Jordanien
Nahed Hattar wegen IS-kritischer Karikatur erschossen
In der jordanischen Hauptstadt Amman wurde der bekannte Autor und Journalist Nahed Hattar erschossen. Hatta war auf dem Weg zu einer Gerichtsverhandlung weil er eine IS-kritische Karikatur in den sozialen Netzwerken geteilt hatte. Das Gericht warf ihm "Gotteslästerung" vor.
Viele Medien – so unter anderem auch die Tagesschau – berichten über diesen Mord. Allerdings wird in den Berichten darauf verzichtet, die Karikatur darzustellen.
Die Freidenker-Vereinigung in der Schweiz kritisierte dieses Vorgehen: "Gerade nach diesem verwerflichen Gewaltakt muss die Karikatur verbreitet werden." Ansonsten spiele man den Extremisten in die Hände, die dadurch ihre Vorstellungen von Meinungsfreiheit international durchsetzen könnten.
Die Freidenker haben sich deshalb entschlossen, die Zeichnung des unbekannten Karikaturisten, die zur Anklage von Hatta führte, zu veröffentlichen. Die englischsprachige Variante der Karikatur basiert auf der Übersetzung des Clarion Projects.
Für den hpd hat Bernd Kammermeier die Karrikatur eingedeutscht:
Kommentare (2)
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Danke auch (und vor allem)
Danke auch (und vor allem) für die Übersetzung der Ortsangabe.
Und hier für weder Orient-
Und hier für weder Orient- noch Islamkundige der Hintergrund dazu, die Sure, auf die die Karikatur anspielt:
Sure 33, Vers 50
Prophet! Wir haben dir zur Ehe erlaubt: deine bisherigen Gattinnen, denen du ihre Morgengabe gegeben hast; was du an Sklavinnen besitzt, ein Besitz, der dir von Gott als Beute zugewiesen worden ist; die Töchter deines Onkels und deiner Tanten [-…]; jede gläubige Frau, wenn sie sich dem Propheten schenkt, und er sie seinerseits heiraten will. Das letztere gilt in Sonderheit für dich im Gegensatz zu den anderen Gattinnen […] 51. […] Und wenn du eine zur Frau haben willst, die du zuerst weggeschickt hast, ist es keine Sünde für dich, sie nachträglich wieder afzunehmen [d.i. ein Verstoss gegen das islamische Eherecht, Anm. von mir]. Zit. nach Paret, Klammern weggelassen.
In derselben Sure 33 geht es in Vers 2-7 um das Verbot, die Stieftochter zu ehelichen: damit Mohammed das tun konnte, also Zaynab, die Gattin seines Stiefsohnes heiraten, hat Gott ihm, wie so oft, mal schnell eine Erlaubnissure runtergesandt (deren Formulierungen sind für Nichtorientalist_innen etwas nebulös).
Ferner geht es um das strittige Alkoholverbot, das nämlich im Koran nicht eindeutig ist (2, 219, vgl. dazu Tilman Nagel, Angst vor Allah, S.335), und natürlich um das Prinzip "Quod licet Iovi, non licet bovi"