Erst psychotische Kandidatin, dann rigorose Justiz

Schweiz: Festnahmen wegen Freitodhilfe mit der Sarco-Kapsel

"Sarco"
"Sarco" bei einer Ausstellung

Ende Juli scheiterte ein in der Schweiz geplanter Einsatz der Todeskapsel Sarco an einer schweren Persönlichkeitsstörung der angereisten Kandidatin. Die Amerikanerin hatte gegen die Sarco-Betreiber, den Verein The last resort (TLR), schwerste Verleumdungen in die Welt gesetzt – die inzwischen als Lügen entlarvt sind. Doch eine nunmehr gelungene Suizid-Premiere bringt die Sarco-Aktivisten in wirklich ernste Probleme: Die Schweizer Justiz schlug unerwartet hart zu und nahm mehrere Personen fest.

Zunächst war im Sommer eine Inbetriebnahme erwartet, dann verschoben worden. Wie gestern bekannt wurde, ist am Montag, dem 23. September der "Sarco" nun von einer anderen Suizidwilligen (ebenfalls aus den USA) erstmalig im Kanton Schaffhausen zum tödlichen Einsatz gekommen. Die Betreiber schildern, ihr Sterben sei wie vorgesehen friedlich, schnell und würdig verlaufen. Allerdings endete dieser Fall in einem regelrechten juristischen Showdown – mit Verhaftung mehrerer Personen vor Ort.

Dabei schien, dass es schlimmer nicht mehr hätte kommen können als mit der ersten Kandidatin – die dann nicht im Sarco, sondern mit medikamentöser Hilfe eines traditionellen Sterbehilfevereins den Tod fand.

Wie vermochte die erste Sarco-Kandidatin alle so zu täuschen?

Auf der FAQ-Internetseite von The last resort (TLR), der dafür eigens in der Schweiz gegründeten und verantwortlichen Organisation, steht als allerletzte Frage: "Warum hat das Team von The Last Resort den Zugang für die Amerikanerin zurückgezogen?" Die Antwort lautet kurz und bündig: "TLR zog den Zugang wegen der Bedenken über die psychische Gesundheit der Frau zurück, die sich in den zwei Wochen vor ihrer geplanten Verwendung des Sarco merklich verschlechterte."

Gibt es "Abrechnungs-Suizide", denen ein "extrem hohes Maß an Selbstdarstellungs- und Manipulationsbedürfnis" zugrunde liegt? Eine solche Persönlichkeitsstruktur hatte Thomas Fischer im Spiegel beschrieben. Diese scheint genau auf die Patientin (Pseudonym: Jessica Campbell) zuzutreffen, welche eigentlich als erste in der Suizidkapsel namens "Sarco" hätte sterben sollen – wozu es dann aber eben nicht kam. Von ihrem äußerst freundlichen Wesen mit gespielter Dankbarkeit hatten sich Verantwortlichen von TLR blenden lassen.

Charaktere mit einer sogenannten dissozialen Psychose vermögen – bis zum Zusammenfall ihres Lügengespinnstes oder auch dramatischen Endes – Menschen in ihrem Umfeld jeweils individuell undurchschaubar zu täuschen und gegeneinander auszuspielen. Ihre ausgeprägte Rachsucht kann auch posthum sogar (oder gerade) jene treffen, die ihnen wohlwollend und hilfsbereit begegnet sind: Diese – ihre Opfer – hätten es in ihrer Dummheit und Gutgläubigkeit eben nicht anders verdient – sie sind völlig gleichgültig gegenüber Verletzungen, Gefühlen und Rechten anderer.

Man könnte kommentieren: Ein Fall wie aus dem Psychiatrielehrbuch – oder auch einem Märchen der Brüder Grimm, nämlich dem von einem Schneider, seiner liebgewonnenen Ziege und seinen drei Söhnen, die diese nacheinander zu hüten hatten. Wir erinnern uns an das wiederholte, überschwänglich zufriedene "Bin so satt, mag mehr kein Blatt" der Ziege auf der saftigen Weide und dann abends im Stall "Ich sprang nur über Gräbelein und fand kein einzig Blättelein", um die Söhne vor dem Vater schwer zu beschuldigen. Dieser bleibt am Ende tief verzweifelt zurück, als er schließlich seine Ungerechtigkeit aufgrund der Boshaftigkeit des Tieres erkennen muss und seine braven Söhne für immer verjagt hatte.

Neue Züricher Zeitung zur Richtigstellung genötigt

Auch alle, die mit der ersten Kandidatin im Zusammenhang mit dem (nicht statt gefundenen) Sarco-Suizid zu tun hatten, erlitten durch ihre Lügen und Manipulationen teils schwere Beschädigungen: Mit innerer Erschütterung, Scham oder Wut über den eigenen Reinfall, Schuldzuweisungen an andere, Vertrauensverlust, angeschlagene Glaubwürdigkeit, Nötigung zur Rechtfertigung und Richtigstellung. Letzteres trifft vor allem auf die als renommiert geltende Neue Züricher Zeitung (NZZ) zu. Diese sah sich am 3. September zu einem bisher wohl einmalig ausführlichen "Korrigendum" genötigt, welches ihre Story über "Passagierin Nr. 1" betraf, die sie am 31. Juli verbreitet hatte. Darin war es um schwerste Vorwürfe der dort als Jessica Campbell bezeichneten Frau gegangen, die von einer geplanten Durchführung ihres Sarco-Suizids entweder selbst zurückgetreten oder durch die Betreiber kurzfristig ausgeschlossen worden ist. (Einzelheiten dazu liegen bis heute nicht vor.)

Zu Hintergrund und Vorgeschichte

Es begann mitten im Sommer am 17. Juli in Zürich mit einer medial begleiteten und öffentlichkeitswirksamen Vorstellung des nagelneuen "Sacro"-Modells, präsentiert von Fiona Stewart und Florian Willet, den Leiter*innen bzw. Führungspersonen von TLR. Diese versteht sich als Menschenrechtsorganisation für alternative Suizide ohne Medikamenten und ärztliche Assistenz (was von den etablierten Sterbehilfevereinen nicht unbedingt gern gesehen wird).

Schon bald nach dieser Präsentation kursierte vor allem in Schweizer, aber auch in deutschen und angelsächsischen Medien die Meldung von Schwierigkeiten, die das Vorhaben mit der bereits in der Schweiz eingetroffenen Kandidatin verzögern würden. Die Rede war von aufgetretenen rechtlichen Problemen mit einigen Kanton-Staatsanwaltschaften. Am letzten Tag im Juli, dem 31.7., veröffentlichte die NZZ dann die sensationelle Geschichte der besagten Jessica Campbell (Hinweis: Name geändert). Diese sei – sozusagen in höchster Not – am Ende völlig mittellos, von TDL ausgebeutet und tief enttäuscht mit Unterstützung einer anderen Organisation aus dem Leben geschieden. Dabei habe sie dort einen Brief mit schweren Beschuldigungen gegen die Leute von TLR und speziell gegen ihre Betreuerinnen hinterlassen. Später stellte sich heraus: es waren alles Lügen, Erfindungen und äußerst fragwürdige Darstellungen.

Die heftigen Vorwürfe der Suizidkandidatin

Die NZZ bleibt dabei, dass ihr ein Brief von dieser Frau vorliege. Ihre sich aus diesem ergebenen Aussagen wurden zum Beispiel so skizziert: Man habe gegen ihren Willen auf ihre Kosten ein Luxushotel für 1.000 Franken gebucht und sie sei auch sonst von The Last Resort finanziell ausgebeutet worden – dies sei begleitet gewesen mit der Äußerung "Du brauchst dein Geld sowieso nicht mehr"; sie wäre von Beginn zwecks Marketing-Förderung zu Öffentlichkeitsarbeit gedrängt und gegen ihren Willen von einem Kameramann begleitet worden – der habe von ihr als einer nicht gerade ansehnlichen (übergewichtigen und behinderten) Frau trotz Abwehr Nahaufnahmen gemacht hätte; bei einem Aufenthalt in Zermatt sei ihr nicht einmal zugestanden worden, trotz blutigem Husten einen Arzt oder eine Apotheke aufzusuchen.

Etliche Medien haben die im Brief geäußerten falschen Beschuldigungen dann aus dieser NZZ-Quelle übernommen.

Medienumgang von TLR mit den Beschuldigungen

Wie die NZZ am 3. September in ihrem Korrigendum (das heißt: offizielle Richtigstellung) ausführt, habe sie vor der Veröffentlichung der Vorwürfe – wie ja presserechtlich geboten – Willet und Stewart damit konfrontiert. Willet hätte zwar alles als bloße "Unterstellungen" abgewiesen und mitgeteilt, es gäbe Dokumente, welche "eine freundliche Interaktion zwischen unserer Interessentin und uns" belegen würden. Diese der NZZ vorzulegen, sei aber "selbstverständlich" nicht möglich. Erst nach der Publikation des Artikels wäre dann ein Umschwenken erfolgt und TLR habe zum Beispiel Zahlungsbelege einsichtig gemacht, welche etliche Aussagen der Suizidkandidatin als eindeutig falsch entlarven und sie als Person in Frage stellen.

Aber selbst nach ihrem unerklärlich plötzlichen Verschwinden wollten sich die beiden TLR-Vertrer*innen zunächst wohl immer noch nicht eingestehen, mit ihrem hinterlassenen Schreiben so hinterhältig und böswillig heimgesucht worden zu sein.

Dies zeigt ihr Interview mit der Zeitung Blick knapp zwei Wochen nach der NZZ-Veröffentlichung:

Willet: Ich kann die Person in diesem Brief nicht wiedererkennen. Wir waren uns so nahegekommen. … Sie hat mir ihre ganze Lebensgeschichte erzählt. Wir saßen am Zürichsee und hatten Tränen in den Augen. Ich mochte diese Frau sehr. Ich habe das Gefühl, dass diese Anschuldigungen von einer ganz anderen Person stammen als die, die ich kennengelernt habe.

Blick: Gab es Streit, als die Frau in der Schweiz war?
Stewart: Wir hatten ein ausgezeichnetes Verhältnis zu ihr. Bis sie verschwand und durch die Türen einer anderen Klinik ging Schweizer Slangausdruck für Sterbehilfeverein, G.N..

Blick: Wussten Sie damals davon?
Willet: Nein. Im Nachhinein wollen wir kein schlechtes Bild von dieser Frau zeichnen. Die Person, die wir kennengelernt haben, war ein sehr sympathischer, ein sehr freundlicher Mensch.

Nach Warnung mehrere Festnahmen – darunter von Willet

Folgende Meldung ereilte gestern den hpd nach Redaktionsschluss. Die Schweizer Nau media AG titelt am 25. September: "Sarco-Verantwortliche sitzen in Schaffhausen noch in Haft" und berichtet: Nach dem Einsatz der Todeskapsel Sarco in Merishausen (Kanton SH) wurden mehrere Personen festgenommen. "Verhaftet wurden am Montag unter anderem der Co-Präsident der Sterbehilfeorganisation The Last Resort, Florian Willet …" Die "Sarco-Verantwortlichen" befinden sich laut dem Schaffhauser Staatsanwalt Peter Sticher auch am Mittwoch noch nicht auf freiem Fuss. Dies habe er "auf Anfrage" mitgeteilt.

Der Stern stellt fest: Zuvor hatte besagte Staatsanwaltschaft bereits gewarnt, "dass jedem Betreiber der Kapsel, sollte er sie einsetzen, ein Strafverfahren drohen würde." Die Schweizer Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider habe erklärt: "Die Suizidkapsel Sarco ist nicht rechtskonform." Sie erfülle die Anforderungen des Produktsicherheitsrechts nicht. "Sie darf daher nicht in Verkehr gebracht werden." Zudem sei die Verwendung von Stickstoff in der Kapsel nicht mit dem Chemikaliengesetz vereinbar. Werde Stickstoff nicht entsprechend den Vorschriften verwendet, seien die Kantone zuständig, so laut Tagesanzeiger Baume-Schneider weiter.

Laut Kleine Zeitung aus Österreich würden nun Strafverfahren wegen "Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord" eingeleitet, erklärte der zuständige Staatsanwalt. Sie berichtet: "Im Falle einer Verurteilung können Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Die Staatsanwaltschaft war von einem Anwalt informiert worden, dass die Kabine bei Merishausen eingesetzt worden war." Einsatzkräfte hätten daraufhin die Kapsel sichergestellt und die verstorbene Person wurde zur Obduktion ins Institut für Rechtsmedizin nach Zürich gebracht.

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Kommentare (9)

Alexander Wolber (nicht überprüft)

Do. 26 Sep 2024 - 12:06

Ich würde es angebracht finden etwas sachlicher über diesen Fall zu berichten:

1. In keiner der angegebenen Quellen steht etwas von einer "schweren Persönlichkeitsstörung" von Campbell, noch
2. existiert so etwas wie eine "dissoziale Psychose".
3. Psychosen sind nicht durch "Lügengespinnste" und dem gegenseitigen "Ausspielen" von Menschen gekennzeichnet. Schon gar nicht ist das ein "Fall aus einem Psychiatrielehrbuch", weil das nämlich nicht existiert.
4. Nitschke spricht in einem der Quellen von "Episoden kognitiver Entgleisungen, die in einem Fall an eine Psychose grenzten" - was auch immer das heißen soll. Davor berichtet er die Frau "normal" erlebt zu haben. Das ist keine Diagnose, sondern ein subjektiver Eindruck eines Laien (er ist nicht vom Fach)
5. Ein Psychiater (Fachmann) der anderen Sterbehilfeorganisation berichtet darüber nichts Außergewöhnliches festgestellt zu haben.

Selbstbestimmtes Sterben is ein wichtiges Thema, über das sachlich diskutiert werden muss. Dieser Artikel wirkt, trotz der aufgedeckten Unwahrheiten von Campbell, dabei eher wie eine posthume Verleumdung, die den Sarco-Einsatz rechtfertigen soll.

Jens (nicht überprüft)

Do. 26 Sep 2024 - 12:24

Antwort auf von Alexander Wolber (nicht überprüft)

Das ist interessant und zeigt wieder einmal, dass man liest, was man lesen möchte (und ich schließe mich da nicht aus): Sie schreiben: "Dieser Artikel wirkt, trotz der aufgedeckten Unwahrheiten von Campbell, dabei eher wie eine posthume Verleumdung, die den Sarco-Einsatz rechtfertigen soll." Diese Schlussfolgerung ist genau das Gegenteil von dem, was ich nach Lesen des Artikels sagen würde. Für mich weist der Text eher auf die juristischen Unwägbarkeiten des Einsatzes des Sarco hin. Und warnt davor.

Stefan Dewald (nicht überprüft)

Do. 26 Sep 2024 - 12:17

Selbsttötung ist keine Straftat => Beihilfe dazu kann auch keine Straftat sein.

Jens (nicht überprüft)

Do. 26 Sep 2024 - 13:03

Antwort auf von Stefan Dewald (nicht überprüft)

Hallo Herr Dewald, ich habe in meinem obigen Kommentar gerade die Vermutung geäußert, dass jeder nur liest, was er lesen will. So auch Sie. Es geht in dem Artikel und bei der derzeitigen Ermittlung überhaupt nicht darum, ob Suizid bzw. die Hilfe dazu, strafbewehrt ist. Das ist in der Schweiz ja wohl deutliche genug geregelt. Es geht einzig und allein darum, ob die Kapsel zulässig ist. Das könnten Sie sogar lesen, während Sie einen Kommentar verfassen; denn es steht fast am Ende des Textes: "Die Schweizer Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider habe erklärt: "Die Suizidkapsel Sarco ist nicht rechtskonform." Sie erfülle die Anforderungen des Produktsicherheitsrechts nicht. "Sie darf daher nicht in Verkehr gebracht werden." Zudem sei die Verwendung von Stickstoff in der Kapsel nicht mit dem Chemikaliengesetz vereinbar."

Im Beitrag steht aber auch, dass die Anklage auf „Verleitung und Beihilfe zum Suizid“ erfolge. Darüber bin auch ich gestolpert, weil „Beihilfe zum Suizid“ (allerdings zumindest in Deutschland) nicht strafbar sein kann, wo Suizid kein Delikt ist. Bei „Verleitung zu“ könnte der Fall anders liegen.

Dass der Gebrauch eines Apparates zum Sterben lebensgefährlich ist, liegt auf der Hand und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass er genau deswegen den Reglements nicht entspricht. Wie sollte der Gesetzgebung vorhersehen, dass jemand am Gebrauch einer Sache sterben will? Es müsste also ein Passus ins Gesetz, dass die bei einer frei selbstverantwortlichen Selbsttötung solche Regularien außer Kraft sind. Sonst kann man eine solche Apparatur per Definition nicht bauen. Insofern werden hier jusristische Dinge durch (sicher übertrieben demonstrative) U-Haft ausgestanden, die vielleicht in einigen Jahren schon Legende und Rechtsgeschichte sind.

Sascha Larch (nicht überprüft)

Do. 26 Sep 2024 - 15:28

"Sarco" oder "Sacro"?
Haben jetzt auch Autokorrekturprogramme freudsche Versprecher?

gita Neumann (nicht überprüft)

Do. 26 Sep 2024 - 19:19

Antwort auf von Sascha Larch (nicht überprüft)

Ja, man könnte mit Freud leicht den Wortstamm "sakrosant" (= lateinisch für hochheilig) assoziieren. Aber laut Erfinder des Sarco lautet er "Sarkophag" (altgriechisch für Steinsarg, heute auch für andere Särge nicht aus Holz, also auch aus Metall wie etwa die Sarco-Kapsel. (also: "arco" und nicht "acro"). Oder als Eselsbrücke: S ar g.

Ulla Bonnekoh (nicht überprüft)

Fr. 27 Sep 2024 - 23:54

Skandale führen zu hoher Aufmerksamkeit bei der Leserschaft. Entsprechend wurde auch in der Schweizer Presse ausgiebig berichtet.
Hier mal eine nüchterne juristische Einschätzung des Sarcos beim juristischen Online-Magazin Legal Tribune Online (LTO)
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/schweiz-erster-einsatz-suizidkapsel-sarco-strafrecht-sterbehilfe

Gita Neumann

Die Autorin studierte Sozialwissenschaft, Philosophie und Psychologie an der Universität Bochum und der FU Berlin. Als Referentin des Humanistischen Verbandes Deutschlands (HVD) in Berlin und Medizinethikerin (AEM Göttingen) ist sie häufig zu Themen wie Humanes Sterben / Patientenverfügung in Presse, Funk und Fernsehen präsent. Sie hat für den HVD Stellungnahmen auf Anfrage des Gesundheitsausschusses des Dt. Bundestages zum Hospiz- und Palliativgesetz sowie des Bundesverfassungsgerichtes zum  § 217 StGB verfasst.

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