Kommentar

Vom verweigerten Handschlag zur Abschottung

Einem muslimischen Ehepaar wurde in der Schweiz die Einbürgerung verwehrt. Aus religiösen Gründen hatte sich das Paar während des Gesprächs mit der Einbürgerungskommission geweigert, Personen des jeweils anderen Geschlechts die Hand zu schütteln und deren Fragen zu beantworten.

 

Laut Bericht des MDR hat die Schweizer Stadt Lausanne die Einbürgerung eines muslimischen Ehepaares abgelehnt. Grund dafür war das Verhalten des Paares während eines Gespräches mit der Einbürgerungskommission. Lausannes Bürgermeister Grégoire Junod erklärte, dass das Paar aus religiösen Gründen abgelehnt habe, Personen des jeweils anderen Geschlechts die Hand zu schütteln oder deren Fragen zu beantworten. Das Paar verwies auf seine Religion, um sein Handeln zu rechtfertigen. Die Einbürgerungskommission beschied das Einbürgerungsgesuch daraufhin negativ und erklärte, dass das Ehepaar mangelnden Respekt für die Gleichberechtigung der Geschlechter demonstriert habe.

Der Fall ist nicht der erste dieser Art, der in der Schweiz für Schlagzeilen sorgt. Bereits 2016 war der Fall eines Brüderpaares in Therwil bekannt geworden, welches der eigenen Lehrerin nicht die Hand schütteln wollte. Auch dort wurden religiöse Gründe für die Weigerung angegeben. Das Brüderpaar wurde daraufhin von der Schulkommission unter Androhung von Sanktionen zum Handschlag verpflichtet.

 

Obwohl in der Schweiz – wie auch in Deutschland – Religionsfreiheit herrscht, muss diese Grenzen haben. Und diese Grenzen sind spätestens dann erreicht, wenn die Rechte oder die Würde anderer Menschen durch ein Festhalten an religiösen Vorgaben verletzt werden. Der Versuch, mit dem Verweis auf die eigene Religion nicht neben fremden Personen des anderen Geschlechts im Flugzeug sitzen zu müssen, nicht mit ihnen reden oder ihnen die Hand schütteln zu müssen, ist ein Angriff auf gesellschaftliche Errungenschaften, wie die zwar noch nicht vollständige, jedoch weit fortgeschrittene geschlechtliche Gleichstellung von Menschen.

Für Gerichte, Schulkommissionen, Fluggesellschaften, Arbeitgeber*innen usw. sowie nicht-religiöse Menschen bzw. Menschen, die ihren Glauben privat ausleben, bedeutet das, Möglichkeiten des Umgangs und feste Grenzen zu finden. Religionsfreiheit darf nicht missbraucht werden, um religiöser Intoleranz oder Praktiken wie Beschneidung mehr und mehr Raum zu geben. Im Falle der Beschneidung von Jungen zeigt sich, dass religiösen Überzeugungen in z. B. Deutschland noch immer höherer Wert beigemessen wird als der körperlichen Unversehrtheit eines Kindes.

 

Die verweigerten Handschläge in der Schweiz, der Flugzeug-Zwischenfall in den USA, Beschneidungen und viele andere Beispiele zeigen nicht nur auf, welch großen Stellenwert religiöse Intoleranz hier und heute noch immer hat, sondern auch, welches Potential zur Abschottung religiöser Gruppen vorhanden ist. Wer sich dem üblichen Umgang und den gesellschaftlichen Verpflichtungen mit Verweis auf religiöse Vorschriften entzieht, kann sich in eine kleinere Gruppe zurückziehen und sich dort über gesellschaftliche und gesetzliche Regelungen hinwegsetzen und sie sogar bekämpfen.

Fraglich ist, ob eine nicht erteilte Staatsbürgerschaft in die Schweiz ein Umdenken bewirken kann und welcher Mechanismen es noch bedarf, um religiöse Intoleranz zurückzudrängen und den Einfluss religiöser Gruppen auf Staat und Gesellschaft zu beenden. Im Fall des Paares, dessen Einbürgerung abgelehnt wurde, bleibt noch eine dreißigtägige Frist, um Berufung gegen die Ablehnung einzureichen. Es wird sich zeigen, was schwerer wiegt: religiöse Auslegung oder der gleichberechtigte Umgang miteinander.

 

 

Kommentare (16)

Rerun (nicht überprüft)

Mi. 22 Aug 2018 - 12:36

Derweil muss in Schweden ein Arbeitgeber Schadensersatz zahlen, weil sie Männern nicht die Hand geben wollte und das gegen die Unternehmensvorgabe verstieß, alle Geschlechter gleich zu behandeln.

Merke: Geschlechtsbezogene Diskriminierung ist schon ok, wenn sie denn religiös begründet wird.

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Mi. 22 Aug 2018 - 13:06

Also, ganz ehrlich, ich gebe auch keinem einzigen Priester die Hand. Die ist ja nicht sauber!

Lieber Wolfgang Schaefer!
1.) damit keine Mißverständnisse entstehen. ich gehe mit der Schweizer Entscheidung konform, ebenso mit diesem Artikel sowie den anhängenden Kommentaren! Ich bin jedoch
2.) der Meinung, dass wir aufgeklärten Humanisten / Atheisten/ Agnostiker und Kämpfer für eine reale Trennung von Staat &Kirche uns nicht auf das Niveau der Pfaffen / des Klerus begeben sollten. Pfaffen sowie auch anderes himmlisches Bodenpersonal und religiös Gläubige sind unsere Mitmenschen, und als solche sollten wir sie auch respektieren und anerkennen, sie mögen - von welchem Geist auch immer - auch noch so fehlgeleitet sein, (was wir in deren Augen übrigens auch sind!) Religiöse Differenzen bewirken seit Jahrhunderten Kriege, und das ist doch gerade das, was WIR nicht wollen, oder sehe ich das falsch? Und - letztes Wort: Wenn Sie das konsequent durchziehen wollen, lieber Herr Schaefer, dass Sie ab sofort niemandem mehr die Hand geben wollen, der Dreck am Stecken hat, dann werden Ihnen nur wenige Freunde verbleiben! Und wie sieht es denn mit Ihnen selbst aus? können Sie jedem Menschen gerade und mit gutem Gewissen in die Augen blicken? Wie heißt es doch so schön:..........."der werfe den ersten Stein!"
Nein, so werden wir keine Erfolge bei unseren Zielen verzeichnen können. Wir müssen das Gespräch suchen und mit Argumenten überzeugen. Wer regelmäßig den hpd liest und auch ansonsten weltoffen ist, der hat gegenüber Klerikern reichlich Argumente zur Verfügung! Nix für ungut!
m.f.G, Kay Krause

Wolfgang Schaefer (nicht überprüft)

Sa. 25 Aug 2018 - 09:32

Antwort auf von Kay Krause (nicht überprüft)

Mir ist bewusst, das ich mir mit meiner eigenen Entscheidung keine Freunde mache. Damit kann ich gut leben. Ich habe Prinzipien, aufgebaut auf jahrzehntelange Erfahrungen, mit Staat, Kirche, Privatleben. Ein Handschlag bedeutet für mich Vertrauen haben, aber wenn ich von vorherein einem Lügner (z.B Priester) gegenüber stehe, ist mein Vertrauen schon gestorben. Meinem Zahnarzt vertraue ich, meinem Hausarzt vertraue ich. Dem Wetterbericht traue ich nicht so ganz.
Was nützt die Aufklärung, wenn Gläubige gar nicht aufgeklärt werden wollen und lieber ihre Augen vorsätzlich verschließen. Jeder, der aufklären will ist ein Hetzer und gleich ein Ketzer. Ich bin für eine staatliche Rechtsordnung, aber wenn darüber ein Kreuz baumelt,
werde ich richtig atheistisch ohne Gnade. Ich töte nicht, ich stehle nicht, ich glaube nicht. Amen.

Bernd Kammermeier (nicht überprüft)

Mi. 22 Aug 2018 - 13:23

Hopp Schwiiz!

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mi. 22 Aug 2018 - 13:39

"dass es das Paar aus religiösen Gründen abgelehnt habe, Personen des jeweils anderen Geschlechts die Hand zu schütteln oder deren Fragen zu beantworten. Das Paar verwies auf seine Religion, um sein Handeln zu rechtfertigen."
Schräg.

Gerhard Lein (nicht überprüft)

Mi. 22 Aug 2018 - 14:00

Da gibt's doch auch Verweiger des gegengeschlechtlichen Händeschüttelns bei bestimmten Gruppen orthodoxer Juden. Anderes Problem.

"Anderes Problem."

Nicht wirklich. Das ist bei allen Monotheismen so, nur sind nur noch bestimmte Ausprägungen so, wie die Erfinder sich das dachten. Die anderen, die langsam ausblenden, passen sich nach und nach den heute üblichen Gepflogenheiten an. Lerne: Je weger eine Religion, desto weger ihr menschenverachtender Unsinn. Ganz weg = kein Unsinn mehr aus dieser Ecke...

Emmerich Lakatha (nicht überprüft)

Mi. 22 Aug 2018 - 15:24

Auch in Österreich gibt es die Religionsfreiheit. Oder ist Österreich irrelevant?

Gert Hantke (nicht überprüft)

Mi. 22 Aug 2018 - 22:46

Ich fände es interessant zu erfahren, welche Motivation hinter einem Einbürgerungsbegehren steckt bezogen auf ein Land, dessen Verfassung schon nicht akzeptiert wird.
Es geht hier ja wohl nicht einfach nur um ein verweigertes Händchenpatschen, sondern um eine offenbar tief verwurzelte Grundhaltung, die elementaren Prinzipien einer offenen Gesellschaft ebenso widerspricht wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen.
Es ist erschreckend, mit welcher Selbstverständlichkeit die Religionsfreiheit –auch hierzulande- immer wieder völlig überdehnt und für eine Verletzung anderer, im Zweifel höherwertiger Rechtsgüter mißbraucht wird.

Art 4 GG garantiert Gedankenfreiheit, die Freiheit der Wahl einer nicht -
oder religiösen Weltanschauung. Für alle gelten die Gesetze , religiöse Gebote dürfen keine Gesetze aushebeln. Das verstehen viele RichterInnen in Deutschland offenbar genausowenig wie EinwanderInnen aus nicht-säkularen Staaten. Solche Richter verletzen unsere säkulare Verfassung.

Jo (nicht überprüft)

Sa. 25 Aug 2018 - 17:25

Antwort auf von Carola Dengel (nicht überprüft)

Ich verstehe nicht ganz, was Sie sagen wollen. Das GG bindet in erster Linie den Staat. Die Verweigerung einer Einzelperson, anderen Menschen Freiheiten zuzugestehen, ist wiederum Teil der Freiheit dieser Person, solange das keine Versuche nach sich zieht, die anderen daran zu hindern, ihre Freiheit auszuleben. Die Verfassung 100% gut zu finden, ist auch niemand verpflichtet, zum Glück. Am Anfang der schweizerischen heißt es:
Im Namen Gottes des Allmächtigen!

Wolfgang Breiter (nicht überprüft)

Do. 23 Aug 2018 - 09:36

Sehr mutig. Obwohl, warum ist so eine Entscheidung mutig? Sollte sie nicht selbstverständlich sein? Liebe hpd Redaktion, haltet uns bitte auf dem Laufenden! Bin auch sehr gespannt, ob Berufung eingereicht wird und wie das Ergebnis aussieht. Bleibt noch die große Frage: warum möchte jemand Schweizer Staatsbürger werden, wenn er die Kultur, Sitten und Gebräuche dieses wunderbaren Landes ablehnt!?

Rene Goeckel (nicht überprüft)

Do. 23 Aug 2018 - 12:15

Ein Paar begehrt Einlass und Aufnahme und demonstriert gleichzeitig, dass es mit den Regeln des Gastlandes nicht einverstanden ist. Was soll man da noch sagen? Sollte das vielleicht nur Provokation gewesen sein? Ich bin heilfroh, dass diese Leute aufgrund ihres bronzezeitlichen Benehmens abgewiesen wurden.

A.S. (nicht überprüft)

So. 26 Aug 2018 - 17:41

Man darf ruhig mal darüber nachdenken, in wie weit solche religiösen Regeln, wie auch Speise-Regeln, zum Zwecke der Abschottung radikal-religiöser Gruppen nach außen dienen, oder dem Versuch, die Regeln dieser Gruppen allen anderen aufzuzwingen.
Hier wird klar die Machtfrage gestellt.

Hella Camargo

Jahrgang 1980, hat Germanistik und romanische Philologie studiert. Da sie in eine römisch-katholische Familie hineingeboren wurde und dreieinhalb Jahre auf einer katholischen Grundschule verbracht hat, war der Grundstein zum Atheismus früh gelegt. Heute baut sie lieber auf ihren Gerechtigkeitssinn als auf kirchliche Gebote.

Weitere Artikel der Autorin
Unterstützen Sie uns auf Steady!

Mehr lesen über:

Verwandte Artikel