Die Landesarbeitsgemeinschaft "Säkulare Linke" im Berliner Landesverband der Partei DIE LINKE verurteilt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz. Die von der LAG "Säkulare Linke" am 18. März 2023 verabschiedete Erklärung dokumentiert der hpd hier im Wortlaut.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Berliner Senats gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Urteil ging es um den Fall einer Nichteinstellung einer Lehrerin, die durch Tragen eines Kopftuchs während des Schulunterrichts ihre religiöse Einstellung gegenüber Grundschulkindern kundtun wollte. Betroffen von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nicht der gesamte Öffentliche Dienst, sondern lediglich der Bereich Schule.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Handlungsempfehlungen der Berliner Expertenkommission antimuslimischer Rassismus. "Die Empfehlungen dieser Kommission sind geprägt vom Bestreben, den institutionellen Einfluss religiöser Organisationen zu stärken und diese Organisationen gegenüber anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu privilegieren", erklärt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.
Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) in Berlin kritisiert, dass die Berliner Justizsenatorin Lena Kreck das Neutralitätsgesetz in seinem wesentlichen Kern ändern will, nachdem das Bundesverfassungsgericht eine diesbezügliche Klage des Senats abgelehnt hat.
Die Expert*innenkommission antimuslimischer Rassismus empfiehlt dem Berliner Senat die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes, weil es eine "systematische und institutionalisierte Diskriminierung gegenüber Frauen mit Kopftuch ohne sachliche Rechtfertigung" darstelle. Eine bewusst einseitige und nicht haltbare Sicht auf das Neutralitätsgesetz, findet hpd-Redakteurin Daniela Wakonigg.
Der Koalitionsvertrag von Rot-Grün-Rot in Berlin ist geschlossen und der neue Senat mit Franziska Giffey als Regierender Bürgermeisterin hat seine Arbeit aufgenommen. Mit Spannung war erwartet worden, auf welche Position sich die drei Koalitionsparteien zum Berliner Neutralitätsgesetz einigen würden.
Aus den Wahlen vom 26. September zum Abgeordnetenhaus Berlin ist die SPD als stärkste Partei hervorgegangen. Die SPD hat sich zur Freude der Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz in ihren Wahlaussagen darauf festgelegt, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht abzuschaffen oder auch nur einzuschränken ist.
Wie kann eine moderne Religionspolitik aussehen und könnten Neutralitätsgesetze dabei eine Rolle spielen? Diese Frage stellte sich die MIZ-Redaktion und der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) stellte sie angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl den im Parlament vertretenen Parteien. Die Antworten schlagen sich im Schwerpunkt von Heft 2/21 der Zeitschrift nieder.
Auch innerhalb der Partei DIE LINKE gibt es Mitglieder, denen die weltanschauliche und religiöse Neutralität des Staates ein Anliegen ist. In Berlin soll jetzt ein Mitgliederentscheid herbeigeführt werden, der das Berliner Neutralitätsgesetz unterstützen soll. Die Initative PRO Berliner Neutralitätsgesetz hat die demokratischen Parteien gefragt, wie sie zu diesem Gesetz stehen.
Die Initiative PRO Berliner Neutralitätsgesetz hält die Verfassungsbeschwerde der Berliner Bildungssenatorin Sandra Scheeres gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Verbot religiöser Bekleidung im Schuldienst für richtig und konsequent. Darüber hinaus fordert die Initiative ein Register für die Erfassung und Dokumentation von Fällen konfrontativer Religionsbekundung und religiösen Mobbings an Berliner Schulen.
Die vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt verkündete Entscheidung, Rechtsreferendaren trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal zu gestatten, wirft Fragen auf und sorgt für Streit. Hatte das Bundesverfassungsgericht nicht noch Anfang des Jahres entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendare verfassungsgemäß sei? Eine Analyse von Marcus Licht für das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).
Volker Kauder scheint ein sehr ambivalentes Verhältnis zur weltanschaulichen Neutralität des Staates zu haben: Angesichts der Freigabe zum Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal bei Berliner Rechtsreferendar:innen verweist er auf das Gebot der weltanschaulichen Neutralität, die er selbst jedoch nicht verinnerlicht zu haben scheint. Und dann kommt, was kommen musste: Die unvermeidliche Kreuzfahrermentalität – wenn schon Kopftücher, dann bitte auch Kreuze.
Der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) hat in Bezugnahme eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts veranlasst, dass künftig RechtsreferendarInnen im Gerichtssaal religiöse Symbole wie das Kopftuch tragen dürfen. Damit untergräbt er das Berliner Neutralitätsgesetz. Die Entscheidung löste einen Aufschrei aus. Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hat einen Offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister von Berlin verfasst. Der hpd veröffentlicht ihn im Wortlaut.
Vergangene Woche gaben die Richter des Bundesarbeitsgerichts der Klage einer kopftuchtragenden muslimischen Lehrerin statt und erklärten, dass sie ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole im Unterricht trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes für nicht zulässig halten. Eine Einzelfallentscheidung, die der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) nun jedoch umgehend zum Anlass nahm, auch muslimischen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch im Gerichtssaal zu erlauben. Die Säkularen Grünen zeigen sich entsetzt über die Entscheidung ihres Parteigenossen.
Sowohl die "Säkularen SozialdemokratInnen" als auch die "Migrantinnen für Säkularität und Selbstbestimmung" kritisieren das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Berliner Neutralitätsgesetz. Die Richter gaben der Klage einer kopftuchtragenden Muslimin wegen Ungleichbehandlung statt und befanden ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole und Kleidungsstücke für einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Religionsfreiheit.