Container-Urteil gegen Studentinnen
Lebensmittel aus dem Müll retten verboten
Foto: © Hella Camargo
Als "containern" wird das Sammeln noch verwendbarer Lebensmittel aus den Abfalltonnen von Lebensmittelmärkten bezeichnet. Obwohl strafbar, schlägt denen, die Lebensmittel vor der Entsorgung retten, große Sympathie entgegen. Jetzt hat die Verurteilung zweier Studentinnen in Oberbayern die Diskussion darüber, was mit unverkäuflichen Lebensmitteln geschehen soll, neu entfacht.
Seit 2011 der Film "Taste the Waste" aufgezeigt hat, wie viele noch essbare Lebensmittel wie Müll vernichtet werden, weil sie zu Beispiel nicht strengen optischen Ansprüchen entsprechen, weil sie überproduziert werden, um der Kundschaft stets die Auswahl voller Supermarkt-Regale zu bieten oder einfach nur der Platz für neue Ware benötigt wird, hat sich der Blick vieler auf die Verschwendung von Lebensmitteln geschärft. Containern ist damit nicht mehr nur ein Begriff für eine kleine Gruppe, die sich gegen Verschwendung und Ausbeutung auflehnt oder schlicht auf kostenlose Mahlzeiten angewiesen ist. Mehr Menschen beschlossen, sich die Tonnen des Lebensmittelhandels anzusehen.
Die Bilder von containerten Produkten sind erschreckend. So finden sich in den Tonnen eines Marktes Netze mit Früchten, in denen nur eine Frucht verschimmelt ist, Brote, die am selben Tag ablaufen, Säfte, die einem neuen Produkt weichen müssen und Dosen, deren einziges Problem eine Delle im Blech ist.
In den Folgejahren des Filmes kam es daher zu verstärkter Aufmerksamkeit durch Marktleitung und Polizei sowie Verurteilungen wegen des Diebstahles von Müll. Die Welt berichtete im Jahre 2014 von drei Studierenden, bei denen die Polizei ganz genau hingesehen hatte, weil sie mit ungeschnittenem Brot, Joghurt und weiteren Lebensmitteln im Auto unterwegs waren.
Während die Tonnen der Märkte oftmals offen in frei zugänglichen Höfen stehen, sodass containernden Menschen kein Übersteigen von Zäunen oder Öffnen verschlossener Tonnen vorzuwerfen ist, liegt der Fall bei den bayerischen Studentinnen anders. Sie hatten sich laut Bayerischem Rundfunk Zutritt zu verriegeltem Müll verschafft, sodass sie nicht nur fremdes Eigentum gestohlen haben. Sie erhielten jeweils eine Geldstrafe von 225 Euro, die jedoch nicht zu zahlen ist, wenn sie in den nächsten Jahren straffrei bleiben. Zudem müssen sie acht Stunden bei der Tafel aushelfen.
Nun stellt sich die Frage nach einer Gesetzesänderung. Während einige Märkte nicht mehr verkäufliche Waren bereits jetzt zur freien Entnahme aufstellen oder mit Foodsharing zusammenarbeiten, um zu verhindern, dass Nahrung überhaupt erst im Abfall landet, bedarf es bei anderen wohl einer neuen Gesetzgebung. Andere Länder machen es bereits vor. So müssen Supermärkte in Tschechien laut Tagesschau karitativen Einrichtungen die Lebensmittel anbieten. In Frankreich müssen größere Märkte einen Plan für unverkäufliche Lebensmittel haben. Dieser kann laut GEO allerdings auch in der Verwendung der Produkte als Tierfutter oder die Kompostierung bedeuten.
Kommentare (13)
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Das Thema wäre durchaus
Das Thema wäre durchaus auszuweiten, auf tausende / hunderte(ich kenne die genaue Zahl nicht?)Tonnen Obst und Gemüse, die jährlich vernichtet werden, damit sie nicht auf den Markt kommen und die Preise stabil bleiben. Das nennt sich dann "freie Marktwirtschaft".
Eine Gesellschaft die das
Eine Gesellschaft die das Stehlen von Müll verbieten muss ist krank.
Empfehle, mit zivilem
Empfehle, mit zivilem Ungehorsam zu containern.
Sie rufen also zu einer
Sie rufen also zu einer Straftat auf, auch wenn Sie es euphemistisch und heroisierend "zivilen Ungehorsam" nennen.
Das scheine ich in Kauf zu
Das scheine ich in Kauf zu nehmen.
Herr Trutnau, gut gemeint ist
Herr Trutnau, gut gemeint ist nicht das gleiche wie gut. Das wissen Sie. Ein fundamentaler Fehler des "guten Denkens" ist die Vernachlässigung von unerwünschten Seiteneffekten (die bei der Gesetzgebung meistens miterörtert werden). Wenn also gut denkende Studierende fremden Müll stehen, dann ist es spätestens dann nicht gut, wenn sie einen Saustall zurück lassen, krank werden (und die Gesellschaft die Ärzte bezahlen muss) oder Schimmel und Bakterien - von denen es im Mülleimer nicht zu wenige gibt - im ÖPNV verbreiten.
Ich meinte das weder gut noch
Ich meinte das weder gut noch schlecht, Karl Kloos.
Und ich meinte weder Müll noch Saustall.
Wollte ich Ihnen noch zu wissen geben.
Hans, Sie weichen aus. Sie
Hans, Sie weichen aus. Sie empfehlen den zivilen Ungehorsam, um zu containern. Das impliziert quasi den guten Willen oder "das Gerechte" über das Gesetz zu stellen. Das ist gut gemeint und kann gut gehen, muss es aber nicht. Beispiele dafür habe ich genannt.
Karl Kloos
Das scheine ich in Kauf zu
Das scheine ich in Kauf zu nehmen.
Schöne Welt haben wir da, wir
Schöne Welt haben wir da, wir importieren Lebensmittel aus Ländern in denen Menschen verhungern und werfen den Überschuss in die Tonne, dann kommen bei uns hier, Leute (Rentner, Obdachlose, ect.) und glauben den Überschuss aus den Containern und werden dafür wegen Diebstahl bestraft ? Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass da irgendetwas schief läuft. Oder habe ich die moderne Marktwirtschaft nur nicht begriffen.
Nicht vergessen, wir leben in
Nicht vergessen, wir leben in einem christlichen Land, Abend-Land!
Den Kapitalismus und die
Den Kapitalismus und die "Marktwirtschaft" nur an dieser einziger Stelle zu hinterfragen bzw. auszuhebeln wäre mindestens verlogen.
Unechter Pole, da kann ich
Unechter Pole, da kann ich Ihnen nur beipflichten! Aber der Mensch kann ja nicht 24 Stunden am Tag alles um sich herum hinterfragen oder kritisieren, was ihm nicht gefällt, was unvernünftig oder nicht rechtens ist. Zwischendurch muß man auch mal leben, hier und da vielleicht sogar ein wenig fröhlich sein und versuchen, mit den Gegebenheiten zurecht zu kommen. So melde ich mich halt zu Wort, wenn das Thema an der Tagesordnung ist, und wenn ich meine, meinen Senf dazu geben zu müssen. Mich deshalb nun gleich als "verlogen" zu bezeichnen, halte ich doch für leicht übertrieben!
Gruß aus dem echten Polen,
Kay Krause