Eilmeldung

Berliner Arzt freigesprochen, weil Suizidhilfe rechtens war

Der Prozess gegen den Arzt Dr. Christoph Turowski endete heute vor dem Landgericht Berlin mit einem Freispruch.

Der Zehlendorfer Hausarzt war angeklagt, 2013 seiner jahrelang schwerleidenden Patientin zum Suizid verholfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte zwar in ihrem Plädoyer wegen geringer Schuld nur eine Geldstrafe gefordert, aber Tötung auf Verlangen "durch positives Tun" erkannt.

Dies vermochte das Gericht nicht zu überzeugen. Die Staatsanwaltschaft hatte dabei selbst eingeräumt, dass die ärztliche Beihilfe zum Suizid zwar nicht strafbar gewesen sei, aber das Tun des Angeklagten sei mit der Verschreibung der tödliche Tabletten noch nicht beendet gewesen. Das Gericht folgte der Verteidigung, die für Freispruch plädiert hatte, da es sich um die straflose Hilfe zu einer "eigenverantwortlichen Selbsttötung" seiner Patientin gehandelt habe.

Dr. Christoph Turowski im Gespräch mit Gita Neumann
Dr. Christoph Turowski im Gespräch mit Gita Neumann

Das Gericht geht von einer freiverantwortlichen Entscheidung der Patientin aus. Der Leidensdruck sei in der Hauptverhandlung deutlich geworden. Unter dem Gesichtspunkt des fürsorglichen, begleiteten Sterbens sei der Fall in einem ganz anderen Licht erschienen. Es sei kein den Todeseintritt förderndes, aktives Tun gewesen. Der Patientenwille sei zu achten, auch nach Eintritt der Bewusstlosigkeit. Das BGH-Urteil von 1984 sei überholt. Die Gerichtssprecherin geht davon aus, dass dieses nun überprüft wird.


Der hpd hat mit Dr. Turowski nach der Urteilsverkündung ein Interview geführt, das in den nächsten Tagen hier veröffentlicht wird.