100 Jahre Weimarer Reichverfassung:

Ablösung der Staatsleistungen überfällig

Noch immer verschenkt der Staat Millionen an die Kirchen
Noch immer verschenkt der Staat Millionen an die Kirchen

Anlässlich des 100. Jubiläums der Weimarer Reichsverfassung erinnert der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA) an das bislang unerfüllte Verfassungsgebot, die staatlichen Leistungen an die Kirchen abzulösen.

"Eine Beendigung der Zahlungen an die Kirchen ist überfällig", sagt René Hartmann, erster Vorsitzender des IBKA. "Diese Zahlungen sind als staatliche Subventionen an die Kirche zu betrachten, die auf Kosten aller Steuerzahler geleistet werden. Sie verstoßen gegen die Trennung von Staat und Religion. Selbst wenn man anerkennen wollte, dass es sich um Entschädigungen für den Einzug von Kirchengüter handelt, wären sie durch die über einen derartig langen Zeitraum erfolgten Zahlungen als abgegolten zu betrachten."

Der IBKA sieht die Politik gefordert, die gesetzlichen Grundlagen zur Einstellung der Zahlungen zu schaffen.

Nach Artikel 138 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, der nach Artikel 140 Teil des Grundgesetzes ist, sind die auf Gesetz, Vertrag oder beson­de­ren Rechtstiteln beru­hen­den Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen.

Mehr Informationen auf den Webseiten des Bündnisses altrechtliche Staatsleistungen abschaffen (BAStA).

Erstveröffentlichung auf der Webseite des IBKA.

Kommentare (6)

Thomas B. Reichert (nicht überprüft)

Mo. 12 Aug 2019 - 15:35

Es ist überfällig, dass ich endlich das Blutgeld meiner Ahnen zurückbekommen, welche man verdummte, belog, betrog, nötigte, arglistig täuschte, geistig und körperlich versklavte ... Wo bleibt der Schadenersatz, das Schmerzensgeld, die Wiedergutmachung, die Entschädigung ...?
Ich erinnere: Die beiden deutschen Kirchen besitzen aktuell ein Vermögen von etwa 450.000.000.000 Euro ...

Jürgen Roth (nicht überprüft)

Mo. 12 Aug 2019 - 16:05

Im Bundestag ist die Bereitschaft für ein Ablösegesetz "überschaubar". Es besteht sogar die Gefahr eine Täuschungsaktion, wenn durch eine "Ablösung" der Verfassungsauftrag zwar formal erfüllt wird, aber die Kapitalentschädigung an die Kirchen dafür um so üppiger ausfällt. Damit ist nichts gewonnen!
Halten die Kirchen starrsinnig an ihren Staatsleistungen fest, sollten sich Bund und Länder darauf verständigen, "freiwillige" (nicht durch Vertrag oder Gesetz verpflichtende) Zahlungen der Länder eben mit diesen Staatsleistungen zu "verrechnen". Will der Bund wirklich raus aus den Staatsleistungen, sollte er den Kirchen genau diese genannte Konsequenz klar machen. Die Kirchen werden es sich dann zweimal überlegen, ob sie an den auch für sie peinlichen Staatsleistungen festhalten, wenn am Ende des Jahres außer öffentlichem Ärger finanziell nicht dabei herauskommt. Ein solches Verfahren ist verfassungsrechtlich ohne rechtliche Risiko, dass wiederum bei einer Streichung der historischen Staatsleistungen gegen den Willen der Kirche beim Bundesverfassungsgericht nicht wirklich auszuschließen ist. Nötig ist aber ein heftiger öffentlicher Druck, bei dem BASTA bereits einiges erreicht hat - das ist aber noch nicht genug!

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mo. 12 Aug 2019 - 18:27

Was haben wir in Deutschland seit 100 Jahren für verweichlichte Regierungen, die es nicht fertigbringen die 1919 festgelegte Verfassung umzusetzen, geschweige denn das seit 1949
bestehende Grundgesetz der BRD in welchem in Artikel 140 steht das die Staatsleistungen abzulösen sind, zu realisieren.
Ist unser GG für alle verbindlich, oder ist es das Papier nicht wert auf dem es geschrieben ist? Die Nichteinhaltung dieser Gesetze durch unsere Regierungen öffnet eine riesige Lücke
zur Bekämpfung unserer freien Gesellschaft, mit derartig schwachen Regierungen kann ein
Faschistisch eingestellter Gegner machen was Ihm beliebt.

Dieter Bauer (nicht überprüft)

Di. 13 Aug 2019 - 14:16

Antwort auf von Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Wie verhält es sich mit der Strafbarkeit und deren Durchsetzung, wenn Regierungen das Grundgesetz missachtend verfahren? "Klagt doch den Teufel bei seiner Großmutter an" lautet eine Volksweisheit.

Gerhard Baierlein (nicht überprüft)

Mi. 14 Aug 2019 - 11:22

Antwort auf von Dieter Bauer (nicht überprüft)

Den Teufel bei seiner Großmutter anklagen wird ja wohl nichts nützen.
Wir sollten nicht nachlassen unsere Forderungen laut und deutlich vernehmbar immer wieder zu äussern, überall und ständig, steter Tropfen höhlt den Stein.
Auf Dauer muss sich Vernunft und Wahrheit durchsetzen, die Alternativen sind m. E. tödlich.

Karl-Heinz Büchner (nicht überprüft)

Mo. 12 Aug 2019 - 18:48

Ja, und jetzt muss unser Bundestag nur noch das Ablösegesetz beschließen, in dem festgelegt wird, wie und auf welche Weise die Bundesländer ihre Zahlungen an die Kirchen einzustellen haben. Das ist keine Verhandlungssache zwischen Staat und Kirchen, sondern wie jede gesetzliche Regelung wird das souverän vom Staat festgelegt. Schließlich ist der §242 StGB auch nicht mit der Interessensvertretung der Diebe ausgehandelt worden.

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