Im neuen Jahr 2022 gehören erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik weniger als die Hälfte der Menschen den beiden großen christlichen Kirchen an. Die können nach vielen Jahrhunderten – jetzt sogar empirisch nachweisbar – nicht mehr für eine Mehrheit der Bevölkerung sprechen. Das ist keine statistische Belanglosigkeit, sondern eine Zeitenwende. In der Politik ist diese Botschaft bislang aber nur zögerlich angekommen.
Immerhin wollen die drei Koalitionsparteien SPD, Grüne und FDP auf ein neues Religionsverfassungsrecht hinarbeiten und so den gesellschaftlichen Veränderungen Rechnung tragen. Dazu gehört neben der Schwindsucht der Großkirchen und der wachsenden Zahl Konfessionsfreier auch die zunehmende Ausdifferenzierung der Religionen selbst. Seine Exzellenz, Erzbischof Google, macht allerorten die Runde. Diese rasanten und tiefgreifenden Umwälzungen passen nicht mehr in das Korsett eines längst aus der Zeit gefallenen Staatskirchenrechts von 1919.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Säkulare Grüne begrüßt die ersten Schritte für eine Reformbereitschaft der Ampelparteien. Sie hat ein Positionspapier mit der Forderung verabschiedet, die Kirchensteuer endlich hinter uns zu bringen. Wer in den Parteien noch immer meint, damit eine exotische Position zu vertreten, irrt gewaltig. Die Abschaffung der Kirchensteuer wird von einer großen Mehrheit der Bevölkerung verlangt. In einer kürzlich veröffentlichten repräsentativen Umfrage in Bayern sprachen sich über 75 Prozent der Befragten für ein Ende der Kirchensteuer aus. Nichts spricht dafür, dass die Stimmung in anderen Ländern eine andere ist.
Säkulare Politik unter der Regierungsampel
Frühere Koalitionsvereinbarungen sahen noch anders aus. Da wurde das althergebrachte Verhältnis von Staat und Kirchen gelobt und in Erz gegossen. Heute haben wir hingegen nicht nur einen Bundeskanzler, der bei seinem Eid auf Gott verzichtete. Auch alle grünen Ministerinnen und Minister haben sich ohne "So wahr mir Gott helfe" vereidigen lassen. Die Kirchen haben diese Signale durchaus verstanden. In seiner Weihnachtspredigt klagte der Aachener Bischof Dieser: "Wenn es keinen Gott gibt, ist diese Erde in ihrem ganzen Wohl und Wehe uns Menschen ausgeliefert, und kein Schrei aus einem Leidensschicksal dringt zum Himmel." Im gleichen Atemzug beschwerte er sich, dass Gott für ganz viele Menschen keine Rolle mehr spiele. Spiegel dieser Verderbnis ist für ihn, dass ein großer Teil der neuen Regierungsmitglieder sich beim Amtseid nicht zu Gott bekannt habe.
Positive Signale sind aber noch keine neue Politik. Der Koalitionsvertrag enthält weder konkrete Verabredungen zum weiteren Verfahren noch skizziert er einen bestimmten Zeitrahmen. Immerhin setzt er inhaltlich die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts und die Ablösung der Staatsleistungen auf die Agenda. Leider beschränkt sich die Vereinbarung zum Arbeitsrecht auf einen Prüfauftrag. Die Staatsleistungen wiederum sollen gemeinsam mit den Kirchen angegangen werden. Das heißt im Klartext, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler tief in die Taschen greifen müssen. Hier haben bisher die Länder aus Sorge vor einer Überlastung eher abgewinkt.
BAG Säkulare Grüne: Beschluss der Delegiertenversammlung 11.12.2021
Überwindung der Kirchensteuer
Gänzlich unerwähnt bleibt das berühmte "Privilegienbündel" mit seinen vielen indirekten Zuwendungen und Steuergeschenken und die Subventionierung von Kirchentagen. Weder die Befreiung von der Erbschaftssteuer noch von der Grund- und Grunderwerbssteuer werden wenigstens von einem Prüfauftrag geschmückt.
Auch viele andere Fragen im Verhältnis der Religionsgemeinschaften zum Staat bleiben offen. Das ist gut und schlecht zugleich. Schlecht, weil die beiden angepeilten Reformen Arbeitsrecht und Staatsleistungen nicht ausreichen und dazu noch unverbindlich formuliert sind. Gut, weil die fehlende Erwähnung im Koalitionsvertrag nicht bedeutet, dass alles beim Alten bleiben soll wie das freie Rasen auf der Autobahn. Die Vereinbarung bekennt sich wie ausgeführt ausdrücklich nicht zum Status Quo! Zudem eröffnen offene Formulierungen wie das Bekenntnis zu einem modernen Religionsverfassungsrecht Spielräume für Veränderungen auch zu den Punkten, die weder in der Koalitionsvereinbarung noch in den bisherigen Programmen der Parteien bislang berücksichtigt wurden. Das gilt nicht zuletzt für die Kirchensteuer, deren Abschaffung bisher noch von keiner der im Parlament vertretenen Parteien offiziell – etwa durch einen Parteitagsbeschluss – verlangt wird.
Als grüne Säkulare haben wir uns in einem ersten Schritt das Herzstück der staatlichen Privilegierung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vorgenommen: den staatlichen Einzug der Mitgliedsbeiträge. Bei der Kirchensteuer geht es um weit mehr als (nur) die Abzugsfähigkeit von der Einkommenssteuer, mehr Datenschutz gegenüber dem Chef und das Ende des Kirchgelds in "glaubensverschiedenen" Ehen und andere Einzelfragen. Es geht um die Kernfrage, ob der Staat weiter das Inkassobüro der Kirchen sein soll oder nicht.
Frau Käßmann von der evangelischen Konkurrenz hat gut erkannt, dass aus der Reformdebatte heraus kirchliche Privilegien in Gefahr geraten können. Sie verleiht vorsichtshalber der Kirchensteuer eine soziale Weihe, weil doch nach Leistungskraft kassiert werde. Nach dieser – eigenwilligen – Logik kann eigentlich nur der Staat sozial sein, oder dürfen die Kirchen bei einem eigenen Einzugsverfahren die Mitgliedsbeiträge nicht auch nach Höhe der Einkommen staffeln?
Die zentralen Punkte des BAG-Beschlusses
Die Kirchensteuer verletzt die staatliche Neutralitätspflicht
Die Kirchensteuer als weltweites Unikat ist mit einem modernen Religionsverfassungsrecht unvereinbar. Sie privilegiert einseitig die als Körperschaften des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Für sie übernimmt der Staat einen Service, den er vielen anderen Religionsgemeinschaften, Vereinen, Parteien und Gewerkschaften nicht gewährt.
Nur in Deutschland zieht der Staat die Mitgliedsbeiträge von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften als Steuer ein. Voraussetzung für diese Gunst ist lediglich deren Inkorporation. Benachteiligt werden so nicht nur die meisten kleineren Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die aus vielerlei Gründen nicht als KdöR anerkannt sind. Geradezu diskriminiert werden NGOs und andere gemeinnützige Organisationen, die ihre Beiträge in eigener Regie einziehen. Sie können sich gar nicht als Körperschaft registrieren und auf diese Weise den Staat für sich arbeiten lassen. Sie müssen sich zudem auch noch peinlich genau auf ihre Gemeinnützigkeit überprüfen lassen, wollen sie ihre steuerliche Förderung nicht riskieren. Bei den Kirchen wiederum schaut keiner nach, was mit dem Geld passiert. Unser Gemeinnützigkeitsrecht ist hier blind wie ein Maulwurf mit grünem Star. Der ist im Gegensatz zu seinem grauen Kollegen aber wenigstens noch therapierbar.
Das bestehende Sonderprivileg für Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verstößt von daher gegen den Gleichheitsgrundsatz und die staatliche Neutralitätspflicht gegenüber allen Religionen.
Kirchensteuer ist keine Sozialabgabe
Mit reflexhafter Regelmäßigkeit wird die Kirchensteuer mit dem Argument verteidigt, das Geld werde doch für gute Zwecke verwendet und der Sozialstaat sei darauf angewiesen. Diese Fehlinformationen spielen auch in den innerparteilichen Diskussionen eine erstaunlich prominente Rolle. Umso dringlicher ist es die Aufgabe säkularer Aufklärungsarbeit, diesen hartnäckigen und weit verbreiteten Irrtum auszuräumen.
Die Kirchensteuer ist ein Mitgliedsbeitrag, der als Steuer nach der Abgabenordnung erhoben wird, aber keine Sozialabgabe. Die Einnahmen fließen fast ausschließlich in die allgemeinen Ausgaben, insbesondere in den Etat für Personal- und Pensionskosten. Für öffentliche soziale Zwecke verwenden die Kirchen höchstens acht Prozent der Einnahmen aus Kirchensteuern. Demgegenüber werden die Kosten von kirchlichen Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen etc. zwischen 85 und 100 Prozent aus öffentlichen Steuermitteln, durch Beiträge von den Krankenkassen oder direkt von Bund, Ländern und Gemeinden finanziert. Es ist zu wünschen, dass diese Tatsachen endlich das Licht einer breiten Öffentlichkeit erblicken.
Zahlungspflicht ohne Wissen der Betroffenen muss ein Ende haben
Die Mitgliedschaft in den großen christlichen Kirchen wird durch die Taufe im Säuglingsalter begründet. So entsteht die Pflicht zur Zahlung von Kirchensteuern allein durch die Willenserklärung der Eltern. Naturgemäß geschieht dies ohne bewusstes Zutun oder Einwilligung der Kinder.
Zahlungspflichtig sind die Kinder nach einer Taufe sogar dann, wenn sie nie etwas davon erfahren haben. Sie müssen dann sogar die Kirchensteuer für viele Jahre nachzahlen. Das ist früheren Bürgerinnen und Bürgern der DDR nach der deutschen Einheit in einigen Fällen passiert. Diese Steuerpflicht klebt sogar dann an den Kindern fest, wenn ihre Eltern selbst die Kirche verlassen haben, ohne auch den Nachwuchs ausdrücklich mit abzumelden. Wie eine solche Praxis mit dem individuellen Selbstbestimmungsrecht des Kindes in Einklang zu bringen ist, bleibt ebenso nebulös wie das Beichtgeheimnis.
Der Einsatz fiskalischer Zwangsmittel behandelt die Kirchen wie ein Staatsorgan
Die Kirchensteuer wird von den Finanzämtern der Länder eingezogen. Einer im europäischen Datenschutzrecht ansonsten vorgeschriebenen gesonderten Zustimmung der Betroffenen zur Weitergabe ihrer Daten bedarf es dabei nicht. Besonders befremdlich beim Einzug der Mitgliederbeiträge durch die Finanzämter ist der Einsatz fiskalischer Zwangsmittel. So werden andere Verpflichtungen wie Unterhaltszahlungen an Kinder hintangestellt. Mutter Kirche hat Vorrang.
Die Finanzämter verwenden beim Eintreiben der Steuern all ihre Zwangsmittel, die sie auch beim Eintreiben der staatlichen Steuern einsetzen. Die Macht des Fiskus über die Steuerpflichtigen geht weit über die Rechte von Vereinen gegenüber ihren Mitgliedern hinaus. Vereinen, Parteien und Gewerkschaften stehen die üblichen privatrechtlichen Mittel zur Verfügung. Sie müssen die Beiträge zivilrechtlich einklagen.
Kirchen hingegen bedienen sich über die Finanzämter sämtlicher staatlicher Machtmittel. Sie mutieren so zum Staat im Staate. Diesen Anachronismus wollen wir grundlegend verändern.
Maßlose Steuersubventionen sind ohne Beispiel
Die Kirchensteuer schafft insbesondere für vermögende Steuerpflichtige großzügige "Gestaltungsmöglichkeiten", mit denen sie in der Kirche gehalten werden. Allein durch die Absetzbarkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe verlieren Bund und Länder jährlich rund vier Milliarden Euro. Das lässt sich pikanterweise im Subventionsbericht der Bundesregierung nachlesen. Diese Subvention zahlen auch diejenigen, die selbst keiner der begünstigten Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften angehören. Jeder dritte Euro Kirchensteuer fließt aus öffentlichen Mitteln wieder zurück an die Zahlungspflichtigen.
Damit aber nicht genug der staatlichen Wohltaten: Bei Vermögensgewinnen behält der Staat automatisch 25 Prozent Abgeltungssteuer ein. Die Information über die Religionszugehörigkeit an die Bank erfolgt ohne Wissen der Betroffenen. Das bringt den Kirchen nochmal rund 750 Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig müssen sie selbst keine Kapitalertragsteuern auf Vermögensgewinne zahlen; ein gutes Geschäft auf Kosten der Grundrechte der Betroffenen.
Die Kassen klingeln auch dort, wo es um Einsparungen geht. Gerade die dramatisch gestiegenen Immobilienpreise in den letzten Jahren haben Milliarden in die Kirchenkassen gespült. Dabei zahlen sie nicht einmal Erbschafts- oder Grunderwerbssteuer.
Religionszugehörigkeit der Beschäftigten geht Arbeitgeber und Einwohnermeldeämter nichts an
Der Staat verpflichtet Arbeitgeber*innen, die Kirchensteuer zu berechnen und abzuführen. Er fragt nicht danach, ob der Chef selbst einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft angehört. Trotzdem muss er sich für sie in Beschlag nehmen lassen. Er wird gezwungen, Daten seiner Beschäftigten weiterzugeben. Diese Weitergabe ohne ausdrückliche Zustimmung der Beschäftigten verletzt aber deren Rechte. Diese Verpflichtung der Arbeitgeber*innen zur Unterstützung der Finanzämter wiederum verstößt gegen deren Religionsfreiheit.
Ein weiteres Ärgernis sind die Kontrollmitteilungen der Meldeämter an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften bei Umzügen ohne jede Kenntnisnahme der Betroffenen. Das geht einher mit der Festlegung der Kirchensteuern. Auch diese Praxis verletzt das Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung. Das europäische Datenschutzrecht schützt gerade Mitgliedschaften wie die zu einer Gewerkschaft oder einer Partei vor unbefugter Offenlegung. Dieser deutsche Sonderweg muss ein Ende haben!
Die Kirchensteuer schwächt Reformbewegungen
Ein weiterer Kritikpunkt im Beschlusspapier der Säkularen Grünen mag auf den ersten Blick eher nachrangig wirken. In der gesellschaftlichen Debatte, gerade auch in der Parteiendiskussion, ist er aber bedeutsam. Allein die beiden großen christlichen Kirchen erhalten ihre rund zwölf Milliarden Euro Steuereinnahmen im Jahr unabhängig von der Zufriedenheit ihrer Mitglieder. Diese müssen entweder über das Finanzamt Kirchensteuer zahlen oder aus der Kirche austreten. Ein Steuerboykott oder die teilweise Überweisung der Beträge an ein Sperrkonto ist dank der Finanzämter nicht möglich.
Mit seiner rigorosen Durchsetzung der Beitragszahlung schwächt der Staat so die innerkirchlichen Reformbewegungen und stärkt patriarchale Hierarchien und deren Intransparenz. Die Folgen dieser Zuwendungspraxis zeigt nicht zuletzt der freizügige Umgang des Erzbistums Köln mit der sexualisierten Gewalt in den eigenen Reihen. Der Schleiertanz der Täterorganisation um seine "Brüder im Nebel" hat alles in allem 2,8 Millionen Euro gekostet, davon allein über 800.000 Euro für die Kommunikationsberatung von Kardinal Woelki. Das kann sich nur leisten, wer heimlich, still und leise gewaltige Vermögensrückstellungen bilden kann, über die dann der Bischof – teilweise ohne jede innerkirchliche Kontrolle – verfügen kann. Die staatliche Kirchensteuer, üppige Staatsleistungen und mancherlei andere öffentliche Wohltaten füllen so die Plautustöpfe nicht nur des Erzbistums Köln bis zum Bersten und heben so die obersten ihrer Priester in absolutistische Höhen.
Fazit
Obwohl die neue Regierungskoalition Reformschritte zumindest in den Blick genommen hat, sind die dringend nötigen realen Veränderungen kein Selbstläufer. Nötig sind und bleiben politische Initiativen nach dem Vorbild von BAStA, um die längst erkannten Missstände aufzugreifen und eine Reform-Agenda zu begründen.
Ob sich in der Realität etwas bewegt, hängt wesentlich vom gesellschaftlichen Druck auf die Politik ab. Der Druck der Politik auf die Kirchen kommt erst danach. Das in säkularen Kreisen übliche Wehklagen über zu viel kirchlichen Einfluss in den Parteien bringt uns keinen Schritt weiter. Säkulare innerhalb und außerhalb der drei Regierungsparteien sollten jetzt endlich die Ärmel aufkrempeln, politisch aktiv werden und die Reform-Agenda der Ampel mit Leben erfüllen. Im Übrigen enden die Positionen und Diskussionen der Regierungsparteien nicht im Koalitionsvertrag. SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert hat völlig Recht mit seiner Bemerkung: "Koalition ist keine Fusion".
Das vorgelegte Papier der Säkularen Grünen (siehe Anhang unter diesem Artikel) versteht sich als ein solcher Beitrag für eine breite gesellschaftliche Diskussion.
22 Kommentare
Kommentare
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Es wird allerhöchste Zeit diese, nahezu kriminellen, Missstände zu regulieren und damit
die Bürger und das Steueraufkommen von überflüssigen Zahlungen an die beiden Kirchen endlich zu entlasten.
Eine von Mittelalterlichen Strukturen am Leben gehaltene Vereinigung wie die Kirchen, sollten in einer modernen Demokratie keine Existenzberechtigung mehr erhalten, sondern nur Privatsache sein.
Die neugewählte Koalition müsste baldmöglichst ernst machen mit gründlichen Reformen,
um den Frieden im Lande nicht weiter in Gefahr zu bringen und Bürgerkriegsähnliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, dies ist auch in Hinblick auf die Pandemie nötig.
Ihr wurdet gewählt, also zeigt dass ihr den Mut und die Fähigkeit zu grundlegenden Reformen habt!
Angelika Wedekind am Permanenter Link
Bravo! Dafür hab ich Euch - u.a.- gewählt!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Schön. Jetzt warten wir mal ab, was sich davon wirklich *praktisch* umsetzen lässt...
Ob des steigenden Anteils der Konfessionsfreien wäre ich sehr gerne optimistischer.
Allein, mir fehlt der ...
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Warum getraut sich kein Fernsehportal und keine Diskussionsrunde die Fakten zum Thema Kirchensubventionen in aller Deutlichkeit zu veröffentlichen, so wie es Johannes Neumann
Kirchenkritik >
Das der Reichtum der Kirchen in der BRD auf Kosten der Steuerzahler und damit der Allgemeinheit geht, übrigens auch der von Atheisten und Ausgetretenen der Kirchen ist eine
" Himmelsschreiende " Ungerechtigkeit und dies bei immer mehr konfessionslosen Bürgern.
Die Fakten dazu über die jährlichen Milliarden Subventionen an die beiden Kirchen im Lande
sind in Aufgeklärten Kreisen allgemein bekannt, aber werden kaum einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Diese Ressourcen Verschwendung an eine längst überflüssige Institution muss in absehbarer Zeit aufhören, dies kann nur mit einer breiten Aufklärung über die vertuschten Finanziellen
Zuwendungen von Bund und Ländern an die beiden Kirche geschehen.
Diese würden bei einer ersatzlose Streichung der Subventionen sowie der Kirchensteuer nicht in Armut fallen, da die bisher erschlichenen Finanzmittel ausreichen würden die Kirchen bis zum Sanktnimmerleinstag in Saus und Braus leben zu lassen, durch ihre Immobilien und Goldreserven im Vatikan, welche ein Vermögen, ähnlich dem Gesamtvermögen der USA
darstellt.
Die Kirchen sind bis dato ein Macht und Geldgieriger Verein, der sich nicht an demokratische Spielregeln hält und dadurch eine reale Wohlfahrt der Bürger im Lande verhindert.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Inwiefern bezieht sich Ihr Kommentar auf meinen?
(*Fett* von mir.)
Also bitte vor dem Kommentieren (mit Ihren eigenen früheren Worten!):
"Gehirn einschalten".
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Einfach nur lesen ohne dass Sie sich selbst betroffen fühlen, Sie sind doch, so meine ich,
auch Humanist, da müssen Sie mich nicht ständig anpflaumen.
Hans Trutnau am Permanenter Link
Ihr Kommentar mit den Subventionen ist sachfremd, weil es in dem Artikel nur um Kirchensteuern geht.
Aber "betroffen, anpflaumen, abreagieren"?
Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis (oder auch nicht).
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Oh mein Gott, womit habe ich diese harte Strafe verdient !
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Selbstverständlich bezieht sich mein Kommentar auch auf die überflüssige Kirchensteuer welche noch zusätzlich die Kassen eines mafiösen Vereins, wie es die Kirchen sind, darstellt.
Dr. Ingeborg Wirries am Permanenter Link
Im 1.Satz des Artikels heißt es:"Im Jahr 2022 gehören weniger als die Hälfte der Menschen den beiden großen Kirchen an." Das ist in sich widersprüchlich!
Hans Trutnau am Permanenter Link
Das mag ich!
Und jetzt statt großen Kirchen besser Schrumpf-Sekten?
Jürgen Roth am Permanenter Link
Liebe Frau Wirries, lassen wir uns nicht auf Haarspaltereien ein.
Dr. Ingeborg Wirries am Permanenter Link
Hallo, Herr Roth! Sie haben recht:
Im Kern muss es gehen
2) um die Abschaffung der ebenso der Öffentlichkeit unbekannten /bewußt verborgen gehaltenen Super-Subventionen an die sog. christlichen Kirchen (Details kennen Sie und wir). Da ist -ebenso - "die Politik" gefordert und - nochmals - der Druck durch die Zivilgesellschaft, z.B.durch die säkularen Organisationen.
Gleichwohl:
Sprache ist ein ( ja: das!) Machtmittel! Sprachregelungen sind das Instrument, um das Denken/Fühlen/Verhalten der Menschen suggestiv in die "richtige" Richtung zu bringen. Deshalb ist es nicht egal, wie geredet wird, welche Worte, Redewendungen, Metaphern usw. in Wort und Schrift benutzt werden. Jede/r weiß das doch -unabhängig von den "kalten" Fakten.
Deshalb mein Warnhinweis bzgl. "groß" in meinem Kommentar...
Ray am Permanenter Link
Nach all den aufgedeckten Missbrauchsskandalen halte ich mind. die katholische Kirche an sich für eine kriminelle Vereinigung.
Aus den bisher bekannten Skandalen folgt sowieso: die Kirche ist nicht lernfähig. Nicht lernwillig. Jede staatliche Unterstützung gehört entzogen.
Die sozialen Aufgaben (Krankenhäuser, Schulen, etc.) werden eh vom Staat bezahlt, die kann man getrost verstaatlichen und endlich staatlichem Recht unterwerfen mit allen Rechten, die Arbeitnehmer:innen heute zustehen.
Jutta am Permanenter Link
Ich bin zwar eher rot, bin aber unbedingt dafür und wünsche mir schon lange,dass die Politik hier endlich mal aktiv wird.
SG aus E am Permanenter Link
„Die Kirchensteuer als weltweites Unikat ist mit einem modernen Religionsverfassungsrecht unvereinbar.“
– Wieso „weltweites Unikat“? Nach https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer gibt es einige Staaten, in denen die Finanzierung der Kirchen mit den staatlichen Steuern verbunden ist. Zum Beispiel Italien: Dort müssen alle eine Kirchen- und Kultursteuer bezahlen. Die Bürger haben nur die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Begünstigten auszuwählen.
Ansonsten:
– Ich bin mir nicht sicher, ob Taufwillige nicht doch eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Daten unterschreiben müssen. Hat mal jemand nachgefragt, wie das heutzutage gehandhabt wird?
– Dass der Arbeitgeber von der nicht vorhandenen Kirchenmitgliedschaft erfährt, war vielleicht zu Adenauers Zeiten ein Problem. Heute muss sich – wenn überhaupt – eher das treuherzige Kirchenmitglied rechtfertigen. Abgesehen davon: Dass man geschieden ist, erfährt der Arbeitgeber auch. Obwohl es ihn meiner Meinung nach absolut nichts angeht.
Unechter Pole am Permanenter Link
Im obigen Artikel bleibt der größte und offensichtlichste, aber nicht so allgemein bekannter Skandal bei der Kirchensteuer unerwähnt: die „Heidensteuer“.
Richtig wäre nämlich: „Mehrverdienende Partner werden auch dann zur Kasse gebeten, wenn sie selbst nie einer Kirche angehört haben, ihre kirchenangehörige aber schlechter verdienende Ehepartner*innen jedoch nicht zum Kirchenaustritt zwingen wollen.“
Jürgen Roth am Permanenter Link
Ich danke für den Hinweis. In der Tat hat das Thema Besteuerung in "glaubensverschiedenen" Ehen in den Beratungen zum Positionspapier ehr eine nachrangige Rolle gespielt.
Rene Goeckel am Permanenter Link
Alles, was über einen normalen Mitgliedsbeitrag hinausgeht, muss auf den Prüfstand! Wieso muss ich mich etwa finanziell an der Ausbildung und Alimentierung von Religionslehrern beteiligen?
Frank Oberüber am Permanenter Link
An sich ist es schon kurios, daß im 21. Jahrhundert immer noch Regelungen aus dem 3.
Das ist genauso ein Privileg der großen Kirchen, welches den Staat und die Wirtschaft belastet, weil die Feiertagsruhe staatlich durchgesetzt werden muß. Dabei werden anderen Konfessionen diese Feiertage aufgezwungen, für ihre Feiertage müssen sie aber Urlaub nehmen, um sie begehen zu können. Ist das etwa gerecht?
Gut, unser Land ist nunmal über Jahrhunderte christlich geprägt und diese Tradition versucht man auch allein deswegen schon zu bewahren, aber dafür muß dann eine für alle Konfessionen gleich gerechte Regelung gefunden werden, die keine Religion bevorzugt oder benachteiligt. Erst dann ist die Trennung von Staat und Kirche vollständig vollzogen.
Gerhard Baierlein am Permanenter Link
Die Trennung von Staat und Kirche ist erst dann vollzogen, wenn kein einziger Cent von unserem gesamten Steueraufkommen an die verlogenen und Habgierigen Kirchen mehr
Frank Oberüber am Permanenter Link
Solange die Kirchensteuer noch abzusetzen geht, werden sich dafür nur wenige begeistern können. Wie schon erwähnt, ich habe den Prozeß nur zu Ende gedacht mit der Kirche. Es bliebe dann der 3.