötungen per se für psychisch krankheitsbedingt hält – gegen alle (!) Suizidvorhaben Maßnahmen ergriffen werden.

Säkulare moralische Begründungen und Einwände

Bemerkenswerterweise ziehen die Bischöfe – ganz weltlich – auch die schlechte Pflegesituation für ihr Verbot heran und schlussfolgern: "Fachkräftemangel, hohe Belastungen der Mitarbeitenden und strukturelle Finanzierungsprobleme (…) erschweren vielerorts die Sicherstellung einer guten Versorgung. Umso mehr (!) [Hervorhebung durch Autorin] bedarf es klarer Haltungen (…) und einer gemeinsamen Verantwortung von Politik und Gesellschaft für eine wirksame und dauerhaft abgesicherte Suizidprävention."

In letzter Zeit wird von verschiedenen Seiten oft das Beispiel Kanada bemüht – aufgrund fehlender bundesgesetzlicher Regularien im Bereich der Bioethik (auch zum freigegebenen Schwangerschaftsabbruch) wohl das liberalste Land weltweit. Was den einen als erstrebenswertes Vorbild gilt, ist für andere eine Horror-Vorstellung: Eine prinzipiell einfach durch staatliche Telefon-Hotline oder auch durch (nicht unbedingt erfragte) sozialmedizinische Information vor Ort zu erlangende kostenfreie Sterbehilfe. Den Anspruch darauf gibt es in Kanada bei Nachweis einer (körperlichen) unheilbaren schweren Erkrankung oder leidvollen Behinderung und zwar fast ausschließlich durch ärztliche Tötung auf Verlangen mittels Infusion. Diese ist oftmals recht zeitnah erhältlich, da seit 2016 das sogenannte MAiD-Programm im Gesundheitssystem implementiert ist. Die Abkürzung steht für "Medical Assistance in Dying", dessen angenommene Hilfeleistungen inzwischen fünf Prozent aller Todesursachen in Kanada ausmachen (das wären hochgerechnet auf die deutsche Bevölkerungszahl knapp 50.000 Fälle pro Jahr).

Dazu gibt es auch in Kanada kritische Stimmen, die wohl nicht unbedingt nur einem reaktionären und autonomiefeindlichen Lager zuzuordnen sind. Eine davon ist die der Ärztin Ramona Coelho, die im Interview mit Jungle World aus ihrer eigenen Praxis berichtet: Es würden von der Regierung zwar "Bemühungen unternommen, den Zugang zur Gesundheitsversorgung für alle zu verbessern, aber es bestehen weiterhin systemische Lücken. Viele Kana­dier:in­nen haben keine hausärztliche Betreuung, es gibt lange OP-Wartezeiten und die psychiatrische Versorgung in den Kommunen ist unterfinanziert (…). Neben dem systemischen Versagen (…) sind viele Patient:innen von finanziellen Schwierigkeiten und Mangel an sozialer Unterstützung betroffen. Dies trägt häufig zu einem Gefühl der Verzweiflung bei, das Menschen dazu bringen kann, MAiD als mögliche Lösung für ihr Leiden zu betrachten. … Zudem erkundigten sich einige Patient:innen danach, wie schnell MAiD vollzogen werden könnte – oft in Momenten tiefer Verzweiflung."

Deutsches Mantra vom Druck nicht zur Last zu fallen

Solche Entwicklungstendenzen bei Fehlen gesetzlicher Sorgfaltsbestimmungen könnten uns zu denken geben. Entsprechende ethische und systemkritische Reflexionen haben aber nichts mit dem Mantra gemein, mit dem hierzulande gegen die Suizidhilfe und das verfassungsmäßige Recht darauf zu Felde gezogen wird: Die Kirche müsse, heißt es in den jüngsten Leitlinien der Bischöfe, die Bewohner:innen ihrer Pflegeheime schützen, "die sich bewusst eine Einrichtung in katholischer Trägerschaft ausgesucht haben, auch um nicht mit Angeboten und Fällen von Suizidassistenz konfrontiert zu werden."

Demgegenüber empfinden viele lebenssatte, pflegebedürftige oder auch rational bilanzierende Senior:innen es genau umgekehrt: Nämlich als höchst unzuträglich für ihre Zuversicht und Gelassenheit, wenn bestimmte Möglichkeiten zum selbstbestimmten Sterben in den Pflege- und Senioreneinrichtungen der Caritas ausgeschlossen sind (in welche sie doch zahlreich mit einer abweichenden Weltanschauung einziehen – auch mangels Wahlalternative vor Ort). Es gibt keinen plausiblen Grund, die Handlungszuständigkeit des älteren Menschen hinsichtlich seiner eigenen Lebensspanne einzuschränken. Fürsorgliche Lebenshilfe bei Sorgen, Belastungen und präsuizidalen Gedanken zeichnet sich vielmehr dadurch aus: Alle Möglichkeiten zu deren Beseitigung oder Milderung sind als entscheidungsrelevante Gesichtspunkten in einer ergebnisoffenen Suizidkonfliktberatung aufzuzeigen und anzusprechen – ebenso wie realistisch zu befürchtende widrige Umstände und Entwicklungen in der Zukunft.

Weiter heißt es in den katholischen Leitlinien "Den Weg des Lebens gehen", Christinnen und Christen wüssten um die "Kostbarkeit und zugleich Zerbrechlichkeit" des Lebens. Hiermit wird wiederum die theologische Dimension transformiert: Besonders in Zeiten suizidaler Krisen zeige sich die tiefe Verletzlichkeit von psychisch kranken und vulnerablen Menschen. Man wolle ihnen gerade dann in Liebe, Sorge und Solidarität begegnen und beistehen.

Mit dem stets wiederholten Mantra wird gerechtfertigt, was in unserem Land allgemein kaum gutgeheißen wird: Nämlich dass freiverantwortlicher Wille und Wertvorstellung eines älteren Menschen, in einer Pflegeeinrichtung nicht unbedingt den "natürlichen" Tod abwarten zu müssen, als psychisches Problem pathologisiert oder als Ausdruck seiner Vulnerabilität missachtet werden. Diesbezüglich erfolgversprechend und wirkmächtig halten die Bischöfe nicht mehr die moderne Gottesferne, sondern heutzutage "den subtilen Druck, dem assistierten Suizid zuzustimmen, aus Sorge, am Ende des Lebens anderen zur Last zu fallen, für eine große Gefahr." Diese ließe sich von Kranken und Sterbenden nicht mehr fernhalten, wenn die Selbsttötung "zu einem Normalmodell des Sterbens würde."

Herausforderungen für die anstehende Gesetzgebung

Ganz ähnlich bringt die Bundestagsabgeordnete Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), von Haus aus Psychiaterin, die Besorgnis zur gegenwärtigen "Gesetzlosigkeit" auf ihrer Homepage zum Ausdruck: "Der assistierte Suizid darf nicht Ergebnis von sozialem, psychischem oder ökonomischem Druck sein – wie Einsamkeit, Depressionen oder der Angst, einen Pflegeplatz nicht bezahlen zu können".

Tatsächlich aber ist eine Suizidintention in der Regel darin begründet, dass die eigene Existenz dem Sterbewilligen selbst zur nicht länger erträglichen Last geworden ist oder zu werden droht. Es dürfte eine seltene Ausnahme-Erscheinung sein, sich äußerem Druck so ausgesetzt zu fühlen oder anderen nicht zur Last fallen zu wollen und sich deshalb oder gar nur ihnen zuliebe selbst zu töten. Die ständige Rede davon ist mit einer Entleerung des verfassungsmäßigen Rechts auf selbstbestimmtes Sterben verbunden. Denn ein Suizidwunsch kann unmöglich von äußeren Einflüssen oder eigenen Auffassungen etwa zu Würdeverlust gänzlich unbeeinträchtigt oder unbeeinflusst sein – sei er noch so wohlabgewogen und dauerhaft. Das Bundesverfassungsgericht betont im ersten Leitsatz seines bahnbrechenden Urteils von 2020 insofern das Persönlichkeitsrecht "des Einzelnen, seinem Leben entsprechend seinem Verständnis von Lebensqualität und Sinnhaftigkeit der eigenen Existenz ein Ende zu setzen".

Im Interview macht Kappert-Gonther klar: "Assistierte Suizide finden in Deutschland statt, ohne dass gesetzlich abgesichert ist, dass der Entscheidung ein freier und dauerhafter Wille zugrunde liegt." Nur ein gesetzliches Schutzkonzept könne Abhilfe schaffen – diesmal auch ohne Verankerung im Strafrecht, aber wohl mit einigen Sorgfaltsverpflichtungen wie etwa einem medizinisch fachkundigen Vieraugenprinzip, einer Registrierungsvorschrift für Organisationen oder Sanktionen bei anpreisender Werbung für kommerzielle Angebote.

Kappert-Gonther ist eine der maßgeblichen Initiator:innen einer Gruppe von Bundestagabgeordneten aus CDU/CSU, Grünen, SPD und Linken, die an einem neuen Anlauf für eine gesetzliche Regelung arbeiten und einen Konsensentwurf Ende des Sommers vorlegen wollen. Dazu gehören als weitere Mitwirkende auch Abgeordnete, die den früheren liberalen Gesetzentwurf mitgetragen haben, der 2023 betitelt war mit "Das Recht auf Suizidhilfe wahren". Kappert-Gonther war damals Unterstützerin des restriktiven Gegenentwurfs. Beide Anträge scheiterten im Bundestag mangels erforderlicher Mehrheit.

Menschenbilder zu Alterssuiziden

Alle Mitglieder des Deutschen Bundestags sollten sich bei einer gesetzlichen Regelung daran erinnern, was aus ethischer und verfassungsrechtlicher Sicht in Bezug auf die zunehmenden Suizide von betagten Senior:innen zu beachten ist: Auch bei diesen ist grundsätzlich – wie bei allen anderen Volljährigen – davon auszugehen, dass ein geäußertes Anliegen zur Selbsttötungshilfe auf einer wohlüberlegten Eigenverantwortung beruht und dass sie die Folgen ihrer Handlung übersehen und abwägen können – sofern keine faktisch begründbaren Zweifel daran bestehen. Ungeachtet dessen sind für die weit überwiegende Mehrheit aller anderen Menschen Suizidpräventions-Angebote auszubauen, die ebenfalls nicht entmündigend sein dürfen.

Aufgrund einer "Druckausübung" durch gesellschaftlicher Verhältnisse hin zum Suizid diesbezügliche Wünsche per se als unzulässig zurückzuweisen, steht für ein konservativ-psychiatrisch als auch kirchlich-paternalistisch geprägtes Welt- und Menschenbild. Demgegenüber heißt es im Bundesverfassungsgerichts-Urteil (Rand-Nr. 274): "Der Verfassungsordnung des Grundgesetzes liegt ein Menschenbild zugrunden, dass von (…) der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist. Dieses Menschenbild hat Ausgangspunkt jedes regulatorischen Ansatzes zu sein".

Dem würden auch entschiedene Gegner der Suizidhilfe schlechthin kaum öffentlich zu widersprechen wagen, wollten sie sich nicht dem Vorwurf der Altersdiskriminierung und verfassungswidriger Übergriffigkeit aussetzen.

Verführbare Bundestagsabgeordnete

Das moralische Surplus solcher Einlassungen erwächst bei vielen Bundestagsabgeordneten – darunter auch bei linken Kritikern einer "seelenlosen" kapitalistischen Marktwirtschaft – aus Folgendem: Sie vermitteln den Anspruch auf Trost und Beistand, wenn Menschen sich nicht mehr leistungsfähig, verlassen oder "überflüssig" fühlen oder sich von Verarmung, Einsamkeit und Würdeverlust bedroht sehen. Der vielstimmige Klang von religionsbezogenem Weg des Lebens, christlicher Barmherzigkeit, unbedingter Zugewandtheit sowie Schutz vor Autonomiegefährdung wirkt verführerisch. Dabei gibt es längst auch humanistisch-weltliche Seelsorge – die aber bisher kaum strukturell zu etablieren ist, zumal sie Suizidprävention, Lebensbejahung und Hilfe zum selbstbestimmten Sterben als miteinander vereinbar ansieht.

Angesichts von staatlich und gesundheitspolitisch nicht zu bewältigender Pflegemisere könnte man es bei einer bevorstehenden Bundestagsdebatte auch so sehen: Vielleicht käme es einigen Parlamentariern ganz gelegen, diesem Problem mit einem menschlich, kirchlich-seelsorgerisch oder gar "gottgefällig" anmutenden Anliegen begegnen zu können, indem sie sich aus tiefster Überzeugung gesellschaftlich "normal" werdenden Selbsttötungsoptionen entgegenstellen.

Zu guter Letzt sprechen nicht katholische Kirche oder psychiatrische Fachgesellschaft nachvollziehbaren Klartext im Sinne der Bevölkerung, sondern wie folgt das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil (Rand-Nr. 256): Demnach könne der zahlenmäßige Anstieg von Alterssuiziden auch "mit einer größeren Akzeptanz der Sterbe- und Suizidhilfe in der Gesellschaft (…) oder dem gewachsenen Bewusstsein erklärt werden, dass der eigene Tod nicht mehr als unbeeinflussbares Schicksal hingenommen werden muss".

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