Zu den Grund- und Menschenrechten zählt auch die Religionsfreiheit. Der einzelne Gläubige aber profitiert neben seinen Grundfreiheiten auf Glauben, Meinungsäußerung, Versammlung und Vereinigung kaum von einem gesonderten Grundrecht auf Religionsfreiheit. Die Religionsgemeinschaften schon.
Das Grundrecht auf Religionsfreiheit erscheint uns als wichtig und zentral. Das wird verständlich, wenn wir einen Blick in die Geschichte werfen. Religion und der Zwang zur Religion waren der Grund für unzählige Morde, Pogrome, Kriege, Genozide. Die Menschen sind zu allen Zeiten bereitwillig für ihre Religion oder Konfession in den Krieg gezogen, sind für sie gestorben und haben in ihrem Namen bestialische Verbrechen begangen. Die Phrase, die wir heute von Islamapologeten ad nauseam zu hören bekommen – "Das hat alles nichts mit Religion zu tun" – hätten diese Menschen als gröbste Beleidigung empfunden. Nur die Religion konnte sowohl die erbrachten Opfer als auch die begangenen Verbrechen rechtfertigen.
Es ist eine der wichtigsten Errungenschaften der Aufklärung, dass sie Gesellschaften hervorgebracht hat, die wirklich jedem Individuum die Freiheit garantieren, zu glauben, was immer es möchte.
2 Kommentare
Kommentare
Christian Steinle am Permanenter Link
Nach meiner Lesart des Art 4 GG beschreibt dieser ausschliesslich die Rechte von natürlichen Personen.
Frank Linnhoff am Permanenter Link
Zur Indoktrination von Kindern fällt mir ein persönliches Erlebnis aus meinem Religionsunterricht in der 1sten Volksschulklasse 1953 ein.