Brian am Karfreitag - 300 Euro Strafe

BOCHUM. (hpd/RiR) Die Initiative "Religionsfrei im Revier" hat vor etlichen Wochen einen Bußgeldbescheid der Stadt Bochum in Höhe von 300 Euro erhalten, weil sie am Karfreitag letzten Jahres zum zweiten Mal an diesem Feiertag den Film "Das Leben des Brian" gezeigt hat.

Das Feiertagsgesetz NRW verbietet das Vorführen des Filmes. Hier zwingt ein Landesgesetz alle Menschen, sich einen Tag lang depressiv zu verhalten und nichts Fröhliches gemeinsam zu unternehmen, weil vor knapp 2000 Jahren der Religionsstifter der Mehrheitskonfessionen der Überlieferung nach an ein Kreuz genagelt wurde.

Die Initiative "Religionsfrei im Revier" ist der Ansicht, dass eine Strafandrohung gegen Menschen, die sich nicht an dieses Gesetz halten, gegen zentrale Grundrechte der Verfassung verstößt. Sie wird den Film in diesem Jahr erneut am Karfreitag zeigen.

RiR

Die Verantwortlichen der Initiative haben abgewartet, ob die Stadt ihren Bußgeldbescheid zurück zieht, weil RepräsentantInnen der Stadt sich angesichts internationaler Ereignisse sehr vehement für Religionsfreiheit ausgesprochen haben und es verurteilten, wenn Menschen gezwungen werden, sich staatlich verordneter religiöser Normen zu unterwerfen. Es gab einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass es eine zivilisatorische Errungenschaft ist, dass eine Mehrheit ihre religiösen Vorstellungen einer Minderheit nicht aufzwingen darf.

Der Transfer dieser Erkenntnisse auf die lokale Situation wurde von den EntscheidungsträgerInnen aber nicht geschafft. Der Bußgeldbescheid wurde nicht zurückgezogen. Die Initiative hat deshalb gegen den Bescheid einen Widerspruch eingelegt.

Für die Initiative "Religionsfrei im Revier" ist allerdings nicht die Stadt Bochum, sondern der Landesgesetzgeber der Adressat der Kritik. Sie ist enttäuscht, dass die Stadt im Gegensatz zum Vorjahr ihren Entscheidungsspielraum nicht genutzt hat, um von einem Bußgeld abzusehen und eine vorbildliche Tradition in Bochum zu begründen. Dies wäre leicht möglich, weil – wie aus der Bußgeldakte der Stadt ersichtlich – Bedienstete der Stadt die Veranstaltung besucht haben und berichteten, das niemand gestört wurde.

Auf der anderen Seite ist die Initiative nicht sonderlich traurig. Sie sieht nun die Chance, den Weg zum Bundesverfassungsgericht zu gehen, um das Feiertagsgesetz abzuschaffen.

 


Pressemitteilung der GBS-Regionalgruppe “Religionsfrei im Revier” vom 20. März 2015