Grüne Säkulare fordern Ende der Kirchensteuer

Im neuen Jahr 2022 gehören erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik weniger als die Hälfte der Menschen den beiden großen christlichen Kirchen an. Die können nach vielen Jahrhunderten – jetzt sogar empirisch nachweisbar – nicht mehr für eine Mehrheit der Bevölkerung sprechen. Das ist keine statistische Belanglosigkeit, sondern eine Zeitenwende. In der Politik ist diese Botschaft bislang aber nur zögerlich angekommen.

Immerhin wollen die drei Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP auf ein neues Religionsverfassungsrecht hinarbeiten und so den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen. Dazu gehört neben der Schwindsucht der Großkirchen und der wachsenden Zahl Konfessionsfreier auch die zunehmende Ausdifferenzierung der Religionen selbst. Seine Exzellenz, Erzbischof Google, macht allerorten die Runde. Diese rasanten und tiefgreifenden Umwälzungen passen nicht mehr in das Korsett eines längst aus der Zeit gefallenen Staatskirchenrechts von 1919.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne begrüßt die ersten Schritte für eine Reformbereitschaft der Ampelparteien. Sie hat ein Positionspapier mit der Forderung verabschiedet, die Kirchensteuer endlich hinter uns zu bringen. Wer in den Parteien noch immer meint, damit eine exotische Position zu vertreten, irrt gewaltig. Die Abschaffung der Kirchensteuer wird von einer großen Mehrheit der Bevölkerung verlangt. In einer kürzlich veröffentlichten repräsentativen Umfrage in Bayern sprachen sich über 75 Prozent der Befragten für ein Ende der Kirchensteuer aus. Nichts spricht dafür, dass die Stimmung in anderen Ländern eine andere ist.

Säkulare Politik unter der Regierungsampel

Frühere Koalitionsvereinbarungen sahen noch anders aus. Da wurde das althergebrachte Verhältnis von Staat und Kirchen gelobt und in Erz gegossen. Heute haben wir hingegen nicht nur einen Bundeskanzler, der bei seinem Eid auf Gott verzichtete. Auch alle grünen Ministerinnen und Minister haben sich ohne "So wahr mir Gott helfe" vereidigen lassen. Die Kirchen haben diese Signale durchaus verstanden. In seiner Weihnachtspredigt klagte der Aachener Bischof Dieser: "Wenn es keinen Gott gibt, ist diese Erde in ihrem ganzen Wohl und Wehe uns Menschen ausgeliefert, und kein Schrei aus einem Leidensschicksal dringt zum Himmel." Im gleichen Atemzug beschwerte er sich, dass Gott für ganz viele Menschen keine Rolle mehr spiele. Spiegel dieser Verderbnis ist für ihn, dass ein großer Teil der neuen Regierungsmitglieder sich beim Amtseid nicht zu Gott bekannt habe.

Positive Signale sind aber noch keine neue Politik. Der Koalitionsvertrag enthält weder konkrete Verabredungen zum weiteren Verfahren noch skizziert er einen bestimmten Zeitrahmen. Immerhin setzt er inhaltlich die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts und die Ablösung der Staatsleistungen auf die Agenda. Leider beschränkt sich die Vereinbarung zum Arbeitsrecht auf einen Prüfauftrag. Die Staatsleistungen wiederum sollen gemeinsam mit den Kirchen angegangen werden. Das heißt im Klartext, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tief in die Taschen greifen müssen. Hier haben bisher die Länder aus Sorge vor einer Überlastung eher abgewinkt.

BAG Säkulare Grüne: Beschluss der Delegiertenversammlung 11.12.2021
Überwindung der Kirchensteuer

Gänzlich unerwähnt bleibt das berühmte "Privilegienbündel" mit seinen vielen indirekten Zuwendungen und Steuergeschenken und die Subventionierung von Kirchentagen. Weder die Befreiung von der Erbschaftssteuer noch von der Grund- und Grunderwerbssteuer werden wenigstens von einem Prüfauftrag geschmückt.

Auch viele andere Fragen im Verhältnis der Religionsgemeinschaften zum Staat bleiben offen. Das ist gut und schlecht zugleich. Schlecht, weil die beiden angepeilten Reformen Arbeitsrecht und Staatsleistungen nicht ausreichen und dazu noch unverbindlich formuliert sind. Gut, weil die fehlende Erwähnung im Koalitionsvertrag nicht bedeutet, dass alles beim Alten bleiben soll wie das freie Rasen auf der Autobahn. Die Vereinbarung bekennt sich wie ausgeführt ausdrücklich nicht zum Status Quo! Zudem eröffnen offene Formulierungen wie das Bekenntnis zu einem modernen Religionsverfassungsrecht Spielräume für Veränderungen auch zu den Punkten, die weder in der Koalitionsvereinbarung noch in den bisherigen Programmen der Parteien bislang berücksichtigt wurden. Das gilt nicht zuletzt für die Kirchensteuer, deren Abschaffung bisher noch von keiner der im Parlament vertretenen Parteien offiziell – etwa durch einen Parteitagsbeschluss – verlangt wird.

Als grüne Säkulare haben wir uns in einem ersten Schritt das Herzstück der staatlichen Privilegierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgenommen: den staatlichen Einzug der Mitgliedsbeiträge. Bei der Kirchensteuer geht es um weit mehr als (nur) die Abzugsfähigkeit von der Einkommenssteuer, mehr Datenschutz gegenüber dem Chef und das Ende des Kirchgelds in "glaubensverschiedenen" Ehen und andere Einzelfragen. Es geht um die Kernfrage, ob der Staat weiter das Inkassobüro der Kirchen sein soll oder nicht.

Frau Käßmann von der evangelischen Konkurrenz hat gut erkannt, dass aus der Reformdebatte heraus kirchliche Privilegien in Gefahr geraten können. Sie verleiht vorsichtshalber der Kirchensteuer eine soziale Weihe, weil doch nach Leistungskraft kassiert werde. Nach dieser – eigenwilligen – Logik kann eigentlich nur der Staat sozial sein, oder dürfen die Kirchen bei einem eigenen Einzugsverfahren die Mitgliedsbeiträge nicht auch nach Höhe der Einkommen staffeln?

Die zentralen Punkte des BAG-Beschlusses

Die Kirchensteuer verletzt die staatliche Neutralitätspflicht

Die Kirchensteuer als weltweites Unikat ist mit einem modernen Religionsverfassungsrecht unvereinbar. Sie privilegiert einseitig die als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Für sie übernimmt der Staat einen Service, den er vielen anderen Religionsgemeinschaften, Vereinen, Parteien und Gewerkschaften nicht gewährt.

Nur in Deutschland zieht der Staat die Mitgliedsbeiträge von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als Steuer ein. Voraussetzung für diese Gunst ist lediglich deren Inkorporation. Benachteiligt werden so nicht nur die meisten kleineren Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die aus vielerlei Gründen nicht als KdöR anerkannt sind. Geradezu diskriminiert werden NGOs und andere gemeinnützige Organisationen, die ihre Beiträge in eigener Regie einziehen. Sie können sich gar nicht als Körperschaft registrieren und auf diese Weise den Staat für sich arbeiten lassen. Sie müssen sich zudem auch noch peinlich genau auf ihre Gemeinnützigkeit überprüfen lassen, wollen sie ihre steuerliche Förderung nicht riskieren. Bei den Kirchen wiederum schaut keiner nach, was mit dem Geld passiert. Unser Gemeinnützigkeitsrecht ist hier blind wie ein Maulwurf mit grünem Star. Der ist im Gegensatz zu seinem grauen Kollegen aber wenigstens noch therapierbar.

Das bestehende Sonderprivileg für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verstößt von daher gegen den Gleichheitsgrundsatz und die staatliche Neutralitätspflicht gegenüber allen Religionen.

Kirchensteuer ist keine Sozialabgabe

Mit reflexhafter Regelmäßigkeit wird die Kirchensteuer mit dem Argument verteidigt, das Geld werde doch für gute Zwecke verwendet und der Sozialstaat sei darauf angewiesen. Diese Fehlinformationen spielen auch in den innerparteilichen Diskussionen eine erstaunlich prominente Rolle. Umso dringlicher ist es die Aufgabe säkularer Aufklärungsarbeit, diesen hartnäckigen und weit verbreiteten Irrtum auszuräumen.

Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag, der als Steuer nach der Abgabenordnung erhoben wird, aber keine Sozialabgabe. Die Einnahmen fließen fast ausschließlich in die allgemeinen Ausgaben, insbesondere in den Etat für Personal- und Pensionskosten. Für öffentliche soziale Zwecke verwenden die Kirchen höchstens acht Prozent der Einnahmen aus Kirchensteuern. Demgegenüber werden die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. zwischen 85 und 100 Prozent aus öffentlichen Steuermitteln, durch Beiträge von den Krankenkassen oder direkt von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. Es ist zu wünschen, dass diese Tatsachen endlich das Licht einer breiten Öffentlichkeit erblicken.

Zahlungspflicht ohne Wissen der Betroffenen muss ein Ende haben

Die Mitgliedschaft in den großen christlichen Kirchen wird durch die Taufe im Säuglingsalter begründet. So entsteht die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuern allein durch die Willenserklärung der Eltern. Naturgemäß geschieht dies ohne bewusstes Zutun oder Einwilligung der Kinder.

Zahlungspflichtig sind die Kinder nach einer Taufe sogar dann, wenn sie nie etwas davon erfahren haben. Sie müssen dann sogar die Kirchensteuer für viele Jahre nachzahlen. Das ist früheren Bürgerinnen und Bürgern der DDR nach der deutschen Einheit in einigen Fällen passiert. Diese Steuerpflicht klebt sogar dann an den Kindern fest, wenn ihre Eltern selbst die Kirche verlassen haben, ohne auch den Nachwuchs ausdrücklich mit abzumelden. Wie eine solche Praxis mit dem individuellen Selbstbestimmungsrecht des Kindes in Einklang zu bringen ist, bleibt ebenso nebulös wie das Beichtgeheimnis.

Der Einsatz fiskalischer Zwangsmittel behandelt die Kirchen wie ein Staatsorgan

Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der Länder eingezogen. Einer im europäischen Datenschutzrecht ansonsten vorgeschriebenen gesonderten Zustimmung der Betroffenen zur Weitergabe ihrer Daten bedarf es dabei nicht. Besonders befremdlich beim Einzug der Mitgliederbeiträge durch die Finanzämter ist der Einsatz fiskalischer Zwangsmittel. So werden andere Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen an Kinder hintangestellt. Mutter Kirche hat Vorrang.

Die Finanzämter verwenden beim Eintreiben der Steuern all ihre Zwangsmittel, die sie auch beim Eintreiben der staatlichen Steuern einsetzen. Die Macht des Fiskus über die Steuerpflichtigen geht weit über die Rechte von Vereinen gegenüber ihren Mitgliedern hinaus. Vereinen, Parteien und Gewerkschaften stehen die üblichen privatrechtlichen Mittel zur Verfügung. Sie müssen die Beiträge zivilrechtlich einklagen.

Kirchen hingegen bedienen sich über die Finanzämter sämtlicher staatlicher Machtmittel. Sie mutieren so zum Staat im Staate. Diesen Anachronismus wollen wir grundlegend verändern.

Maßlose Steuersubventionen sind ohne Beispiel

Die Kirchensteuer schafft insbesondere für vermögende Steuerpflichtige großzügige "Gestaltungsmöglichkeiten", mit denen sie in der Kirche gehalten werden. Allein durch die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe verlieren Bund und Länder jährlich rund vier Milliarden Euro. Das lässt sich pikanterweise im Subventionsbericht der Bundesregierung nachlesen. Diese Subvention zahlen auch diejenigen, die selbst keiner der begünstigten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften angehören. Jeder dritte Euro Kirchensteuer fließt aus öffentlichen Mitteln wieder zurück an die Zahlungspflichtigen.

Damit aber nicht genug der staatlichen Wohltaten: Bei Vermögensgewinnen behält der Staat automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer ein. Die Information über die Religionszugehörigkeit an die Bank erfolgt ohne Wissen der Betroffenen. Das bringt den Kirchen nochmal rund 750 Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig müssen sie selbst keine Kapitalertragsteuern auf Vermögensgewinne zahlen; ein gutes Geschäft auf Kosten der Grundrechte der Betroffenen.

Die Kassen klingeln auch dort, wo es um Einsparungen geht. Gerade die dramatisch gestiegenen Immobilienpreise in den letzten Jahren haben Milliarden in die Kirchenkassen gespült. Dabei zahlen sie nicht einmal Erbschafts- oder Grunderwerbssteuer.

Religionszugehörigkeit der Beschäftigten geht Arbeitgeber und Einwohnermeldeämter nichts an

Der Staat verpflichtet Arbeitgeber*innen, die Kirchensteuer zu berechnen und abzuführen. Er fragt nicht danach, ob der Chef selbst einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört. Trotzdem muss er sich für sie in Beschlag nehmen lassen. Er wird gezwungen, Daten seiner Beschäftigten weiterzugeben. Diese Weitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung der Beschäftigten verletzt aber deren Rechte. Diese Verpflichtung der Arbeitgeber*innen zur Unterstützung der Finanzämter wiederum verstößt gegen deren Religionsfreiheit.

Ein weiteres Ärgernis sind die Kontrollmitteilungen der Meldeämter an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei Umzügen ohne jede Kenntnisnahme der Betroffenen. Das geht einher mit der Festlegung der Kirchensteuern. Auch diese Praxis verletzt das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung. Das europäische Datenschutzrecht schützt gerade Mitgliedschaften wie die zu einer Gewerkschaft oder einer Partei vor unbefugter Offenlegung. Dieser deutsche Sonderweg muss ein Ende haben!

Die Kirchensteuer schwächt Reformbewegungen

Ein weiterer Kritikpunkt im Beschlusspapier der Säkularen Grünen mag auf den ersten Blick eher nachrangig wirken. In der gesellschaftlichen Debatte, gerade auch in der Parteiendiskussion, ist er aber bedeutsam. Allein die beiden großen christlichen Kirchen erhalten ihre rund zwölf Milliarden Euro Steuereinnahmen im Jahr unabhängig von der Zufriedenheit ihrer Mitglieder. Diese müssen entweder über das Finanzamt Kirchensteuer zahlen oder aus der Kirche austreten. Ein Steuerboykott oder die teilweise Überweisung der Beträge an ein Sperrkonto ist dank der Finanzämter nicht möglich.

Mit seiner rigorosen Durchsetzung der Beitragszahlung schwächt der Staat so die innerkirchlichen Reformbewegungen und stärkt patriarchale Hierarchien und deren Intransparenz. Die Folgen dieser Zuwendungspraxis zeigt nicht zuletzt der freizügige Umgang des Erzbistums Köln mit der sexualisierten Gewalt in den eigenen Reihen. Der Schleiertanz der Täterorganisation um seine "Brüder im Nebel" hat alles in allem 2,8 Millionen Euro gekostet, davon allein über 800.000 Euro für die Kommunikationsberatung von Kardinal Woelki. Das kann sich nur leisten, wer heimlich, still und leise gewaltige Vermögensrückstellungen bilden kann, über die dann der Bischof – teilweise ohne jede innerkirchliche Kontrolle – verfügen kann. Die staatliche Kirchensteuer, üppige Staatsleistungen und mancherlei andere öffentliche Wohltaten füllen so die Plautustöpfe nicht nur des Erzbistums Köln bis zum Bersten und heben so die obersten ihrer Priester in absolutistische Höhen.

Fazit

Obwohl die neue Regierungskoalition Reformschritte zumindest in den Blick genommen hat, sind die dringend nötigen realen Veränderungen kein Selbstläufer. Nötig sind und bleiben politische Initiativen nach dem Vorbild von BAStA, um die längst erkannten Missstände aufzugreifen und eine Reform-Agenda zu begründen.

Ob sich in der Realität etwas bewegt, hängt wesentlich vom gesellschaftlichen Druck auf die Politik ab. Der Druck der Politik auf die Kirchen kommt erst danach. Das in säkularen Kreisen übliche Wehklagen über zu viel kirchlichen Einfluss in den Parteien bringt uns keinen Schritt weiter. Säkulare innerhalb und außerhalb der drei Regierungsparteien sollten jetzt endlich die Ärmel aufkrempeln, politisch aktiv werden und die Reform-Agenda der Ampel mit Leben erfüllen. Im Übrigen enden die Positionen und Diskussionen der Regierungsparteien nicht im Koalitionsvertrag. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat völlig Recht mit seiner Bemerkung: "Koalition ist keine Fusion".

Das vorgelegte Papier der Säkularen Grünen (siehe Anhang unter diesem Artikel) versteht sich als ein solcher Beitrag für eine breite gesellschaftliche Diskussion.

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