Nordrhein-Westfalen

Streit um religiöse Symbole im Gericht

Bereits vor einem Jahr hatte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität bei der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Am Mittwoch befasste sich der Rechtsausschuss des NRW-Landtags mit dem Entwurf und holte hierzu auch Stellungnahmen der katholischen und evangelischen Kirche ein. Diese sprechen von einem Berufsverbot, sollte das Gesetz in Kraft treten.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalens plant, Justizpersonal im Gerichtssaal sowie bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten, bei denen mit einer Wahrnehmung durch Dritte zu rechnen ist, religiös oder weltanschaulich konnotierte Kleidung und Accessoires zu verbieten. Dies würde das Tragen einer Kette mit Jesus am Kreuz als Anhänger, ein Kopftuch oder eine Kippa gleichermaßen betreffen. Die Regierungskoalition aus Christlich Demokratischer Union (CDU) und Freien Demokraten (FDP) sieht die Zurschaustellung religiöser und weltanschaulicher Symbole durch Justizangehörige als problematisch an.

Da es bisher keine gesetzlichen Regelungen bezüglich der Bekleidung (Ausnahme Verhüllung des Gesichts bei Richter*innen, Beamt*innen und Referendar*innen) Justizangehöriger und ehrenamtlicher Richter*innen gebe, könne die Verpflichtung zur Neutralität nicht gewährleistet werden. In Zukunft sollen also religiös oder weltanschaulich motivierte Kleidungsstücke und weiteres Zubehör bei Berufs- und ehrenamtlichen Richter*innen, Staatsanwält*innen und Rechtsreferendar*innen den Gerichtssälen fernbleiben. Das Verbot der Gesichtsverhüllung soll auf alle Justizangestellte ausgeweitet werden. Bereits bei der Vorstellung des Gesetzesentwurfs im vergangenen Jahr hatte Justizminister Peter Biesenbach (CDU) laut WDR gesagt: "Religion gehört nicht in den Gerichtssaal." Neutralität sei gerade vor Gericht eine "Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat".

In einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf bringen die katholischen und evangelischen Büros Nordrhein-Westfalens ihre Kritik vor. So sehen sie zum Beispiel das Recht auf ungestörte Religionsausübung in Gefahr, wenden ein, dass religiöse Menschen womöglich von einer Anstellung in der Justiz ferngehalten werden könnten und erklären, dass auch nicht-religiöse Menschen das Zurschaustellen religiöser Motive ertragen müssten. Besondere Sorge bereitet ihnen, dass das Gesetz voraussichtlich eine Benachteiligung von Frauen bedeuten würde, denn "faktisch würde das geplante Gesetz insbesondere kopftuchtragende muslimische Frauen betreffen".