Termine für Kirchenaustritt ausgebucht

Wer in Nordrhein-Westfalen aus der Kirche austreten will, hat es derzeit nicht leicht. Bei einigen Amtsgerichten gibt es die nächsten freien Termine frühestens im März.

An ihren Kircheneintritt können sich die Wenigsten erinnern. Kein Wunder, passiert dieser doch meistens ohne Einwilligung des Eintretenden im Kleinkindalter durch die Taufe. So leicht der Kircheneintritt ist, so aufwändig gestaltet sich mitunter der Kirchenaustritt. In jedem deutschen Bundesland sind hierfür unterschiedliche staatliche Behörden zuständig und auch die Kosten für den Austrittsakt unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen erfolgen Kirchenaustrittserklärungen ausschließlich gegenüber dem Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erklärende seinen Wohnsitz hat. Normalerweise bedarf der Besuch bei der Kirchenaustrittsstelle der Amtsgerichte keiner Anmeldung. Doch wegen des Coronavirus ist in diesem Jahr alles anders. Seit dem Sommer muss man sich für diese und andere Dienstleistungen der Gerichte vor dem Besuch online einen Termin besorgen. In einigen Amtsgerichten sind die Kirchenaustrittstermine jedoch bereits bis Anfang März ausgebucht, während an denselben Gerichten Termine für andere gerichtliche Dienstleistungen zeitnah zu bekommen sind.

Vom Engpass bei den Kirchenaustrittsterminen ist vor allem das Rheinland betroffen. Bei den Amtsgerichten Düsseldorf, Köln und Bonn sind die entsprechenden Termine seit Mitte Dezember bis Anfang März ausgebucht. Auffälligerweise befinden sich diese Gerichtsbezirke alle in Erzbistum Köln, das aufgrund seines problematischen Umgangs mit dem Missbrauchsskandal derzeit von einer veritablen Vertrauenskrise erschüttert wird.

Dass es 2020 einen besonderen Anstieg der Kirchenaustrittsbegehren gegeben hätte, können die Sprecher der Amtsgerichte Köln und Düsseldorf auf Nachfrage des hpd allerdings nicht bestätigen. Sowohl in Düsseldorf als auch in Köln bewegten sich die Kirchenaustrittszahlen nach dem Rekord-Austrittsjahr 2019 auf dem Niveau der Jahre 2017/2018.

Buchungen von Kirchenaustrittsterminen für März werden erst ab Anfang Januar im Online-System der Gerichte möglich sein. Wie bislang werde man dabei 16 Kirchenaustrittstermine pro Tag vergeben. Sollte die Nachfrage nach Kirchenaustritten weiterhin hoch bleiben, so die Sprecherin des Amtsgerichts Düsseldorf, überlege man, zusätzliche Kapazitäten zu schaffen.

Wer mit dem Kirchenaustritt keinesfalls bis März warten will, dem bleibt lediglich der Besuch beim Notar, der das Austrittsbegehren beglaubigt und ans Gericht weiterleitet. Zur gerichtlichen Austrittsgebühr kommen so allerdings noch die Notarkosten. Eine Austrittserklärung per einfachem Brief ans Amtsgericht ist hingegen nicht wirksam.

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