Das Symbol der Schwarzen Sonne ist eng mit der Geschichte des rechten Okkultismus verbunden und inzwischen auch in der Popkultur verbreitet. Doch seine vermeintlich uralte Herkunft erweist sich bei genauer Betrachtung als moderne Erfindung. Der Ursprung dieses Symbols liegt in den Anfängen des Nationalsozialismus, als Heinrich Himmler und seine okkultistischen Berater begannen, die Ideologie der SS durch Mystik zu untermauern. Die wahre Geschichte der "Schwarzen Sonne" zeigt, wie tief esoterische und pseudowissenschaftliche Ideen im Gedankengut der Nazis verankert waren und warum Teile der rechten Szene das Symbol wieder aufgreifen.
Eine öffentliche Verwaltung kann das sichtbare Tragen von Zeichen, die weltanschauliche oder religiöse Überzeugungen erkennen lassen, verbieten. Das urteilte gestern der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Niederländische Polizistinnen und Polizisten dürfen beim Dienst in der Öffentlichkeit keine religiösen Symbole tragen. Das entschied Justizministerin Dilan Yeşilgöz-Zegerius. Während Kritiker die Verordnung als diskriminierend verurteilen, sieht die Politikerin darin ein Signal für die weltanschauliche Neutralität der Polizei.
Das Tragen sichtbarer Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz darf unter bestimmten Bedingungen verboten werden. Das bestätigte erneut der Europäische Gerichtshof (EuGH). Geklagt hatte eine Muslimin aus Belgien, die während eines Praktikums nicht auf das Tragen ihres Kopftuchs verzichten wollte.
Die vom Berliner Justizsenator Dirk Behrendt verkündete Entscheidung, Rechtsreferendaren trotz des Berliner Neutralitätsgesetzes das Tragen von Kopftüchern im Gerichtssaal zu gestatten, wirft Fragen auf und sorgt für Streit. Hatte das Bundesverfassungsgericht nicht noch Anfang des Jahres entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Rechtsreferendare verfassungsgemäß sei? Eine Analyse von Marcus Licht für das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).
Volker Kauder scheint ein sehr ambivalentes Verhältnis zur weltanschaulichen Neutralität des Staates zu haben: Angesichts der Freigabe zum Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal bei Berliner Rechtsreferendar:innen verweist er auf das Gebot der weltanschaulichen Neutralität, die er selbst jedoch nicht verinnerlicht zu haben scheint. Und dann kommt, was kommen musste: Die unvermeidliche Kreuzfahrermentalität – wenn schon Kopftücher, dann bitte auch Kreuze.
Nach kanonischem Recht dürfen Sakramentalien nicht einfach in die Mülltonne geworfen werden. Üblicherweise sollen sie verbrannt und ihre Asche vergraben werden. Da es in der Stadtwohnung kaum möglich ist, geerbte Bibeln, Heiligenbilder und Kreuze zu verbrennen, um sie danach am Grünstreifen zu begraben, hat eine Gemeinde im südspanischen Málaga nun eine Recycling-Box für diese Objekte eingerichtet.
Sie war einmal die größte Kirche des Christentums, dann wurde sie zur Moschee und schließlich profanisiert: Die fast 1.500 Jahre alte Hagia Sophia in Istanbul. Seit geraumer Zeit arbeitet Staatspräsident Erdoğan daran, sie wieder in ein islamisches Gotteshaus zurückzuverwandeln. Jetzt soll ein Gericht entscheiden – und verweist auf ihn.
Das Berliner Stadtschloss wird als "Humboldt-Forum" wiedererrichtet. Neben dem Kreuz auf der Kuppel wird nun auch ein genauso frommer wie antidemokratischer Spruch dort platziert. Dagegen richtet sich eine unlängst gestartete Online-Petition.
In Polen gab es in einer Kirche einen umstrittenen Vorfall Rund um eine Hostie und einen 13-jährigen Jungen, sogar die Polizei war involviert. Was ist wirklich vorgefallen, wie sind die Hintergründe und die Reaktionen? Der hpd hat versucht, der Sache auf den Grund zu gehen.
Während der Amazonassynode im Vatikan hat ein fundamentalistischer Katholik hölzerne Figuren aus einer Kirche entwendet und sie in den Tiber geworfen. Der Pressechef des Kirchenstaats ist empört, andere überzeugte Christen feiern den Täter, der sein Vorgehen auf Youtube veröffentlichte.
Bereits vor einem Jahr hatte die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen Gesetzesentwurf zur Stärkung religiöser und weltanschaulicher Neutralität bei der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Am Mittwoch befasste sich der Rechtsausschuss des NRW-Landtags mit dem Entwurf und holte hierzu auch Stellungnahmen der katholischen und evangelischen Kirche ein. Diese sprechen von einem Berufsverbot, sollte das Gesetz in Kraft treten.
Die "laizistische Republik" Genf hat in einem Referendum entschieden, dass es Politikern und öffentlichen Angestellten künftig nicht mehr erlaubt ist, im Dienst religiöse Symbole wie Kreuze, Kopftücher oder Kippas zu tragen. Damit will der Kanton seine gesetzlich festgelegte weltanschauliche Neutralität konkretisieren. Die christlichen Kirchen begrüßen das Gesetz, linke und muslimische Gruppen sind dagegen. Jetzt müssen die Verfassungsrichter entscheiden.