Sterbehilfedebatte

Gesetzentwurf verfassungswidrig und untauglich

Jens Spahn (CDU)
Jens Spahn auf dem CDU-Bundesparteitag 2014 in Köln

Die Suizidhilfe generell als potenzielle Straftat zu definieren und sie nur unter sehr engen Bedingungen und für einen schwer leidenden Menschen unerträglich langen Wartefristen zuzulassen, ist unnötig und diskriminierend. So lautet die Grundaussage einer Pressemitteilung von DIGNITAS – Menschenwürdig leben – Menschenwürdig sterben (Sektion Deutschland) zum Gesetzesvorschlag des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn "zur Neufassung der Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung".

Am 12. März 2021 wurde ein Entwurf eines Gesetzes "zur Neufassung der Strafbarkeit der Hilfe zur Selbsttötung und zur Sicherstellung der freiverantwortlichen Selbsttötungsentscheidung" des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn öffentlich bekannt, der von verantwortlicher Seite aus nicht "Gesetzentwurf" genannt werden soll. Wie eine fachjuristische Analyse zeigt, ist der Gesetzentwurf verfassungswidrig und untauglich.

Nach den Gesetzentwürfen der Arbeitsgruppen Renate Künast und Katja Keul vom 28. Januar 2021 sowie Katrin Helling-Plahr, Dr. Karl Lauterbach, Dr. Petra Sitte, Swen Schulz und Otto Fricke vom 29. Januar 2021 zur Regulierung von Suizidhilfe wurde am 12. März 2021 ein weiterer des Bundesgesundheitsministers Jens Spahn öffentlich bekannt. Wie bereits die vorgenannten, so ist auch sein Gesetzesvorschlag verfassungswidrig. Hilfe zur Selbsttötung würde damit unter Strafe gestellt, obwohl das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 26. Februar 2020 eine solche gesetzliche Bestimmung für verfassungswidrig erklärt hat.

Weitreichende Verfassungswidrigkeit

Die Evidenz der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzesvorschlags wird noch dadurch verstärkt, dass nunmehr nicht nur die geschäftsmäßige, sondern auch eine sonstige Förderung der Selbsttötung eines anderen unter Strafe gestellt werden soll.

Die Hilfe zur Selbsttötung generell als Straftat zu definieren und sie nur unter sehr engen Bedingungen und für einen schwer leidenden Menschen unerträglich langen Wartefristen zuzulassen, ist zynisch, unnötig und diskriminierend. Die Verfassungswidrigkeit des vorgeschlagenen neuen Paragrafen 217 Strafgesetzbuch wird auch nicht dadurch beseitigt, dass durch Ausnahmeregelungen die praktische Auswirkung dieses neuen Verbotsgesetzes reduziert werden soll. Es kommt hinzu, dass einzelne vorgesehene Ausnahmeregelungen nicht praktikabel sind. Dazu zwei Beispiele:

Hohe Hürden für Schwerleidende

Die zur Selbsttötung entschlossene Person muss zunächst ein Beratungsverfahren durchlaufen. Nachdem dieses Verfahren durchgeführt und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt worden ist, hat der Sterbewillige von diesem Zeitpunkt an weitere sechs Monate abzuwarten, bevor die Unterstützung der Selbsttötung erfolgen darf. Zwar sieht Paragraf 7 des vorgeschlagenen Selbsttötungshilfegesetzes vor, dass die Sechs-Monats-Frist durch eine Entscheidung des Betreuungsgerichts abgekürzt werden kann. Insoweit verkennen die Verfasser dieses Gesetzesvorschlages jedoch die zeitlichen Möglichkeiten eines Betreuungsgerichts zur Verfahrensdurchführung. Das Betreuungsgericht wird sämtliche verfügbaren ärztlichen Unterlagen überprüfen, weitere Stellungnahmen einholen und Anhörungen durchführen. Die Vorstellungen der Initiatoren des vorliegenden Gesetzentwurfes, dieses Verfahren bei dem Betreuungsgericht könne zu einer nennenswerten Abkürzung der Sechs-Monats-Frist führen, sind illusorisch und machen demgemäß den Gesetzentwurf unbrauchbar.

Unrealistische Ärztekonsultationen

Dass das angestrebte neue Gesetz nicht praktikabel ist und im Ergebnis daher darauf abzielt, die Anwendung einer Hilfe zur selbstbestimmten Leidensbeendigung in der Praxis zu vereiteln, ergibt sich auch daraus, dass die erforderlichen Feststellungen (nach Paragraf 3 des Selbsttötungshilfegesetzes) von zwei Ärzten getroffen werden müssen und dass einer dieser beiden Ärzte über "die Facharztbezeichnung für Psychiatrie und Psychotherapie" verfügen muss.

Diese Voraussetzungen treffen nur für wenige Ärzte zu. Derzeitig gibt es in der Bundesrepublik 6.094 ambulant tätige Ärzte mit dieser kombinierten Fachärztebezeichnung. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung beläuft sich die Wahrscheinlichkeit, einen so qualifizierten Arzt für die erstrebte ärztliche Begutachtung zu gewinnen, somit auf 0,00007 Prozent. Zwar ist nur ein sehr geringer Teil der Gesamtbevölkerung an der Inanspruchnahme eines solches Arztes interessiert, andererseits sind jedoch nur sehr wenige dieser insgesamt 6.094 Fachärzte aus zeitlichen und sonstigen Gründen bereit, im Sinne dieses Gesetzes tätig zu werden. Damit geht die Wahrscheinlichkeit für einen Sterbewilligen, einen Facharzt mit der vorgeschriebenen ärztlichen Qualifikation zu finden, gegen Null.

Verbot der Suizidhilfe durch die Hintertür

Allein diese beiden Aspekte machen deutlich, dass dieser Gesetzesvorschlag nur darauf abzielt, die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 26. Februar 2020 festgelegte Rechtsposition von Sterbewilligen maßgeblich zu erschweren und dem verfassungswidrigen Paragraf 217 StGB – gewissermaßen durch die Hintertür – neue Geltung zu verschaffen. Kein Mensch will sterben, wenn er einen für ihn akzeptablen Weg zum Weiterleben sieht. Menschen, die Suizidhilfe beantragen, sind in den weitaus meisten Fällen bereits durch einen langen persönlichen Entscheidungsprozess gegangen und haben sich mit den Alternativen auseinandergesetzt. Sie haben ein Recht darauf, ernst genommen statt entmündigt und mit Bürokratiehürden gegängelt zu werden.

Der ferner vorgeschlagene Paragraf 217a StGB (Werbungsverbot) ist schon aufgrund der Unklarheit seiner rechtlichen Formulierungen gemäß Artikel 103 Absatz 2 Grundgesetz verfassungswidrig. Zu einer solchen Fragestellung haben sich die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages schon im Zusammenhang mit den früheren Verfassungsbeschwerden geäußert.

Praxistauglichkeit und Verfassungsmäßigkeit zwingend notwendig

DIGNITAS-Deutschland fordert alle an der Erarbeitung eines neuen Gesetzes zur Regelung der Suizidhilfe beteiligten Personen auf, jegliche Gesetzesbestimmung auf ihre Praxistauglichkeit und ihre Verfassungsmäßigkeit bezüglich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020 zu überprüfen.

Ein Gesetz in der Art, wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn es sich wünscht, wäre eines liberalen Rechtsstaats, der seinen freiverantwortlichen Bürgern vertraut, der sie nicht bevormunden möchte, und der nach menschenfreundlichen Prinzipien um die Minimierung von Leid und Elend besorgt ist, unwürdig. Im Zentrum muss der freiverantwortliche Sterbewunsch der betroffenen Person stehen. Diesen von vornherein durch Pflichtberatung, erzwungene Wartezeiten und kaum praktikable psychiatrische Gutachten in Frage zu stellen, ist ein direkter Angriff auf die Entscheidungsfreiheit einer mündigen Person.

Im Übrigen ist Deutschland nicht das erste Land, das sich ein Gesetz geben will zur Regelung des Zugangs zur Suizidhilfe. Die Politik täte gut daran, sich erst einmal mit den Erfahrungen diverser Länder in der gesetzgeberischen und praktischen Umsetzung auseinanderzusetzen – inklusive der bereits seit über einem Jahr auch in Deutschland wieder legal praktizierten Suizidassistenz –, statt erneut durch menschenverachtende gesetzliche Hürden Leiden zu verlängern und damit auch die für die betroffenen Personen und ihr Umfeld zutiefst traumatisierenden Folgen von einsamen und höchst unsicheren Suizidversuchen stillschweigend in Kauf zu nehmen.

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Kommentare (25)

David See (nicht überprüft)

Fr. 16 Apr 2021 - 10:33

christlich ist aus dem Sterbebett eine Folterkammer zu machen und es Liebe zu nennen

Robert Fies (nicht überprüft)

Fr. 16 Apr 2021 - 11:26

Garbage in, garbage out. So lautet ein Motto in der Softwareentwicklung. In diesem Fall geschah der "garbage in"-Teil bereits, als der unfähige und moralbefreite Jens Spahn überhaupt Bundesgesundheitsminister wurde. "Garbage out" wird also auch nur dann geschehen können, wenn er aus dem Amt entfernt wird und idealerweise auch gleich die gesamte CDU aus der Regierung. In diesem Jahr können wir die GroKo derart abstrafen, dass sie nicht mehr über 50% kommt.

Ich empfehle, entweder die FDP oder die Linke zu unterstützen oder auf die außerparlamentarischen Parteien wie die Humanisten oder die Piratenpartei derart kollektiven Druck auszuüben, dass sie alternative politische Positionen einnehmen und es endlich eine echte Opposition gibt in Deutschland. Und diese dann über 5% zu holen, jedenfalls langfristig.

"können wir ... abstrafen" - das 'wir' beinhaltet eben auch die GroKo-Untertanen, die letztes Jahr in wechselnder Reihenfolge Söder, Spahn und Merkel für die beliebtesten Politiker innen hielten. Mit 'abstrafen' wird es da schwer, eher nix.
Und Joe Spawn hat vermutlich Eier in der Hose, aber m.E. zu wenig für einen Rücktritt; Macht hat ihn korrumpiert.
Ich mache bei der Sch**** nicht mehr mit. Ich habe dem System abgeschworen, schrieb ich hier Anfang letzten Jahres.

Lieber Hans Trutnau, wenn man sich die derzeiigen desaströsen Umfragewerte von CDU/CSU und SPD mal so anschaut, dann kann es sehr wohl dieses Jahr klappen, die verbrecherische GroKo nicht mehr über 50% kommen zu lassen. Das setzt natürlich voraus, dass Sie wie ich auch zur Wahlurne gehen und eine ihrer Konkurrenzparteien wählen. Und nein, damit meine ich natürlich nicht die AfD.

Lieber Robert Fies, "Sie wie ich" reichen da nicht; aber die Hoffnung stirbt ja bekanntlich zuletzt. Mit der gesamten übrigen Parteienlandschaft hege ich zwar auch keine allzu große Hoffnung, aber ich stimme Ihnen zu, dass die GroKo weg muss - und vor allem der Verfassungsfeind Joe Spawn.

Es stimmt, dass es keine wirklich gute Partei in Deutschland gibt. Weder im Parlament noch außerhalb. Es stimmt auch, dass 1-2 Stimmen die GroKo nicht allein verhindern können. Das ist ungefähr so wahrscheinlich wie ein Sechser im Lotto. Auf der anderen Seite liegen CDU, CSU und SPD zusammen derzeit in Umfragen tatsächlich unter 50%, z.B. https://www.wahlrecht.de/umfragen/

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Di. 20 Apr 2021 - 21:04

Antwort auf von Robert Fies (nicht überprüft)

Na ja, warten wir die unter 50 % im Herbst mal ab; wie ich schrieb, stirbt die Hoffnung zuletzt.

Lieber Hans,

wer nicht kämpft hat schon verloren. Das System muss man von innen heraus bekämpfen. Die Kirchen bekämpfen Freiheit und Demokratie aus den Parteien heraus. Die Säkularen müssen die Kirchen-Seilschaften in den Parteien bekämpfen.
Mitunter habe ich den Eindruck (HVD!), die Kirchen haben angefangen, die Säkularen zu unterwandern.

Deine Anja

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Mo. 19 Apr 2021 - 12:45

Antwort auf von A.S. (nicht überprüft)

Liebe Anja, ich kämpfe ja (habe daher noch nicht verloren), aber nicht von innen aus den Parteien heraus - das dauert alles viel zu lange für das drängende General-Problem.
Und lieben Dank für dein du.

Herr Trutnau, was meinen Sie mit: "Ich mache bei der Sch****nicht mehr mit. Ich habe dem System abgeschworen ..........?"
Worin sehen Sie die Lösung oder einen Ausweg? Ja, Spahn muss weg, nur freiwillig geht der nicht! Es müssten sich politisch tätige Organisationen zusammenschließen und in der Bevölkerung um Beteiligung per Unterschrift bitten, sich für die vom Verfassungsgericht gerade erst rechtlich etablierte Freiheit der Bürger für den selbstgewählten Suicid auszusprechen. Bei der gesellschaftlich relevanten Gruppe der "Alten" ist das Thema durchaus präsent. Wo sind die Organisationen, die solche Initiative zur politischen Durchsetzung leisten könnten?
Arno V.-D.

Sch**** = Scheiße, Herr Vetter-Diez.
Analyse und Ausweg hatte ich hier skizziert: https://hpd.de/artikel/homo-oeconomicus-vs-oekonologische-revolution-17590
Bedarf weiterer Ausführung; nur nicht jetzt mehr; später.

So, Herr Vetter-Diez, jetzt weiter ausgeführt:

Das mit "dem System abgeschworen" hat schon etwas Ambivalenz; denn einerseits bin ich ja Bürger dieses Landes, nehme, wenn angezeigt, an Wahlen teil, erhalte vom Staat eine Rente, die aber versteuert wird (und mit einem Teil der Steuern werden Religionen subventioniert!).

Andererseits aber lebe ich in einem Quasi-Gottesstaat (der "Kirchenrepublik Deutschland", Buch von Carsten Frerk),
- dessen ach so demokratisch legitimierte Regierung(en) aber von Grund auf durch Lobbygruppen *korrumpiert* sind,
- der in Berlin und den Landeshauptstädten demokratisch *nicht* legitimierte Kirchenbüros unterhält (an die *vor* parlamentarischer Debatte Gesetzentwürfe zwecks Editierung übermittelt werden)
- und der schon mal *mehrheitlich*(!) verfassungswidrige Gesetze wie § 217 StGB (Sterbehilfekriminalisierung) oder auch z.B. § 1631d BGB (Knabenbeschneidung) verabschiedet.

Die von Ihnen angesprochenen politisch tätigen Organisationen, "die solche Initiative zur politischen Durchsetzung leisten könnten", sehe ich derzeit bei uns leider nicht; außer vielleicht KORSO.

*Diesem* korrumpierten System habe ich in dem Sinne abgeschworen, dass ich *jegliches* Vertrauen darin verloren habe.
Das System steckt global in einer _veritablen_ *Systemkrise*. Die Sterbehilfekriminalisierung durch Spahn & Co. ist da 'nur' ein lokales von vielen Symptomen einer globalen Bevormundung der Mehrheit durch elitäre Minderheiten.
Ich sehe keine "Lösung" außer Rebellion dagegen, notfalls außerparlamentarisch (im Fall von Spahn & Co. durch Abwahl!). Wir befinden uns derzeit schon mittendrin – viele merken es nur noch nicht. Die derzeit zur Ruhe verdammte, global-soziale Bewegung Fridays for Future ist nur eins von vielen Zeichen. Ob hier, in Thailand, Hongkong oder sonst wo – es gärt überall!

Viele Autoren hatten und haben sich zu Wort gemeldet (Altvater: "Das Ende des Kapitalismus", Schellnhuber: "Selbstverbrennung", Glaubrecht: "Das Ende der Evolution", Chomsky: "Rebellion oder Untergang!" oder aktuell Schätzing "Was, wenn wir einfach die Welt retten?"). Es werden noch viele mehr werden…

Gönnen Sie sich bei Gelegenheit meinen hier zuvor verlinkten hpd-Beitrag vom 8.1.20 und die vielen unterstützenden Kommentare darin. So viele – ich hatte mit weit weniger und vor allem negativeren Kommentaren gerechnet!

Wolfgang von Sulecki (nicht überprüft)

Fr. 16 Apr 2021 - 23:47

Antwort auf von Robert Fies (nicht überprüft)

Viele der 'außerparlamentarischen Parteien' haben schon klare Vorstellungen zu diesem und ähnlichen Themen in ihren Programmen - daran würde es nicht scheitern.

Was wir brauchen ist eine gemeinsame Aktion über viele Plattformen, Blogs mit Reichweite, und online Zeitungen, die bereits signalisiert haben auf welcher Seite sie stehen. Einige youtuber mit Erfahrung bei ähnlichen Themen sind bestimmt mit dabei ...

Diese Aktion sollte an einem Stichtag vor der Wahl (rechtzeitig vorher wegen der Briefwähler) bundesweit erscheinen. Bei entsprechendem Umfang kommen dann auch Fernsehanstalten und Presse nicht daran vorbei dazu zu berichten.

An vielen Stellen erlebe ich immer wieder Zustimmung wenn es um Kritik an der Handlungsweise der regierungsbeteiligten Personen und Parteien geht - deren Maßnahmen und Regelungen gehen an dem vorbei, was sich (auch lt. Umfragen) die Menschen im Land mehrheitlich wünschen.

Wenn Sie - oder andere hier Lesende - einen Textvorschlag zur Verfügung stellen bin ich (im Ruhestand & mit Zeit) gern bereit den Versuch einer Verbreiterung der Basis zu unternehmen.
Was im Internet als *flashmob* gelingt sollte doch mit einem ernsten Thema erst recht gelingen!

Robert Fies (nicht überprüft)

Mo. 19 Apr 2021 - 11:39

Antwort auf von Wolfgang von Sulecki (nicht überprüft)

Ich danke Ihnen für Ihre Antwort. Ich kann bei dem existierenden Parteien in Deutschland, die nicht im Bundestag vertreten sind, zur Zeit keinen Mehrwert in Sachen Suizidhilfe / Recht auf Selbstbestimmung erkennen. Zwar haben die Humanisten eine Position dazu, die ist aber in der Sache nicht freiheitlicher als z.B. die der FDP oder der Linken. Andere Parteien wie etwa die Piraten oder die Partei der Vernunft haben zwar eine freiheitliche Grundphilosophie, haben aber nie explizite Positionen zur Sterbehilfe / Suizidrechten entwickelt. Falls Sie anderslautendes irgendwo lesen, lassen Sie es uns bitte per Link wissen. Wenn keine Partei unter 5% einen Mehrwert ggü. den besten Parteien über 5% liefert, sollte man keine Wahlstimmen an die 5%-Hürde verschenken. Schließlich wird jede Stimme gegen die CDU dringend gebraucht, um einen weiteren Minister Spahn zu verhindern.

Ich stimme Ihnen zu, dass das Thema unbedingt in die breitere Öffentlichkeit getragen werden muss, mit strategischer Ausrichtung auf die Abwahl der GroKo und insbesondere der CDU im September (ohne die genauso schlechte AfD zu stärken). Ich persönlich bin nicht so stark vernetzt, werde das Thema aber bei Familie und Bekannten vor der Wahl ansprechen. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass ins Gedächtnis gerufen werden muss, dass Spahn 1. höchstrichterliche Urteile ignoriert und damit die grundgesetzlich verankerte Gewaltenteilung offen verletzt hat, 2. er schwerstkranke Menschen belogen hat, indem ihnen vorgegaukelt wurde, sie hätten eine echte Chance auf einen positiven Antrag auf das Sterbemittel, wenn sie nur genügend Nachweise und Gutachten erbringen, obwohl er selbst die - verfassungswidrige! -
Anweiseung gegeben hatte, dass alle Anträge ohne Ausnahme abgelehnt werden müssen und dass er 3. jetzt wieder versucht, das Selbstbestimmungsrecht so stark wie möglich zu torpedieren, obwohl es vom Bundesverfassungsgericht ohne Zweifel als Grundrecht bestätigt wurde. Das kommt alles zusätzlich zu den korrupten Maskendeals, dem Mautdebakel des Andreas Scheuer und dem Impfdebakel sowohl von Spahn als auch von von der Leyen verursacht. Wahrheitsgemäße Sachargumente für eine harte Abstrafung der GroKo und der CDU kann man haufenweise finden. Online-Petitionen gibt es auch zuhauf, auch wenn der Petitionsausschuss des Bundestages hart dagegen ankämpft, selber welche zum Thema zuzulassen.

Wolfgang von Sulecki (nicht überprüft)

Di. 20 Apr 2021 - 23:39

Antwort auf von Robert Fies (nicht überprüft)

Danke, Herr Fies,

nachdem die Wahl auf Herrn Laschet gefallen ist stehen die Chancen für die Grünen noch besser - und damit könnte es tatsächlich gelingen Spahn, Scheuer und Konsorten zu verhindern. Jedenfalls wird es nun spannend werden wie sich die Umfragen entwickeln ....

Was online Petitionen angeht halte ich die für ein Ventil, Druck vermindern, damit selbst die obrigkeitsgläubigen deutschen Bürger nicht wie die Franzosen aufmüpfig werden ...!

Werner Helbling (nicht überprüft)

Fr. 16 Apr 2021 - 13:11

Ein religionsbefreiter, gesunder Menschenverstand würde genügen, um eine menschenwürdige Lösung zur Sterbehilfeproblematik zu erarbeiten.

Horst Groschopp (nicht überprüft)

Fr. 16 Apr 2021 - 15:00

Das ist ein ganz schlechter Stil des hpd – den Beitrag von Gita Neumann sanglos zu löschen, und all die widersprüchlichen Meinungen gleich mit, und dafür den obigen parteiischen Text zu bringen. Das widerspricht wohl auch dem Redaktionsstatut, das vor Jahren nach der "Fitna"-Affäre beschlossen wurde; aber vielleicht ist dieses ja obsolet. Das Thema ist ein Minenfeld seit Jahren und manche Konstellation gleicht derjenigen in den Debatten um die Patientenverfügungen. Es kann doch nicht letztlich und vordergründig um eine generelle Freigabe dieses Mittels ohne pflichtige Beratung vorher gehen; diese Beratung ist doch nicht ausschließlich ein Zugeständnis an die Kirchen. Es gibt zahlreiche ethische, nicht theologisch begründete Gründe, diese vorzuschalten. Und dann sollte doch die Einbindung reiner Sterbe-Suizidhilfe-Vereine ernstlich bedacht werden, wenn an diese Stelle ein umfänglicheres System der Sterbehilfe als Sterbebegleitung tritt, etwa Patientenverfügungsangebote. Wer die Debatte verfolgt und nicht dogmatisch das Rumpelstilzchen spielt, wird Überlegungen erkennen, die auch für die Diakonie interessant sind. Jedenfalls ist jedes Monopol, auch das in der Sterbehilfe, nichts Gutes.

Robert Fies (nicht überprüft)

Mo. 19 Apr 2021 - 11:47

Antwort auf von Horst Groschopp (nicht überprüft)

Ich weiß nicht, ob die Löschung gegen den Willen von Gita Neumann stattgefunden hat, war aber auch nicht glücklich über die Mitlöschung aller Nutzerkommentare. Ich möchte Ihnen respektvoll widersprechen, was die freigabe von Natrium-Pentobarbital ohne pflichtige Beratung angeht. Ich will in eine Apotheke gehen und das Mittel kaufen können, ohne einen Arzt oder eine "Ethik"-Kommission oder eine Zwangsberater-Institution um Erlaubnis fragen zu müssen. Für mich als Bürger sehe ich keinerlei Vorteil durch das Verbot und nur Nachteile. Welchen konkreten Lebensvorteil habe ich, weil ich das Mittel nicht kaufen kann? Paternalistische Argumente sehe ich mittlerweile sehr skeptisch, da sie in der Vergangenheit immer und immer wieder als bloßes Feigenblatt für unfreiwillige Fremdbestimmung missbraucht wurden. Schließlich geht es bei Verboten immer um knallharte Gewalt, denn die Polizei erzwingt diese Gesetze nicht durch freundliches Zureden, sondern im Konfliktfall mit physikalischer Gewaltanwendung. Ich stimme Ihnen aber zumindest zu, dass eine Freigabe mit Beratungspflicht immer noch marginal besser ist als gar keine Freigabe.

Horst Groschopp (nicht überprüft)

Mo. 19 Apr 2021 - 13:47

Antwort auf von Robert Fies (nicht überprüft)

Erstens gehe ich immer noch davon aus, dass die Redaktion der Leserschaft die Entfernung des Artikels von G. Neumann erklärt, inklusive wie dies mit dem geltenden Redaktionsstatut zu vereinbaren ist.
Zweitens zu Ihrer Apotheken-Idee: Es handelt sich hier nicht um ein Schnupfenmittel. Es gehört in den Giftschrank. Dann wird es mindestens eines Rezeptes bedürfen, das jemand (ein Arzt/eine Ärztin) nach Beratung ausstellt. Dann muss dieses Mittel ausgehändigt werden und wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, zur Apotheke zu gehen, muss jemand zur Abholung berechtigt sein und darf damit keinen Unfug treiben, denn Gifte sind auch Waffen. Sie müssen es selbst einnehmen und dazu in der Lage sein und vorher ein Beruhigungsmittel nehmen für den Magen, das zu dem Mittel passt. Letztlich läuft alles darauf hinaus, dass Sie einer Assistenz bedürfen und diese Person sollte Sie kennen und wissen, was sie tut sowie den Vorgang dokumentieren, damit ersichtlich ist, dass hier keine Tötung auf Verlangen vorliegt und sollten Sie des Berufes wegen zur Hilfe verpflichtet sein, müssen Sie den Ort des Geschehens verlassen und wissen, wie man das dokumentiert. Das bedarf durchaus einiger Kenntnisse, was das Thema einer ärztlichen Suizidbegleitung aufruft.
Drittens entscheidet letztlich das BVerfG was verfassungsrechtlich i.O. ist, niemand sonst.

Robert Fies (nicht überprüft)

Di. 20 Apr 2021 - 10:40

Antwort auf von Horst Groschopp (nicht überprüft)

Hallo, Sie liegen falsch, dass ich einer Assistenz bedarf. Ich habe das Metoclopramid bereits im Schrank und brauche nur die 15g Natrium-Pentobarbital. Sprechen Sie also nur für sich selbst, nicht für mich. Ich lehne den Paternalismus ab. Dass es sich um ein Schnupfenmittel handeln würde, hat auch keiner behauptet. Apotheken verkaufen indes nicht nur Schnupfenmittel. Dass ich das Rezept eines Arztes brauche, liegt einzig und allein daran, dass der Staat den (Ver-)Kauf des Mittels ohne Rezept gewaltsam unterbindet, *nicht* daran, dass der Arzt mir tatsächlich einen Mehrwert anzubieten hätte. Wenn man mal anschaut, wie die offiziellen Repräsentaten der Ärzteschaft mit dem Thema umgehen ("Lassen Sie das doch den Klempner machen!" - Ja, das ist ein tatsächliches Zitat des Weltärztepräsidenten!), dann dürfte jedem klar denkenden Beobachter offenbar sein, dass diese Leute keinerlei Macht über Menschen haben dürfen. Indes ist auch das Bundesverfassungsgericht nicht vor ideologischer Korruption gefeit; so ist z.B. jüngst mit Stephan Harbarth (CDU) nicht nur ein frommer Erzkatholik in den Vorsitz des Bundesverfassungsgerichts gewählt worden, sondern noch dazu jemand, der 2015 als Bundestagsabgeordneter persönlich *für* den verfassungswidrigen §217 StGB gestimmt hat! Philosophisch lehne ich für mich jeden Paternalismus, der aus gewaltsamer Einwirkung besteht ab - und auch Verbote sind immer Gewalt, da sie gewaltsam umgesetzt werden. Man kann sogar das gesamt gewaltsame Herrschaftsprinzip ablehnen und das sogar in Form einer Religionskritik, vgl. https://odysee.com/@Truthspreader:3/EVtg4VWTupwL:9

Aber solange wir akzeptieren, dass wir überhaupt gewaltsam regiert werden, müssen wir wenigstens darauf bestehen können, dass dies nicht unter Verletzung unserer existenziellsten Kernfreiheiten und Kerninteressen geschieht.

Dr. Martin Felmy (nicht überprüft)

Fr. 16 Apr 2021 - 16:44

Der Tenor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist klar. Das Gericht wollte dem Bürger die Möglichkeit geben, über sich selbst zu bestimmen.
Herr Spahn tut nun alles, um das Urteil zu unterlaufen und zeigt damit ein merkwürdiges Verständnis der Rechtsstaatlichkeit.

Mit ihm wird es niemals Zugang zu Pentobarbital geben und niemals wird eine persönliche Entscheidung mit einfachem Verfahren möglich werden (sollen die Leute sich doch vor einen Zug werfen).

Dieser Minister gehört abgewählt. Ich wünsche ihm ein schönes Leben in seiner Millionenvilla - möge er aber keine Entscheidungen über selbstbestimmtes Sterben (und über Coronaregeln) mehr treffen können.

Gerhard Baierl… (nicht überprüft)

Mo. 19 Apr 2021 - 13:22

Antwort auf von Dr. Martin Felmy (nicht überprüft)

Vielleicht ändert er seine Sichtweise, wenn sein Mann einmal in eine derartige Lage kommt,
wegen Corona oder Aids, was ich im sicher nicht wünsche, aber er sollte einmal darüber nachdenken.

Roland Weber (nicht überprüft)

Fr. 16 Apr 2021 - 17:23

Dazu vor allem: Dreist und unverschämt!

Zu diesem Urteil muss man kommen, wenn man noch eine intellektuelle Restverfügbarkeit der Planer für gegeben erachtet. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist in seiner Aussage von geradezu bestechender Klarheit und damit ist jeder Versuch, entgegen dem Wortlaut und dem unzweifelhaften Sinn des Urteilsspruchs erneut eine einschränkende Gesetzeslage zu schaffen, absichtlicher, vorsätzlicher Verfassungsbruch.

Dass schon zahllose Gesetze als verfassungswidrig verworfen wurden, spricht an sich schon Bände. Dieser erneute Versuch auf diesem wahrlich höchstpersönlichen Gebiet setzt dem bisherigen, teilweise defizitären Verfassungsverständnis jedoch die Krone auf.

Es wäre längstens Zeit über die Verantwortlichkeit von Politikern nachzudenken und dafür gesetzliche Regelungen zu schaffen. Inzwischen wird ja nicht einmal die politische Verantwortung für etwas übernommen, geschweige denn für ein persönliches Versagen. In jedem Strafverfahren würde jede*r Abegordnete, die für derartige Einschränkungen und damit Missachtungen der Vorgaben ihren/seinen Arm hebt, entweder Unzurechnungsfähigkeit oder wahrscheinlich zutreffender kriminelles Verhalten bescheinigt.

Wann werden ein Minister Scheuer oder ein Minister Spahn für ihr Verhalten für die Missachtung der Parlamente (siehe Maut-Versagen) oder Verstoß gegen Menschenrechte (siehe hier Sabotieren einer verfassungsgemäßen Sterbehilfe) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen?

Ohne das Bundesverfassungsgericht wird es ganz sicher wieder einmal nicht gehen. Auf die Meinung und die Interessen der Bevölkerung wird wieder einmal hochherrschaftlich "gepfiffen". Über 80% der Bevölkerung stimmen dem Urteil zu - was soll's?! Niemand wird dadurch zu etwas gezwungen, sondern stets nur die freie Willensentscheidung für die eigene Person eingefordert.

Es dauert wohl immer sehr lange bis die Öffentlichkeit bemerkt, wer und wie sie hinter das Licht geführt wird, aber dieses Verhalten muss schon bald Konsequenzen haben. Und zwar bevor noch mehr Menschen ihr Grundrecht versagt wird.

Offenbar können sich derartige Volksvertreter auch gar nicht vorstellen, welche Beruhigung es für einen Menschen sein kann, wenn er weiß, dass es allein an ihm/ihr liegt, wann er/sie sagt: Mir langt es - und zwar endgültig! Auch diese Handlungsoption hat durch die Angstbeseitigung und Gewissheit einen spezifisch eigenen, hohen und sogar positiven Stellenwert. Auch diese Erkenntnis kommt bislang zu kurz.
(aus welchen Gründen auch immer!)

Isabel (nicht überprüft)

Sa. 17 Apr 2021 - 11:12

Die Würde des Menschen ist unantastbar - auch im kranken und schwachen Zustand! Ein Leben darf nicht um jeden Preis gelebt werden müssen, wenn der Mensch selbst das gar nicht mehr kann oder will. Menschen dürfen nicht weiter gegen ihren Willen gequält werden, weil überholte Gesetze einen würdigen Abschied verhindern.

Helft uns bitte und teilt unseren Link!

http://change.org/MeinEndeGehoertMir

Gemeinsam sind wir stark!

#MeinEndeGehoertMir
#SterbenGehtJedenEtwasAn
#AlleMenschenMuessenSterben

Hans Trutnau (nicht überprüft)

Sa. 17 Apr 2021 - 15:03

"... wurde ... öffentlich bekannt ..." - liegt Dignitas bzw. dem hpd der 'Gesetzentwurf' vor? Warum wird er dann hier nicht veröffentlicht / verlinkt oder zumindest daraus wortwörtlich "zitiert" - wenn schon mehrere Teile des Artikels auf ein solches Vorliegen hindeuten? Oder sind die Artikelteile nur Vermutungen? Ist der Artikel dann gar auch nur wieder Anlass für eine wortlose Löschung?
Die Sache stinkt mir, auch von dieser Warte, mehr und mehr.

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