Seit Wochen steht der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in der Kritik. Ihm wird vorgeworfen, sich zugunsten einer Kandidatin in das Bewerbungsverfahren für die Neubesetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen eingemischt zu haben. Die FDP in NRW stellt nun die Frage, ob er in dieser Sache auch das verfassungsrechtlich geschützte Neutralitätsgebot verletzt habe. Die Kandidatin hatte jahrelang als Kirchenlobbyistin gearbeitet.
"Du sollst nicht töten!" – was im fünften Gebot der Bibel festgehalten ist, gilt weltweit als schlimmes Verbrechen. Sieht ein Staat in seiner Rechtsordnung aber die Todesstrafe vor, ist die Tötung legitimiert. Ein Grundwiderspruch, der besteht, solange es die Todesstrafe gibt. Doch die historischen Legitimations-Argumente verlieren – zumindest in der westlichen Welt – an Zustimmung.
Zehntausende Israelis demonstrierten vergangenen Montag in Jerusalem gegen die von der Regierung vorangetriebene Justizreform. Zahlreiche Anwaltskanzleien und High-Tech-Unternehmen stellten ihre Mitarbeiter*innen frei, um an den Protesten teilzunehmen. Präsident Isaac Herzog warnte bereits vor Wochen vor Ausschreitungen und richtete mehrere fruchtlose Appelle an die Regierung. Nun hat sich sogar US-Präsident Joe Biden zu Wort gemeldet.
Ariana soll in einem Park im Gespräch mit einem Jungen gelacht haben. Grund genug für ihren Vater, die 15-Jährige zu erschießen. Nach seiner Festnahme behauptete der Mann, die Schrotflinte versehentlich abgefeuert zu haben. Eine Verwandte spricht von einem sogenannten Ehrenmord. Ein solcher Mord ist keine Seltenheit im Iran und wird juristisch anders bewertet als ein "normaler" Mord.
Ein Online-Pranger soll seriös arbeitende Menschen und Institutionen als die eigentlich Verantwortlichen für aktuelle Krisen abstempeln. Dabei wird eine Diffamierungsstrategie verfolgt, die zum Ziel hat, die betreffenden Menschen durch Einschüchterung zum Schweigen zu bringen. Nicht nur die Selbsttötung einer Ärztin aus Österreich, die vorher massivem Cybermobbing ausgesetzt war, zeigt, dass hier dringend ein gesellschaftliches Umdenken und behördliches Umschwenken einsetzen sollte.
In der Vertuschung des vielfachen Kindesmissbrauchs durch Kleriker der katholischen Kirche über Jahrzehnte hinweg sieht der Bund für Geistesfreiheit Bayern auch ein grobes Versagen des Staates und der Justiz.
Religiöse und weltanschauliche Symbole dürfen Beschäftigte der Justiz in Nordrhein-Westfalen während ihrer dienstlichen Tätigkeit nicht zur Schau stellen. Das beschloss vergangene Woche der Düsseldorfer Landtag. Die Säkularen Sozialdemokrat_innen in NRW begrüßen die gesetzliche Änderung, weisen jedoch auch darauf hin, dass sie noch nicht weit genug geht.
Nachdem jüngst bekannt wurde, dass der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union das Verbot von religiösen Symbolen am Arbeitsplatz für rechtmäßig hält, berichten Medien heute über ein neues Gesetz in Nordrhein-Westfalen, welches Beschäftigten der Justiz untersagt, in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten religiös geprägte Symbole oder Kleidungstücke zu tragen.
Der Oberste Gerichtshof der Provinz Punjab in Pakistan stuft invasive "Jungfräulichkeitstests" als grob verfassungswidrig ein. In der Entscheidung vom 4. Januar erklärte Richterin Ayesha Malik, das Verfahren habe "keinen forensischen Wert" und verstoße gegen die in der Verfassung verankerten Rechte auf Leben, Menschenwürde und Gleichbehandlung der Geschlechter. Solche Tests sind noch heute gängige Praxis, unter anderem bei Gerichtsverfahren, die sich um sexuelle Gewalt drehen – nicht nur in Pakistan.
Ricarda Brandts, die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster, tritt Ende Mai in den Ruhestand ein. Viele in Justiz und Politik in Nordrhein-Westfalen erwarten, dass der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Andreas Heusch, sich als ihr Nachfolger bewerben wird. Seine Wahl "wäre ein Trauerspiel für die Justiz des Landes", erklärt der ehemalige Richter am Bochumer Amtsgericht Dr. Ralf Feldmann. Denn vor gut zehn Jahren brachte Heusch im offenen Affront gegen den Kruzifixbeschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1995 im Treppenhaus des Düsseldorfer Gerichts ein Kreuz an.
Vor 25 Jahren fasste das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Kruzifixbeschluss. Seit 10 Jahren wird vom Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen ihn verstoßen. Obwohl das höchste deutsche Gericht die Verfassungswidrigkeit von Kreuzen in öffentlichen Räumen des Staates festgestellt hat, ließ der Präsident des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts im Haupttreppenhaus des Gerichtsgebäudes eines anbringen. Eine andauernde Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung, die bislang ohne Konsequenzen blieb.
Bereits im April wurde der Präsident der Humanistischen Vereinigung von Nigeria im islamischen Norden des Landes verhaftet. Der Vorwurf: Blasphemie. Sein Fall wird von der nigerianischen Justiz auf skandalöse Weise verschleppt.
Vergangene Woche gaben die Richter des Bundesarbeitsgerichts der Klage einer kopftuchtragenden muslimischen Lehrerin statt und erklärten, dass sie ein pauschales Verbot des Tragens religiöser und weltanschaulicher Symbole im Unterricht trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes für nicht zulässig halten. Eine Einzelfallentscheidung, die der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Bündnis 90/Die Grünen) nun jedoch umgehend zum Anlass nahm, auch muslimischen Rechtsreferendarinnen das Kopftuch im Gerichtssaal zu erlauben. Die Säkularen Grünen zeigen sich entsetzt über die Entscheidung ihres Parteigenossen.
Heute jährt sich der 117. Geburtstag des hessischen Generalstaatsanwalts Fritz Bauer, der wie kein Zweiter zur Aufklärung und Strafverfolgung nationalsozialistischer Verbrechen beitrug. Langsam wird dem Ausnahmejuristen die Ehre zuteil, die er verdient.
In einer gemeinsamen Aktion aller für die Bistümer zuständigen Staatsanwaltschaften wurden am Montagmorgen Akten in sämtlichen Diözesen Deutschlands sichergestellt. Eine eigens eingerichtete Ermittlungsgruppe soll nun Hinweise auf bisher unbekannte Täter und die Verantwortlichen für die Vertuschungen zutage fördern.