AfD will Ablösung von Staatsleistungen an Amtskirchen

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Demoschild bei einer Kundgebung in Köln (2024)
"Nein, die AfD ist keine Alternative"

Die AfD hat im Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf zur Ablösung der Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften eingebracht. Angesichts geschätzter Zahlungen von 666 Millionen Euro in diesem Jahr gewinnt die Debatte über staatliche Neutralität in Religionsfragen neue Aktualität, auch wenn die Initiative politisch nicht frei von strategischen Motiven erscheint. Zugleich wirft der Vorstoß ein Schlaglicht darauf, dass ein zentraler verfassungsrechtlicher Auftrag bis heute unerfüllt ist.

Die AfD hat einen Gesetzesentwurf in den Deutschen Bundestag eingebracht, in dem die Ablösung der Staatsleistungen an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gefordert wird, was primär katholische und evangelische Kirche betreffen würde. Auf Basis der Zahlen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland (fowid), welche die Staatsleistungen 2025 auf 657 Millionen Euro schätzt, fordert die AfD den Auftrag des Verfassungsgebers endlich umzusetzen. Dieser ist in Artikel 138 Absatz 1 der Weimarer Reichsverfassung festgeschrieben und über Artikel 140 des Grundgesetzes Bestandteil des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die AfD will so die Haushalte entlasten und den verfassungsgemäßen Auftrag zur staatlichen Neutralität in Religionsfragen endlich umsetzen. Dass die Umsetzung verfassungsmäßig geboten ist, daran besteht wenig Zweifel. Im Mai 2025 schrieb der Verfassungsblog in einem Artikel zu diesem Thema: "Die Nichterfüllung eines so konkreten Verfassungsauftrags [verkehrt] die Norm dadurch faktisch in ihr Gegenteil". Die Ablösung ist eine Kernforderung säkularer Organisationen.

Nun ist anzunehmen, dass es der AfD in ihrem Antrag – zumindest nicht ausschließlich – um die verfassungsrechtliche Trennung von Staat und Kirche geht. Zwar vermeidet er auf Bundesebene die aggressive Wortwahl des Landeswahlprogramms für Sachsen-Anhalt, in dem die Amtskirchen konsequent als "Kirchensteuerkirchen" adressiert wurden. Er dürfte dennoch Teil des Kulturkampfes zwischen AfD und Amtskirchen sein, welche der Partei zu modern und weltoffen auftreten. In ihrem "Regierungsprogramm" für Sachsen-Anhalt hieß es noch: "Da die Kirchensteuerkirchen (...) sich vielfach vom christlichen Auftrag entfernt haben und vor allem gesellschaftspolitisch aktiv sind, können sie keine Sonderstellung durch Kirchensteuereinzug und Staatsleistungen beanspruchen." Die AfD rechnet die Amtskirchen einem "linken" Establishment zu, gegen das sie mit den Mitteln des Kulturkampfes vorgehen will.

Auch wenn die Aufforderung sich an den Verfassungsauftrag zu halten von der AfD als Teil dieses Kulturkampfes genutzt werden soll, so steht es den übrigen im Bundestag vertretenen Parteien schlecht zu Gesicht, dass eine Partei, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes steht und an deren Verfassungstreue erhebliche Zweifel bestehen, diese an ihren vom Verfassungsgeber explizit formulierten Auftrag erinnern muss.

Anzumerken ist, dass der Gesetzentwurf Leistungen an jüdische Religionsgemeinschaften explizit ausschließt, da sich diese aus Wiedergutmachungs- oder Nachkriegsvereinbarungen ergeben.

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