Neuregelung des Religionsunterrichts gefordert

Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. begrüßt die Initiative von Anne und Peter Schäfer aus Worms, auf dem Weg einer Petition an den rheinland-pfälzischen Landtag eine öffentliche Diskussion über die Regelung des Religions- und Ethikunterrichtes an staatlichen Schulen in Gang zu setzen.

Petitionen sind ein außerordentlich wichtiges demokratisches Instrument, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, einen aus der Zivilgesellschaft heraus wahrgenommenen Bedarf in Bezug auf gesetzliche Regelungen und ihre eventuell nötige Anpassung an veränderte gesellschaftliche Gegebenheiten zu formulieren und direkt an das gesetzgebende Organ zu richten.

Beim Religionsunterricht an staatlichen Schulen hat sich die Situation seit dem Inkrafttreten von Grundgesetz und Landesverfassung erheblich gewandelt: Waren vor 70 Jahren noch über 90 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz Mitglied der christlichen Kirchen, sind es aktuell nur noch etwas über 50 Prozent, Tendenz weiter sinkend. Stattdessen existiert heute eine Vielfalt an religiösen und nichtreligiösen Weltanschauungen, so dass wir darauf angewiesen sind, uns im Blick auf ein friedliches soziales Miteinander über unsere Werte zu verständigen.

Für den Humanistischen Verband (HVD) Rheinland-Pfalz/Saarland ist ein gemeinsamer Werteunterricht die vernünftigste und zielführendste Lösung. Eine weitere Ausdifferenzierung des Werteunterrichtes an Schulen durch Unterricht in voneinander getrennten Gruppen wäre eher kontraproduktiv. Das zeigt bereits die Diskussion rund um die Einführung eines Religionsunterrichtes für Muslime. Der gemeinsame Werteunterricht, wie er in der Petition von Anne und Peter Schäfer vorgeschlagen wird, soll Wissen über die verschiedenen religiösen und nichtreligiöen Weltanschauungen vermitteln, Übereinstimmungen aufzeigen und Techniken einüben, um mit Differenzen konstruktiv und wertschätzend umzugehen.

"Eine zeitgemäße Pädagogik muss Kinder und Jugendliche befähigen, in einer vielfältigen Welt zurechtzukommen und diese aktiv mitzugestalten. Die Dominanz einzelner weltanschaulicher Richtungen an unseren Schulen verhindert dies", betont Holger Hein, pädagogischer und bildungspolitischer Sprecher des HVD Rheinland-Pfalz/Saarland.

Die mit einer Neuregelung einhergehende Einschränkung von Privilegien der christlichen Kirchen darf nicht verschwiegen werden, darf aber auch kein entscheidendes Kriterium sein.

Das rheinland-pfälzische Bildungsministerium lehnt bisher eine Änderung der Rahmenbedingungen mit Verweis auf die grundgesetzliche Fundierung der gegenwärtigen Regelung ab. Dabei übergeht sie die Aussage in Artikel 7 Absatz 3 Satz 1 GG, wonach an bekenntnisfreien Schulen der Religionsunterricht kein ordentliches Lehrfach sein muss. Der HVD sieht hier Handlungsbedarf, denn zur flächendeckenden Etablierung eines Religionsunterrichtes an öffentlichen Schulen hat die eher zweifelhafte Einstufung all unserer staatlichen Schulen als nicht bekenntnisfrei geführt. Diese Einstufung ist aus Sicht des Humanistischen Verbandes dringend juristisch zu überprüfen.