Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) kritisiert, dass die Kirchen nach den Plänen von CDU/CSU und SPD vom Lobbyregistergesetz ausgenommen werden sollen.
Am 8. September hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag vorgelegt. Von der Transparenzpflicht wird jedoch das Lobbying von Kirchen und Islamverbänden grundsätzlich ausgenommen. Hierzu eine rechtspolitische Bewertung von Rolf Schwanitz, Staatsminister im Kanzleramt a. D. und Beirat im Institut für Weltanschauungsrecht (ifw).
"Kirchenrepublik Deutschland" geht auch andersrum: Als ein Landesbischof Zugeständnisse an das Recht auf Letzte Hilfe macht, wird er von einem Unionsabgeordneten getadelt. Dabei hat sich die Kirche schon immer angepasst, wenn ihre Positionen gesellschaftlich nicht mehr haltbar waren. Ist die CDU etwa christlicher als die Kirche selbst? Und wie passt das zu einem säkularen Staat? Ein Kommentar.
Der Master-Studiengang "Crossmediale Glaubenskommunikation" zielt auf den Kompetenzaufbau für "das Konzipieren und Managen von 'Public Relations' für Glaube und Kirche" ab – mit anderen Worten: ein Missionierungslehrgang mit dem Gütesiegel einer staatlichen Hochschule. Oder auch die in einem Studiengang manifestierte Antiwissenschaftlichkeit.
Das hatten sich die Kirchentagsbetreiber der katholischen sowie der evangelischen Kirche wohl etwas anders vorgestellt: Im Jahre 2019 unserer Zeitrechnung traten im bevölkerungsreichsten deutschen Bundesland Nordrhein-Westfalen genau 120.188 Menschen aus den beiden großen Kirchen aus. 2018 hatten bereits 88.510 Menschen der katholischen und evangelischen Kirche den Rücken gekehrt. Dies entspricht einer Zunahme der Kirchenaustritte in NRW um über 35 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Das Berliner Stadtschloss wird als "Humboldt-Forum" wiedererrichtet. Neben dem Kreuz auf der Kuppel wird nun auch ein genauso frommer wie antidemokratischer Spruch dort platziert. Dagegen richtet sich eine unlängst gestartete Online-Petition.
Obwohl Gottesdienste wieder stattfinden dürfen, sind die Moscheen hierzulande lieber vorsichtig, weil es im Fastenmonat Ramadan schnell zu voll werden könnte. Stattdessen werden Gottesdienste gestreamt; in einigen Städten gab es auch Sondergenehmigungen für den Muezzinruf. Mitunter führte das zu Diskussionen, in denen dieser anders bewertet wird als das kirchliche Glockengeläut, was einmal mehr die Notwendigkeit des säkularen Staates verdeutlicht.
Seit 2018 war es im Gespräch, nun hat es der Landtag beschlossen: Richter und Staatsanwälte dürfen im Gerichtssaal keine sichtbaren religiösen Symbole tragen. Nur die Grünen waren dagegen.
Vor einer Woche wurde der Gesetzentwurf zur seit über 100 Jahren fälligen Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen von einem Zusammenschluss aus den Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Zeit, ihn etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Dafür sprach der hpd mit dem Politologen und Kirchenfinanzexperten Carsten Frerk, der sich zuletzt im Rahmen seines Buches "Kirchenrepublik Deutschland" mit dem Thema Staatsleistungen und kirchlichem Lobbyismus befasst hat.
Am 22. Oktober 2019 fand im feinen Berliner "Hotel Adlon" eine Veranstaltung der islamischen Gemeinde Ahmadiyya Muslim Jamaat statt. Nach Grußworten von Bundestagsabgeordneten und einem Staatsminister bezeichnete deren "Papst" den Atheismus als größte Bedrohung für die westliche Kultur. Das ließ das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) aufhorchen. Es stellte eine Anfrage ans Auswärtige Amt, die Antwort wurde nun veröffentlicht.
Wie der hpd vergangene Woche berichtete, soll der Trägerverein des Katholikentags 2022 bis zu 1,85 Millionen Euro von der Stadt Stuttgart erhalten. Die Piratenpartei stimmte im Verwaltungsausschuss dagegen und kritisiert die Entscheidung nun in einer Pressemitteilung.
1,5 Millionen Euro in Bar und maximal 350.000 Euro Sachleistungen: Das soll der Trägerverein des Katholikentags 2022 aus dem städtischen Haushalt erhalten; erst nach dem Beschluss wurde der Verein auch gegründet. Begründet wird die Finanzierung unter anderem mit der Klimaneutralität des Events und über 50.000 zu erwartenden Teilnehmern.
Eine frühere DDR-Bürgerin muss nachträglich knapp 1.900 Euro Kirchensteuern zahlen – wegen einer unbekannten Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche. Diese kam durch die verfassungsrechtlich fragwürdige "Rasterfahndung" der Kirchensteuerstellen in den Berliner Finanzämtern zutage, die das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) für unvereinbar mit dem Trennungsgebot zwischen Staat und Kirche hält.
Wie erklärt sich die Ablehnung der Forderung der LandesschülerInnenvertretung nach einem konfessionsübergreifenden Weltanschauungsunterricht, nachdem alle von der Regierung vorgebrachten Argumente entweder falsch oder nicht stichhaltig sind? Vielleicht liegt der Hund auch hier mal wieder im allzu partnerschaftlichen Verhältnis von Kirche und Staat begraben.
In Flensburg fusionieren die christlichen Krankenhausbetreiber Diako und Maltester in einem neuen Zentralklinikum, das 2026 seinen Betrieb aufnehmen soll. Jetzt einigten sich die beiden christlichen Träger darauf, dass dort aus ethisch-moralischen Gründen keine Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden sollen. Bisher übernahm dies das evangelische Krankenhaus. Damit könnte es nach der Neueröffnung keine Abtreibungen mehr an einer Flensburger Klinik geben. Die Regionalgruppe der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) Schleswig-Holstein kritisiert dieses Vorhaben in einer Stellungnahme.