Neutralitätsgesetz

Staatsdienst mit Kopftuch

Mit Kopftuch bei der Feuerwehr

Ein Foto einer Feuerwehranwärterin mit Kopftuch hat in Berlin die Debatte über religiöse Symbole im Staatsdienst neu entfacht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob das Berliner Neutralitätsgesetz künftig auch für Uniformträger der Feuerwehr ausdrücklich gelten soll. Dabei prallen die bekannten Positionen zwischen dem Anspruch staatlicher Neutralität und dem Vorwurf einer Diskriminierung von Kopftuchträgerinnen erneut aufeinander.

bgeordnetenhaus von Berlin

Für den Erhalt des Berliner Neutralitätsgesetzes

Der Internationaler Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) und die Berliner Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs), die Evolutionären Humanisten Berlin-Brandenburg (ehbb), haben einen Offenen Brief zum Neutralitätsgesetz an die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke im Berliner Abgeordnetenhaus geschrieben. Darin sprechen sie sich für den Erhalt dieses Gesetzes aus. Der hpd veröffentlicht den Offenen Brief im Wortlaut.

bgeordnetenhaus von Berlin

Neutralitätsgesetz nicht angreifen

Der Arbeitskreis Säkulare und humanistische Sozialdemokrat:innen Berlin (AK SHS) lehnt die Abschaffung des Neutralitätsgesetzes, wie sie die Grünen im Abgeordnetenhaus nach Presseberichten verlangen, ab. Entgegen dem von den Grünen erweckten Eindruck ist das Neutralitätsgesetz kein Problem, sondern die Lösung eines Problems. Es geht um den Schutz der staatlichen Neutralität und der Rechte religiös gebundener und nicht gebundener Menschen.

Das Berliner Neutralitätsgesetz bleibt!

Derzeit läuft in Berlin alles auf eine Koalition von CDU und SPD hinaus. Der Koalitionsvertrag ist geschlossen und sein Bestand hängt nur noch vom Ausgang einer Abstimmung unter den SPD-Mitgliedern ab. Bilden CDU und SPD die vereinbarte Koalition, so steht fest, dass das Berliner Neutralitätsgesetz vollständig erhalten bleibt.

Hände weg vom Berliner Neutralitätsgesetz!

Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Berliner Senats gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Urteil ging es um den Fall einer Nichteinstellung einer Lehrerin, die durch Tragen eines Kopftuchs während des Schulunterrichts ihre religiöse Einstellung gegenüber Grundschulkindern kundtun wollte. Betroffen von dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist nicht der gesamte Öffentliche Dienst, sondern lediglich der Bereich Schule.

Kritik an den Handlungsempfehlungen zu "antimuslimischem Rassismus"

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert die Handlungsempfehlungen der Berliner Expertenkommission antimuslimischer Rassismus. "Die Empfehlungen dieser Kommission sind geprägt vom Bestreben, den institutionellen Einfluss religiöser Organisationen zu stärken und diese Organisationen gegenüber anderen zivilgesellschaftlichen Akteuren zu privilegieren", erklärt René Hartmann, Erster Vorsitzender des IBKA.