Anerkennungszahlungen für erlittene sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche

Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung übt Kritik an Beschlüssen der Bischofskonferenz

Johannes-Wilhelm Rörig
Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Gegenüber der Augsburger Allgemeinen äußerte sich der Unabhängige Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs kritisch in Bezug auf das neue System für Anerkennungsleistungen für erfahrene sexuelle Gewalt in der katholischen Kirche. Auf der Herbstvollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz hatte diese beschlossen, Einmalzahlungen von maximal 50.000 Euro an Betroffene zu leisten.

Diese Anerkennungsleistungen können ab 1. Januar kommenden Jahres bei einer dafür eingerichteten Stelle beantragt werden. Johannes-Wilhelm Rörig, Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, zeigte sich in der Augsburger Allgemeinen nun skeptisch gegenüber der von den Bischöfen beschlossenen Handhabung. "Aus der Beschlussfassung der Bischöfe von Fulda erschließt sich mir nicht, ob ein Bistum nicht auch mehr als 50.000 Euro an Einmalzahlungen pro Opfer zahlen könnte. Wenn es hier eine Deckelung geben sollte, sollte das letzte Wort dazu hoffentlich noch nicht gesprochen sein", zitiert ihn die Zeitung. Denn es gebe mit hoher Sicherheit schwere Fälle sexuellen Missbrauchs, für welche dieser Betrag inakzeptabel erscheine.

Was das Thema Deckelung anbetrifft, wollte sich die Deutsche Bischofskonferenz gegenüber der Augsburger Allgemeinen nicht äußern, schreibt diese. Rörig ermahnte die Bischofskonferenz, ab Januar auch wie verkündet mit der Umsetzung ihres bundesweit einheitlichen Konzepts zu beginnen. Er hoffe sehr, dass es zu einer einheitlichen Behandlung von Missbrauchsopfern komme.

Auch zu etwaigen Rücktritten von Bischöfen, die von einigen gefordert werden, äußerte sich der Beauftragte der Bundesregierung. Er halte zwar nichts von einem Rücktritt um des Rücktritts willen, "wenn aber zum Beispiel ein Bischof von Fällen sexuellen Missbrauchs Kenntnis hatte und nicht mithalf, ihn zu beenden, oder wenn er Täter insgeheim in ein anderes Bistum versetzen ließ, dann hat er schwere Schuld auf sich geladen und sollte seinen Rücktritt anbieten. (…) Das ist auch das, was Betroffene zu Recht fordern – dass einem Schuldeingeständnis ein konsequenter Schritt folgt." Vorausgesetzt, man könne ein individuelles Fehlverhalten nachweisen.

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Kommentare (5)

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Do. 22 Okt 2020 - 12:43

Mit skrupellosen Menschen zu verhandeln, wie dies die Kindesmissbraucher sind, ist völlig
ineffizient, diese haben ja nicht einmal ein Schuldempfinden und fühlen sich am Ende auch noch verfolgt von den Opfern.

Manfred Schleyer (nicht überprüft)

Do. 22 Okt 2020 - 16:19

Unkontrollierbare Versprechen sind schließlich das Kerngebiet der "Hirten" Jesu: irgendwann und irgendwo wird es wirklich wunderschön werden! Und schon Jesus hatte seinen Zuhörern (den damaligen!) das Reich Gottes, dessen Herrschaft angekündigt: vom Anfang seines Wanderpredigens bis zum Letzten Abendmahl. Aber Jesus hat sich geirrt, und Christus hat gelogen! Doch die Hoffnung der "Schafe" stirbt zuletzt ...

Johannes Moser (nicht überprüft)

Fr. 23 Okt 2020 - 08:55

Katholische Kirche, ein „Staat im Staat“!?
Herr Rörig, Missbrauchsbeauftragter der Bundesregierung“ meint,
„wenn aber ein Bischof von Fällen sexuellen Missbrauchs Kenntnis hatte und nicht mithalf, ihn zu beenden, oder wenn er Täter insgeheim in ein anderes Bistum versetzen ließ, dann hat er schwere Schuld auf sich geladen und sollte seinen Rücktritt anbieten.“
Nein, Herr Rörig! Beide, der Täter und der Bischof gehören vor ein ordentliches Gericht unseres Staates, der Täter wegen eines schweren Verbrechens, der Bischof wegen Strafvereitelung im Amt. Und zudem darf doch nicht die Bischofskonferenz die Höhe der Anerkennungszahlung an Opfer festlegen. Seit wann darf ein Raser im Straßenverkehr selber festlegen welchen Betrag er als Strafe zu zahlen bereit ist???

Bert Bergmann (nicht überprüft)

Fr. 23 Okt 2020 - 12:26

Antwort auf von Johannes Moser (nicht überprüft)

Hallo zusammen
Der auffassung bin ich auch.Um dem ganzen eine Schärfe zu geben müßte es
Bundes weit eine Unterschriftenliste geben wonach alle Täter vor Gericht gestellt
werden.Ob das funktioniert ist zweifel angebracht da 2/3 der Abgeordnenten in
Kichlichter Funktion tätig sind.(Staat im Staat)Aber nicht aufgeben,vieleicht kann sich
ja der hpd als vorbild an solcher Aktion beteiligen!!??
Grüße Bergmann

Jürgen Becker (nicht überprüft)

So. 25 Okt 2020 - 10:22

Antwort auf von Johannes Moser (nicht überprüft)

Vollkommen richtig Herr Moser! Diese Straftaten gehören vor Strafgerichte und die legen die Strafen usw. fest. Im Übrigen bin ich der Auffassung, dass diejenigen, die missbraucht worden sind und noch weiterhin der Kirche angehören, kein Schmerzendgeld erhalten sollten.
Ich habe nämlich kein Verständnis dafür, in einem Verein zu bleiben, der mich für mein Leben gezeichnet hat.

Gisa Bodenstein

Die Autorin studierte Kulturgeographie mit den Wahlfächern Politische Wissenschaft, English and American Studies und Physische Geographie in Erlangen. Danach war sie für die Erlanger Nachrichten und die Berliner Morgenpost tätig. Seit 2017 arbeitet sie für den hpd und hat im April 2025 den Posten der Chefredakteurin übernommen.

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