Am Dienstag hat das Kabinett dem "Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen" zugestimmt. Das Gesetz, auf den Weg gebracht von Gesundheitsminister Spahn, soll Mitte 2020 in Kraft treten und dann unter Androhung von Freiheits- und Geldstrafen die brutalen Umerziehungsversuche homosexueller zu heterosexuellen oder enthaltsamen Menschen verbieten. Bisher hatten vor allem religiös geprägte Gruppen abstruse Therapien angeboten.
Nach Jahren zähen Ringens ist es so weit. Konversionsbehandlungen, die homo-, bi- oder transsexuellen Menschen einreden, sie seien krank und müssten mittels grausamer Therapien zu einer anderen Form von Leben und Sexualität gebracht werden, sollen ab Mitte nächsten Jahres der Vergangenheit angehören. Verboten werden solche Therapien bei Minderjährigen generell, so dass auch Eltern und andere Erziehungsberechtigte bestraft werden können, wenn sie gröblicher Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht überführt werden. Bei Volljährigen gilt das Verbot, wenn ein Willensmangel durch zum Beispiel Drohung oder eine Täuschung vorliegt. Ebenfalls verboten wird das Bewerben, Anbieten und Vermitteln solcher Therapien.
Bei Verstoß gegen das Verbot von Konversionstherapien winkt eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Bewerbung oder Vermittlung kann ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro nach sich ziehen.
Bereits im Jahr 2014 war das Thema Konversionstherapie in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt, als Panorama eine erschreckende Recherchereise zu den Abgründen selbsternannter Schwulenheiler unternahm.
Bereits damals war klar, dass es für Betroffene dramatische Folgen hat, wenn ihre Sexualität als falsch dargestellt wird, wenn versucht wird sie mittels Quälerei in eine andere Richtung zu zwingen. Politische Folgen gab es nicht. Die im Koalitionsvertrag von 2013 versprochene Erweiterung des Nationalen Aktionsplanes der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus auf Homo- und Transfeindlichkeit zeigte keine Wirkung. Noch im Jahr 2017 enttäuschte der Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie wegen seines Mangels an konkreten Schritten. Obwohl auch der Weltärztebund bereits 2013 erklärte, dass Konversionstherapien für homo-, bi-, oder transsexuelle Menschen als Menschenrechtverletzung einzustufen seien, benötigte die Bundesregierung noch weitere sechs Jahre, um einem Verbot solcher Therapien zuzustimmen.
Bleibt noch die Frage, wie mit religiösen Gruppen verfahren wird, die ganz offen homosexuelle Menschen von Ämtern ausschließen oder anderweitig diskriminieren.
4 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Wenn ein Thema Herrn Spahn selbst betrifft, dann ist er schnell dabei dies Gesetzlich zu ändern. Sterbehilfe betrifft Ihn momentan ja noch nicht, da kann ruhig weiter gelitten werden.
Markus Stüker am Permanenter Link
Ein “Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen” ist schon lange überfällig. Ich finde es traurig dass es in einem angeblich modernen und aufgklärten Staat wie die Bundesrepublik so lange gedauert hat.
M. S. am Permanenter Link
Der letzte Absatz ist nicht ernst gemeint, oder? Wie wird denn mit religiösen Gruppen verfahren, die Frauen von bestimmten Ämtern ausschließen? Richtig: man lässt sie machen.
Andreas Edmüller am Permanenter Link
Gut und schön - aber Exorzismus ist weiterhin erlaubt?