Öffentliche Sitzung des Verwaltungsgerichts Berlin am 12. Dezember 2019

Kirchensteuer-Rasterfahndung vor Gericht

Fahndung nach Kirchensteuern
Fahndung nach Kirchensteuern

Immer wieder kommt es vor, dass Kirchensteuern über lange Zeiträume hin rückwirkend erhoben werden sollen. Manche Betroffene wehren sich jedoch juristisch. Ein solcher Fall wird am kommenden Donnerstag in Berlin verhandelt.

Der hpd berichtete bereits wiederholt über die Problematik der Rasterfahndung der beiden Großkirchen nach Kirchenmitgliedern in Berlin. Auch Der SPIEGEL 29/2019 griff kürzlich einen Fall zur Kirchensteuer-Rasterfahndung bis tief in die DDR-Zeit auf. Unter der Überschrift "Denen geht es um nichts anderes als Geld" (Online, Paywall) und "In der Seelenkartei" (Print, S. 40–41) schreibt SPIEGEL-Korrespondent Dietmar Hipp über den Fall, in dem eine Frau ihr Leben lang als Konfessionslose lebt und dann mit 58 Jahren erfährt, dass sie als Säugling in der DDR getauft wurde und Kirchensteuer nachzahlen soll.

Dieser vom Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) betreute Prozess läuft seit 2015. Nun endlich, nach vier Jahren, hat das Verwaltungsgericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt.

Interessierte und Betroffene können am kommenden Donnerstag, 12. Dezember um 12 Uhr, an der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Berlin teilnehmen. Den Sitzungssaal entnehmen Sie bitte am Sitzungstag dem Terminaushang im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes. (Aktenzeichen VG 27 K 292.15 | Frau X gegen Evangelische Kirche)

Auch ifw-Direktoriumsmitglied und der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Michael Schmidt-Salomon wird an der Verhandlung teilnehmen. Schmidt-Salomon: "Ich bin schon sehr gespannt auf den Prozess. Der Fall veranschaulicht, welch absurde juristische Sachverhalte entstehen, wenn für die staatliche Anerkennung von Kirchenmitgliedschaften allein auf eine Taufe unmündiger Säuglinge abgestellt wird. Die jeweilige Person müsste im religionsmündigen Alter schriftlich bestätigen, dass sie Mitglied der Kirche (und der damit gegebenenfalls verbundenen Steuergemeinschaft) sein möchte! Die Anzahl der Kirchenmitglieder würde hierdurch auf ein Niveau fallen, das der tatsächlichen Bedeutung der Kirche in der Gesellschaft entspricht. Die geltenden staatlichen Austrittsregelungen tragen dem Willen und dem Selbstbestimmungsrecht des Kirchenmitglieds nicht hinreichend Rechnung, wenn sie die Nichtteilnahme an der Firmung oder der Konfirmation ignorieren."

Diese Fragen werden am Donnerstag vom Gericht erörtert werden. Ziel des Verfahrens ist es darüber hinaus, die Rasterfahndung der Kirchen erstmalig als Verstoß gegen die nationalen und europäischen Datenschutzgesetze zu qualifizieren und die in Berlin gängige Praxis der Ansiedlung der Kirchensteuerstellen in den Finanzämtern als verfassungswidrigen Verstoß gegen das Trennungsgebot zu beenden. Überdies geht es um die Frage, ob die Übersendung des Fragebogens zur Feststellung der Kirchenzugehörigkeit in der praktizierten Form als Amtsanmaßung der Kirche strafrechtlich relevant ist. Denn die Kirche stützt sich insofern auf die Abgabenordnung. Nach der Abgabenordnung und der Verfassung ist jedoch lediglich die staatliche "Finanzbehörde" berechtigt, den Sachverhalt zu ermitteln.

Parallel zu den juristischen Auseinandersetzungen wird sich das ifw auch rechtspolitisch weiter für eine Reform des staatlichen Kirchensteuerrechts einsetzen. Rückenwind erhält es womöglich durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts am Donnerstag.

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Kommentare (14)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Di. 10 Dez 2019 - 11:24

Na hoffentlich werden da mal Nägel mit Köpfen gemacht damit die Habgier der Kirchen mal einen Dämpfer bekommt.

Thomas B. Reichert (nicht überprüft)

Di. 10 Dez 2019 - 13:33

Wie bitte? Da möchte eine kriminelle Vereinigung Geld von einem Bürger und da er diese nicht zahlen möchte wird er verklagt? Der Bürger sollte den Spies umdrehen und das blutige Geld seiner Ahnen zurückverlangen. Seine Ahnen hat man belogen, betrogen, arglistig getäuscht, verdummt, ausgenommen ... desinformiert, desorientiert, manipuliert.. Der Verklagte sollte Schadenersatz, Schmerzensgeld, Entschädigung ... von der Kirche verlangen.

M. Landau (nicht überprüft)

Di. 10 Dez 2019 - 23:21

»Kirchensteuer«, das ist irgendwie finsteres Mittelalter in der Gegenwart. Wer sie zahlt und meint Gutes zu tun, der bedenke, dass es nicht nur um die Täter ihre Helfer und aktive wie passive Unterstützer, sondern auch um all jene die sie, durch ihre finanzielle Unterstützung erst möglich machen. Sollte jemand am Begriff »Täter« wegen dem Zusammenhang mit der/den »Kirche/n« Anstoß nehmen, der informiere sich zu Aktuellem wie Vergangenem. Kaum ein Verein oder eine Institution hat soviel Leid und Elend verursacht als die Kirchen und ihre Protagonisten das, in ihrer viel zu langen Geschichte haben. Schätzungsweise 14 Millionen Tote haben wir diesem religiösen Irrsinn zu »verdanken«. Was sie heute so alles mit wem treiben, ist regelmäßig und weltweit Thema in den Medien. Wes Geistes Kinder das sind, ist weithin bekannt, da wundert es kaum, dass sie mit allen Mitteln, in der ihnen eigenen Skrupellosigkeit, auch ihrer unersättliche Gier tagtäglich ausleben. Wer Kirchensteuer zahlt leistet dem Vorschub und ist somit deren Komplize.

"Schätzungsweise 14 Millionen Tote haben wir diesem religiösen Irrsinn zu »verdanken«."
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Wie kommen Sie denn auf diese mickrige Zahl? Allein die Missionierung Südamerikas hat weitaus mehr Tote gefordert, und wenn man alle Menschen zusammenzählt, die seit spätestens Konstantin infolge christlicher Ethiklosigkeit gelitten und ihr Leben verloren haben, geht die Opferzahl in die Milliarden (von nichtmenschlichen Tieren mal gar nicht zu reden).

>>Wie kommen Sie denn auf diese mickrige Zahl?

Gilt oder galt mal, soweit mir bekannt ist, als "offizielle Größe" - dieses berühmt-berüchtigte "historisch gesichert", wie es heißt. Mir geht es allerdings ähnlich wie Ihnen, diese Zahl erscheint auch mir bis bis aufs Äußerste geschönt. Inwiefern die Protagonisten der heiligen mörderischen Mission am Zustandekommen der Opferzahl beteiligt waren, werden wir sowenig erfahren wie die bestialische "Dunkelziffer" dahinter. Was Sie da vorschlagen mutet auf den ersten Blick zwar grotesk an - Milliarden, das hat etwas inflationäres an sich - aber, mit etwas Abstand, genauerer Betrachtung und Überlegung (einfaches Kopfrechnen reicht hier schon) und unter Berücksichtigung von Zeit (1600-1700 Jahre) und Raum (insgesamt weltweit), sind Sie näher dran als die famosen "offiziellen" Zahlen (stammen noch aus meiner Studentenzeit; ist 'ne Weile her). Die Ethiklosigkeit dieser Gestalten ist dort Programm. Religiöse Protagonisten waren zu allen Zeiten frei von jedem Skrupel und sind das noch. Absolut jedes Mittel ist ihnen Recht und das setzen sie, ohne jede Hemmung, rücksichtslos durch. Die "heiligen Schrift" ist deren Freibrief für alle Zeit und überall. Amen.

Jana Steinhaus (nicht überprüft)

Mi. 11 Dez 2019 - 12:25

Es ist zu befürchten, dass das Gericht hier keine Gerechtigkeit walten lassen, sondern gemäß seiner Aufgabe Recht sprechen wird. Wenn das Recht sagt, dass mit der Taufe Kirchensteuerpflicht besteht, sieht es nicht gut aus für die Klägerin.

Hier wird dann - wie der Artikel beschreibt - die eigentliche Aufgabe beginnen, nämlich wie bei §§217, 218, 219 den gesellschaftlichen und schließlich politischen Prozess anzustoßen und voranzutreiben, diesem Recht ein Ende zu setzen. Gut, dass es das ifw gibt.

(Traurig-wütende Randbemerkung: Im Gegensatz zu den Sterbehilfeanträgen haben wir hier immerhin Fälle, deren Atem lang genug ist.)

Theo (nicht überprüft)

Mi. 11 Dez 2019 - 19:13

Ich empfehle jedem der nach Deutschland zieht ungeschickt der Lage am Tag der Anmeldung bei der Stadt/Gemeinde auch eine Kirchenaustritterklärung abzugeben auch wenn man sich sicher ist das bereits getan zu haben in der Vergangenheit. Das ist eminent wichtig wenn man aus einem sehr katholischen oder protestantischen Land kommt wo eine hohe Chance besteht dass man getauft wurde ohne es zu wissen.
Ab Kirchenaustritterklärung kann keine Kirchensteuer rückwirkend mehr verlangt werden.

Da müsste man doch eine Datenbank ähnlich der Robinson-Liste anlegen. Durch eine Eintragung erklärt man, dass man aus sämtlichen religiösen Gemeinschaften austritt, zu deren Mitglied man jemals unwissentlich erklärt wurde. Denn theoretisch kann ja eine Kirche warten, bis man ü70 ist und sämtliche ältere Verwandte bereits verstorben sind, und TADAA irgendeinen Schriebs vorlegen, nach dem man getauft worden sei. Kein Widerspruch möglich, da kein Beweis für Nicht-getauft-worden-sein vorhanden.

Stefan Dewald (nicht überprüft)

Do. 12 Dez 2019 - 10:46

Siehe auch diesen Artikel und den treffsicheren Kommentar: https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2019/12/kirchensteuer-nach-saeuglingstaufe-rechtsstreit-berlin-brandenburg-schlesische-oberlausitz-verwaltungsgericht.html

Manfred Schleyer (nicht überprüft)

Do. 12 Dez 2019 - 19:37

Im 3. Reich (Carsten Frerk) wurde der Einzug der Kirchensteuer durch Staat und Arbeitgeber eingeführt. - Kein Wunder, dass der katholische Führer und Reichskanzler und größte Feldherr aller Zeiten Adolf H. nie exkommuniziert wurde, Und das Reichskonkordat, die erste völkerrechtliche Anerkennung seiner Machtergreifung, noch heute gültig ist!

Marek Nowakowski (nicht überprüft)

Do. 12 Dez 2019 - 20:57

Die Klage der Frau Gabriele V. gegen die Evangelische Kirche wurde abgewiesen:

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2019/pressemitteilung.875163.php

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

Ralph Sunseth (nicht überprüft)

Do. 12 Dez 2019 - 20:58

Na ist denn schon wieder der erste April ???
Das kann sich doch nur um einen Aprilscherz handeln.
Und dazu noch um einen der schlechten Sorte !!!
Aber so ist er nun mal, der "größte Lügenverein der Welt"
Habgierig bis zum abwinken und "bigott" dazu....
Ich bin froh, das ich seit den frühen 80er Jahren schon
nicht mehr dazu gehöre.

Edgar Schwer (nicht überprüft)

Fr. 13 Dez 2019 - 06:02

Kinder sind nicht geschäftsfähig. Ohne die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, sind geschlossene Verträge mit minderjährigen Kindern unwirksam. Die Taufe im Säuglingsalter ist eine passive Handlung im nicht geschäftsfähigen Alter. Wenn jetzt die Eltern auf den Namen der Kinder etwas abschließen, dann sind die Eltern trotzdem die Ansprechpartner, weil ja die Kinder nicht diejenigen sind, die diese Verträge abgeschlossen haben. Ich würde in die nächste Instanz gehen. Leider sind die Bundestagsabgeordneten zu feige, endlich für eine rigorose Trennung von Staat und religiösen Körperschaften des öffentlichen Rechts zu votieren. Dazu müsste man aber zuerst die Arme der „Religions Kraken“ aus allen Belangengen des öffentlichen Lebens und der Daseinsfürsorge entfernen.

Andreas Kyriacou (nicht überprüft)

Fr. 13 Dez 2019 - 11:56

Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen.

Die Betroffene sollte nun jeden Sonntag in einen Gottesdienst gehen und lautstark auf ihren Fall aufmerksam machen. Vielleicht würden die Gerichte so ab dem 10. Hausverbot anerkennen, dass sie nicht Kirchenmitglied ist.

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