Die AfD hat im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften eingebracht. Angesichts geschätzter Zahlungen von 666 Millionen Euro in diesem Jahr gewinnt die Debatte über staatliche Neutralität in Religionsfragen neue Aktualität, auch wenn die Initiative politisch nicht frei von strategischen Motiven erscheint. Zugleich wirft der Vorstoß ein Schlaglicht darauf, dass ein zentraler verfassungsrechtlicher Auftrag bis heute unerfüllt ist.
Die AfD hat einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gefordert wird, was primär katholische und evangelische Kirche betreffen würde. Auf Basis der Zahlen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), welche die Staatsleistungen 2025 auf 657 Millionen Euro schätzt, fordert die AfD den Auftrag des Verfassungsgebers endlich umzusetzen. Dieser ist in Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben und über Artikel 140 des Grundgesetzes Bestandteil des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die AfD will so die Haushalte entlasten und den verfassungsgemäßen Auftrag zur staatlichen Neutralität in Religionsfragen endlich umsetzen. Dass die Umsetzung verfassungsmäßig geboten ist, daran besteht wenig Zweifel. Im Mai 2025 schrieb der Verfassungsblog in einem Artikel zu diesem Thema: "Die Nichterfüllung eines so konkreten Verfassungsauftrags [verkehrt] die Norm dadurch faktisch in ihr Gegenteil". Die Ablösung ist eine Kernforderung säkularer Organisationen.
Nun ist anzunehmen, dass es der AfD in ihrem Antrag – zumindest nicht ausschließlich – um die verfassungsrechtliche Trennung von Staat und Kirche geht. Zwar vermeidet er auf Bundesebene die aggressive Wortwahl des Landeswahlprogramms für Sachsen-Anhalt, in dem die Amtskirchen konsequent als "Kirchensteuerkirchen" adressiert wurden. Er dürfte dennoch Teil des Kulturkampfes zwischen AfD und Amtskirchen sein, welche der Partei zu modern und weltoffen auftreten. In ihrem "Regierungsprogramm" für Sachsen-Anhalt hieß es noch: "Da die Kirchensteuerkirchen (...) sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen." Die AfD rechnet die Amtskirchen einem "linken" Establishment zu, gegen das sie mit den Mitteln des Kulturkampfes vorgehen will.
Auch wenn die Aufforderung sich an den Verfassungsauftrag zu halten von der AfD als Teil dieses Kulturkampfes genutzt werden soll, so steht es den übrigen im Bundestag vertretenen Parteien schlecht zu Gesicht, dass eine Partei, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht und an deren Verfassungstreue erhebliche Zweifel bestehen, diese an ihren vom Verfassungsgeber explizit formulierten Auftrag erinnern muss.
Anzumerken ist, dass der Gesetzentwurf Leistungen an jüdische Religionsgemeinschaften explizit ausschließt, da sich diese aus Wiedergutmachungs- oder Nachkriegsvereinbarungen ergeben.







5 Kommentare
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Kommentare
Martin Ganslmeier am Permanenter Link
Wenn auch der Vorstoß aus einer schwierigen politischen Richtung kommt, kann man nur hoffen, dass - wie sonst auch üblich - die etablierten Parteien auf diesen "Zug" aufspringen.
PJ am Permanenter Link
Lieber Herr Schnelle,
Ihren Argumenten für einen Kulturkampf kann ich nicht ganz folgen. Vielleicht können Sie mir ihre Chain of Thoughts näher erläutern.
Die Kirchen verlieren in Deutschland jährlich mehrere hunderttausend Mitglieder. Auf politischer Ebene ist von diesem gesellschaftlichen Bedeutungsverlust noch (viel zu) wenig zu sehen.
Da sich die Kirchen, u.a. mit dem Kirchenasyl, dem kirchlichen Arbeitsrecht uvm. außerhalb der gültigen Rechtsordnung sehen, halte ich den Vorschlag der AfD für richtig und gegeben.
Vielleicht mag der Vorschlag von der falschen Partei kommen. Die Abschaffung der Kirchensteuer und anderer Privilegien ist trotzdem angebracht. An der Richtigkeit dieser Forderungen ist nichts auszusetzen.
Vielmehr ist es meinem Empfinden nach, sowohl gesellschaftlich als auch politisch-theoretisch ein absolutes Armutszeugnis für alle anderen großen und kleinen Partein des gesamten Parteienspektrums, das ausgerechnet die AfD diesen Gesetzesentwurf einbringt.
Seb am Permanenter Link
Lieber PJ,
Sie haben es doch perfekt zusammengefasst. Der Kulturkampf der AfD dreht sich um die Ausrichtung der Kirchen, welche diese als zu "links" oder "progressiv" versteht. Das ist ein Versuch auf die Ausrichtung der Kirchen einzuwirken.
Mir als Atheisten bzw. uns als Säkulare braucht das nicht wirklich zu interessieren. Das ist Sache der Kirchen bzw. der Gläubigen.
BG
Sebastian Schnelle
Carsten Ramsel am Permanenter Link
Der "Kulturkampf" verläuft hier zwischen woken, öffentlich-gefoerderten Kirchen und linken Parteien, links der AfD, auf der einen Seite und (national-)konservativen Freikirchen und AfD auf der anderen Seite.
Der8teZwerg am Permanenter Link
Prinzipiell finde ich die Ablösung der Staatsleistungen gut, auch wenn die AfD es aus dem falschen Gründen machen möchte.